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Zuletzt aktualisiert am 25. November 2021 | 07:20

3G-Regel

3G am Arbeitsplatz: das droht Arbeitnehmern ohne gültigen Corona-Test

von bt-Redaktion

3G am Arbeitsplatz gilt seit Mittwoch (24.11.2021) bundesweit. Ungeimpften ohne negativen Corona-Test drohen teils drastische Konsequenzen.

3G am Arbeitsplatz: Seit dem 24. November gilt die Regel bundesweit. Bei Verstößen drohen teils heftige Strafen. Symbolbild: Pixabay
3G am Arbeitsplatz: Seit dem 24. November gilt die Regel bundesweit. Bei Verstößen drohen teils heftige Strafen. Symbolbild: Pixabay
  • 3G am Arbeitsplatz
  • ab 24. November deutschlandweit
  • wer Corona-Tests zahlt
  • Kündigung und Geldstrafe bis zu 25.000 Euro möglich bei Verstößen

Seit Mittwoch (24. November) gilt 3G am Arbeitsplatz in ganz Deutschland. In Bayern gilt die 3G-Regel im Job bereits einige Tage länger. Wer keinen den 3G-Nachweis nicht erbringen kann, dem drohen Strafen.

Das bt gibt einen Überblick über mögliche Strafen für die, die 3G am Arbeitsplatz nicht nachweisen können – oder wollen.

3G am Arbeitsplatz in Deutschland

3G am Arbeitsplatz seit Mittwoch: Beschäftigte müssen in ganz Deutschland seit dem 24. November auf der Arbeit nachweisen, dass sie die 3G-Regel erfüllen. Sie müssen entweder geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, dem drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das betrifft hauptsächlich umgeimpfte Arbeitnehmer. Hier gibt es die bundesweit gültigen Corona-Regeln im Überblick.

Die Regel gilt an allen Arbeitsplätzen, wo ein körperlicher Kontakt zu Kollegen oder Kunden nicht ausgeschlossen werden kann. Entweder muss täglich ein Schnelltest oder alle 48 Stunden ein PCR-Test beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Auch wer sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen kann, muss einen negativen Testnachweis erbringen.

Wer zahlt Corona-Tests für 3G auf der Arbeit?

Einen beträchtlichen Teil der Kosten für die Corona-Schnelltests muss von Arbeitnehmern übernommen werden – mindestens an drei von fünf Arbeitstagen. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten nur zwei Tests pro Woche bezahlen. Beschäftigten steht es zudem offen, die kostenlosen Bürgertests zu nutzen, die es jetzt wieder gibt. Für die muss allerdings eine teils erhebliche Wartezeit eingeplant werden.

Auch interessant: RKI-Chef Wieler warnt vor einem „sehr schlimmen Weihnachtsfest“. Der Politik wirft er Versäumnisse vor.

Das passiert, wenn 3G-Nachweis wiederholt nicht erbracht wird

Wer keinen 3G-Nachweis auf der Arbeit vorlegen kann oder will, der darf den Arbeitsplatz nicht betreten. Er darf von Arbeitgeber sogar weggeschickt werden. Als Alternative bietet sich dann das Homeoffice an, wo dies möglich ist. Wenn auch Homeoffice als Option wegfällt, dann ist der Arbeitgeber berechtigt, keinen Lohn auszuzahlen.

Wenn Arbeitnehmer oder 3G-Nachweis länger als einen Monat keinen Lohn erhalten, kommen weitere Probleme auf sie zu: dann müssen sie sich selbst um eine Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Dies wäre praktisch gleich bedeutend damit, diese Kosten auch aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Geldstrafe bis zu 25.000 Euro ohne 3G-Nachweis

Abmahnungen als weiterer arbeitsrechtlicher Schritt sind ebenso denkbar, wenn wiederholt kein 3G-Nachweis beim Arbeitgeber erfolgt. Als ultima ratio stünde dann die Kündigung im Raum. Sie darf dann ausgesprochen werden, wenn auch eine Abmahnung nicht zum Umdenken beim Arbeitnehmer führen sollte.

Das aktuelle Infektionsschutzgesetz sieht Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro vor, wenn gegen Kontroll- und Mitführungspflichten verstoßen wird. Wer also beim Zutritt zur Arbeit einen 3G-Nachweis erbringen kann, sollte diesen auch während der Arbeit griffbereit haben.

Auch interessant: In zwei Bundesländern gibt es bereits eine rechtliche Grundlage für 3G-Regeln im Supermarkt beim Einkaufen.

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