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Neue Corona-Regeln in Thermen und Saunen in Bayern: Das gilt ab sofort 

2G und 2G-Plus in Thermen und Saunas in Bayern: seit Mittwoch greift die Regel im Freistaat flächendeckend. Das bt erklärt, worauf man in der Freizeit achten muss.

  • 2G-Plus in Thermen und Saunas in Bayern
  • Bäder und Spas in bayerischen Hotspots geschlossen
  • Dampfbäder in Bayern geschlossen

Thermen und Saunas in Bayern sind seit Mittwoch (24. November 2021) von den verschärften Corona-Regeln in Bayern betroffen. Dort gilt dann die 2G-Regel.

Das bt erklärt, was Badegäste in der Freizeit beachten müssen, damit es mit dem Entspannen in einer Therme oder Sauna klappt.

2G-Plus in Thermen und Saunas

In bayerischen Thermen und Saunas gilt ab Mittwoch die verschärfte 2G-Regel. Sie gilt dann in Bayern flächendeckend und soll das Corona-Virus stoppen. Diese Regeln müssen Gäste von Bädern beachten, damit es am Eingang keine böse Überraschung gibt. Hier gibt es alle Corona-Regeln, die ab Mittwoch gelten, im Überblick.

Wichtigste Neuerung ist, dass ab Mittwoch die Thermen und Saunas nur nach 2G-Plus-Nachweis betreten werden können. Badegäste müssen also entweder geimpft oder genesen sein und zudem einen negativen Corona-Test vorlegen können. Bis einschließlich Dienstag (23. November) gilt noch die 2G-Regel.

Thermen und Saunas in bayerischen Hotspots geschlossen

Doch 2G-Plus reicht längst nicht für alle Bäder dieser Art aus. In den bayerischen Corona-Hotspots werden Thermen und Saunen geschlossen. Das betrifft all jene Einrichtungen, die in Regionen mit einer Inzidenz über 1.000 liegen. Lesen Sie auch: Das sind die fünf schönsten Thermen in Oberfranken.

Dampfbäder und Infrarotkabinen bleiben in ganz Bayern geschlossen – auch in Einrichtungen, die andere Bereiche, wie beispielsweise eine Sauna, geöffnet haben. Saunieren kann man allerdings nur mit “angezogener Handbremse”. Die Temperatur in den Kabinen darf 60 °C nicht überschreiten. Auch das Wedeln mit einem Handtuch nach Aufgüssen ist verboten.

Personen, die Corona-typische Symptome wie eine Erkältung aufweisen, dürfen Saunas und Thermen gar nicht betreten – selbst dann nicht, wenn am Eingang noch ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden kann. Haarföns in Umkleidekabinen dürfen nur dann genutzt werden, wenn sie mindestens zwei Meter Abstand zueinander haben.

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