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Verkehr

Trotz Lockerungen: Diese Regeln gelten weiterhin im ÖPNV in Bayreuth

Auch mit dem Auslaufen der meisten Coronaregeln bleibt die Maskenpflicht in Bayreuths Bussen bestehen. Das gilt ab sofort im Busverkehr.

Mit dem Auslaufen des Bundesinfektionsschutzgesetzes am vergangenen Sonntag entfällt auch die Maskenpflicht im Stadtbusverkehr.

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt hingegen bestehen, wie die Stadtwerke Bayreuth mitteilen. Ebenso setzen die Stadtwerke Bayreuth im Schülerverkehr weiterhin auf Corona-Zusatzbusse.

Fahrgäste unter 16 Jahren brauchen lediglich eine medizinische Maske

Mit den von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes entfällt seit dem 20. März auch die bisher geltende 3G-Regelung in Bussen und Bahnen. Seit Sonntag dürfen also alle Fahrgäste den Bayreuther Stadtbusverkehr nutzen – unabhängig von ihrem Impf- oder Teststatus. Das teilen die Stadtwerke Bayreuth mit. Lediglich die Maskenpflicht in den Bussen sowie im Kundencenter Verkehr an der ZOH bleibt demnach bestehen. In Bayern gilt bis 22. April die FFP2-Maske als Standard. Für Kinder zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag sei eine medizinische Maske ausreichend.

Unabhängig davon halten die Stadtwerke Bayreuth an den Corona-Zusatzbussen im Schülerverkehr fest, um die Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen. Sechs Busse neben den regulären 15 Verstärkerbussen setzen die Stadtwerke in der besonders fahrgaststarken Zeit ein. Insgesamt sind laut Stadtwerken in den Spitzenzeiten bis zu 41 Busse gleichzeitig auf Bayreuths Straßen unterwegs – doppelt so viele wie im normalen Linienverkehr.

Auch interessant: Seit dem Wochenende haben sich die Corona-Regeln in Bayern drastisch geändert.




Darüber hinaus bleiben die Infektionsschutzmaßnahmen in den Bussen bestehen: Damit die Zahl der Aerosole möglichst klein bleibt, sind Fenster und Dachklappen der Busse geöffnet. Außerdem werden an jeder angefahrenen Haltestelle sämtliche Türen des Busses geöffnet.