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Zugverkehr nach Nürnberg läuft wieder Neuer Imbiss „Stern“ öffnet am 15. September Berufsschule zum Schulstart doch noch nicht bezugsfertig

Zuletzt aktualisiert am 22. August 2026 | 11:03

Mehr zu: Kriminalität

Über 2 Promille auf dem E-Bike – Radler pöbelt Polizei in Bad Berneck an

von Katharina Müller-Sanke

Ein 50-jähriger Mann ist am Donnerstagnachmittag betrunken mit seinem Pedelec durch Bad Berneck gefahren – und das mit einem Alkoholwert von deutlich über 2 Promille. Als eine Streife der Polizeiinspektion Bayreuth-Land ihn kontrollierte, wurde er ausfallend und beleidigte die Beamten mehrfach.

Fahrrad Symbolbild: Pixabay
Fahrrad Symbolbild: Pixabay

Wie kam es zu der Kontrolle?

Hinweise aus der Bevölkerung brachten die Polizei am Donnerstagnachmittag auf die Spur des Radfahrers im Ortsbereich von Bad Berneck. Bei der anschließenden Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der 50-Jährige deutlich mehr als 2 Promille intus hatte – Wert genug für eine handfeste Straftat, wie ein Blick auf die Rechtslage zeigt.

Wie viel Promille sind auf dem Fahrrad überhaupt erlaubt?

Anders als beim Auto gibt es für Fahrräder keine feste 0,5-Promille-Grenze. Radfahrerinnen und Radfahrer gelten erst ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig – dann liegt automatisch eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) vor, unabhängig davon, ob dabei etwas passiert ist. Schon ab 0,3 Promille kann es allerdings strafbar werden, wenn Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren hinzukommen. Für Pedelecs bis 25 km/h – wie im aktuellen Fall – gelten dabei exakt dieselben Regeln wie für ein normales Fahrrad, da sie rechtlich nicht als Kraftfahrzeug eingestuft werden.

Mit „deutlich mehr als 2 Promille“ lag der Bad Bernecker also weit über der kritischen Marke. Wer mit einem derart hohen Wert erwischt wird, muss neben einer Geldstrafe in der Regel auch mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen, wenn er oder sie auch einen Autoführerschein besitzt.

Kein Einzelfall in der Region

Betrunkene Radler sind für die Polizei in und um Bayreuth ein Dauerthema. Erst im Frühsommer verletzte ein alkoholisierter Radfahrer in der Bayreuther Casselmannstraße einen 46-Jährigen schwer, bei der Kulmbacher Bierwoche kollidierte ein Pedelec-Fahrer mit über 2,3 Promille mit einer entgegenkommenden Radlerin. Auch Widerstand und Beleidigungen bei Kontrollen sind kein Einzelfall – erst im April musste sich ein Hofer Radfahrer nach einer Fluchtversuch und Beleidigungen gegenüber der Polizei verantworten.

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Häufige Fragen

Wie viel Promille darf man auf dem Fahrrad haben?

Es gibt keine feste Promillegrenze wie beim Auto. Ab 1,6 Promille gilt man auf dem Fahrrad als absolut fahruntüchtig, was automatisch eine Straftat nach § 316 StGB bedeutet. Schon ab 0,3 Promille kann es strafbar sein, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall dazukommen.

Gilt für Pedelecs eine andere Promillegrenze als für normale Fahrräder?

Nein. Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder, für sie gelten dieselben Promillegrenzen wie für unmotorisierte Räder.

Kann man wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad den Autoführerschein verlieren?

Ja. Auch wer nur mit dem Fahrrad betrunken erwischt wird, kann bei entsprechend hohem Promillewert zu einer MPU aufgefordert werden – besteht man diese nicht, ist der Autoführerschein in Gefahr.

Was passiert, wenn man Polizeibeamte bei einer Kontrolle beleidigt?

Das ist strafbar nach § 185 StGB und wird in der Regel mit einer Geldstrafe geahndet. Bei besonders schweren Fällen ist auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich.

Muss man mit einer Anzeige rechnen, auch wenn nichts passiert ist?

Ja. Anders als bei einer Ordnungswidrigkeit reicht bei Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad allein das Überschreiten der 1,6-Promille-Grenze für ein Strafverfahren – ein Unfall oder eine Gefährdung anderer ist dafür nicht nötig.

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