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2G im Handel ab heute: Wo Ungeimpfte noch einkaufen dürfen – und wo nicht mehr

Ab heute (8. Dezember) gilt 2G im Handel. Aber nicht überall. Das sind die systemrelevanten Geschäfte, in denen jeder einkaufen darf.

  • 2G im Handel ab heute in Bayern
  • Geschäfte des täglichen Bedarfs
  • Hier dürfen Ungeimpfte einkaufen

Heute (8. Dezember) tritt 2G im Einzelhandel in Kraft. Ab heute weitet sich der “De-Facto-Lockdown” von Markus Söder weiter aus.

Welche Geschäfte sind von der 2G-Regel ausgenommen? Wo darf noch jeder einkaufen und wo nicht? Das bt klärt auf.

2G im Handel ab heute

Systemrelevante Läden in Bayern: Heute ist es in Bayern soweit – die 2G-Regel im Handel gilt. Dann dürfen ungeimpfte Personen in wesentlich weniger Geschäften einkaufen als aktuell. Ungeimpfte dürfen dann keine Geschäfte mehr betreten, die keine Artikel des täglichen Bedarfs führen.

Was ist täglicher Bedarf eigentlich? Und was nicht? In erster Linie geht es um Geschäfte mit Kundenverkehr. Die 15. bayerische Infektionsschutzverordnung wird final regeln, welche Läden systemrelevant sind – oder eben nicht. Die Verordnung wird derzeit noch final angepasst. Als wesentlicher Maßstab ist die Liste der Branchen, die in der Kabinettssitzung am Freitag besprochen wurde. Hier geht es zu 2G im Handel und allen anderen Beschlüssen. Von dieser Liste werden keine oder nur marginale Abweichungen erwartet.

Keine 2G-Regel in diesem Geschäften

  • Supermärkte
  • Getränkemärkte
  • Tankstellen
  • Apotheken
  • Drogerien
  • Sanitätshäuser
  • Optiker
  • Hörakustiker
  • Zeitungsverkaufsstellen
  • Buchhandlungen
  • Blumenläden
  • Fachgeschäfte für Tierbedarf und Futtermittel
  • Baumärkte und Gartenmärkte
  • Großmärkte

Jahreszeitlich bedingt sich auch Verkaufsstellen von Weihnachtsbäumen von der 2G-Regel ausgenommen. Die 2G-Regel dürfte sich ab Mittwoch vor allem in Geschäften für Bekleidung, Spielwaren und Elektrogeräte bemerkbar machen. Wirtschaftlich betrachtet nennt ein Ladeninhaber 2G eine “Katastrophe für die Unternehmen”.

Das müssen Ungeimpfte und Geimpfte beim Einkaufen noch beachten

In allen Geschäften müssen Kunden eine FFP2-Maske tragen – unabhängig davon, ob die 2G-Regel gilt oder nicht. Diese FFP2-Masken wurden zuletzt wegen eines erhöhten Infektionsrisikos zurückgerufen. Zudem sind Zugangsbeschränkungen zu Supermärkten, Drogerien und Co. möglich. Aktuell ist ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt. In Hotspot-Landkreisen sind es 20 Quadratmeter pro Kunde.