Zuletzt aktualisiert am

missglückte Gartenarbeit

Tuja-Hecke in Pegnitz in Flammen

In Pegnitz stand erneut eine Tuja-Hecke in Flammen: Beim Abbrennen von Unkraut mit einem Bunsenbrenner geriet die Pflanze in Brand. Feuerwehr und Polizei warnen eindringlich vor der unsachgemäßen Nutzung feuergefährlicher Geräte – Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Brandursache: Unkrautabbrennen mit Bunsenbrenner

In Pegnitz ist die Feuerwehr gestern zu eihnem Brand gerufen worden, der vermeidbar wäre, aber leider immer wieder vorkommt: Laut ersten Berichten entstand das Feuer beim Abbrennen von Unkraut mit einem Bunsenbrenner. Die Flammen griffen dabei auf die angrenzende Hecke über, was den Einsatz der Feuerwehr notwendig machte.

Polizei warnt vor unsachgemäßer Nutzung von Feuergeräten

Die Polizei Pegnitz weist ausdrücklich auf die Gefahren beim Umgang mit feuergefährlichen Arbeitsgeräten hin. Besonders beim Einsatz von Bunsenbrennern oder ähnlichen Geräten sollte immer Vorsicht walten. Bei unsachgemäßer Handhabung drohen nicht nur Brände, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

Löschmittel bereithalten – Leben und Eigentum schützen

Feuerwehr und Polizei betonen, dass bei Arbeiten mit offenem Feuer geeignete Löschmittel stets griffbereit sein müssen. Ein Eimer Wasser, ein Feuerlöscher oder ein Gartenschlauch können im Ernstfall Schlimmeres verhindern. Diese Vorsichtsmaßnahmen sind entscheidend, um sowohl das eigene Eigentum als auch das der Nachbarn zu schützen.

Bußgelder bis 5000 Euro bei Verstößen

Wer gegen die Vorschriften beim Umgang mit feuergefährlichen Geräten verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Laut Polizei können Zuwiderhandlungen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens mit bis zu 5000 Euro geahndet werden. Verantwortungsbewusstes Handeln ist daher nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch des rechtlichen Schutzes.