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Frau stirbt bei Unfall in der Fußgängerzone WM-Public Viewing in und um Bayreuth Jean Paul Platz soll aufgehübscht werden

Zuletzt aktualisiert am 13. Januar 2026 | 16:57

Politik

Vegane Angebote bei Veranstaltungen: Bayreuth beschließt neue SOLL-Richtlinie

von Michael Christensen

In der Stadt Bayreuth sollen bei größeren Veranstaltungen künftig auch pflanzenbasierte Speisen angeboten werden. Vorgesehen ist dies jedoch nur als SOLL-Richtlinie, die der Stadtrat beschlossen hat.

© Michael Christensen
© Michael Christensen

Ende September 2025 kamen rund 250 Bürgerinnen und Bürger in der Schlossgalerie Bayreuth zur Bürgerversammlung zusammen. Insgesamt wurden neun Anträge diskutiert, zwei davon angenommen. Einer der erfolgreichen Anträge stammt von Niklas Huth, einem jungen Bayreuther Aktivisten, der sich unter anderem bei Aktionen der Gruppe „Widersetzen“ sowie in der Vergangenheit bei der „Letzten Generation engagiert hat.

Huth forderte, dass bei größeren Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen – etwa beim Bürgerfest oder Volksfest – mindestens ein vollwertiges rein pflanzenbasiertes Gericht angeboten wird. Zudem sollten, wenn Kaffeegetränke angeboten werden, auch pflanzliche Alternativen wie Hafermilch erhältlich sein.

Umwelt, Gesundheit und Tierwohl als Begründung

Zur Begründung verwies Huth auf ökologische und ethische Aspekte. In Deutschland ließen sich etwa 15 Prozent der Treibhausgasemissionen der Ernährung zuordnen. Eine pflanzenbasierte Ernährung könne davon mehr als die Hälfte vermeiden. Hinzu kämen ein geringerer Flächen- und Wasserverbrauch sowie Vorteile für Tierwohl und Gesundheit.

„Aus all diesen Gründen sollte die Stadt Bayreuth im Rahmen ihrer Möglichkeiten pflanzenbasierte Ernährung fördern“, so Huth sinngemäß.

Status quo: Kaum vegane Optionen

Bislang gebe es bei von der Bayreuth Marketing & Tourismus GmbH organisierten Veranstaltungen kaum vegane Angebote, so Huth. Beim großen Herbstflohmarkt 2025 seien beispielsweise keine rein pflanzenbasierten Speisen erhältlich gewesen. Huth beantragte daher, entsprechende Vorgaben künftig in die Ausschreibungen für Veranstaltungen aufzunehmen.

Stadtratsbeschluss im Dezember 2025

Kulturreferentin Eva Bär erklärte in der Stadtratssitzung am 17. Dezember 2025, die Sicht der Stadtverwaltung.

„Das Angebot alternativer Ernährungsformen erscheint aus ethischen, gesundheitlichen wie auch ökologischen Gründen sinnvoll.“

Zudem könne es neue Zielgruppen ansprechen, Menschen mit Allergien berücksichtigen und Gastronomen wie Stadt als nachhaltig positionieren.

Der vorgeschlagene Beschluss zu neuen Richtlinien bei der Vergabe an Verpflegungsdienstleister für Veranstaltungen lautete:

Soweit es im Einflussbereich der Stadt Bayreuth liege, solle künftig darauf hingewirkt werden, dass bei allen größeren Veranstaltungen mit gastronomischem Angebot mindestens ein vegetarisches sowie ein vollwertiges rein pflanzenbasiertes Gericht angeboten werde. Auch Kuchenangebote sollten eine vegane Alternative enthalten, zudem sollten Kaffeegetränke mit Pflanzendrinks wie Hafermilch statt Kuhmilch erhältlich sein.

Der Antrag wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen. Dabei werden die Vergaberichtlinien der Stadt Bayreuth um entsprechende SOLL-Richtlinien erweitert.

Sechs Stadträte stimmten dagegen.

Kritik aus dem Stadtrat

Kritik kam unter anderem von Helmut Parzen (CSU), Geschäftsführer der Metzgerei Parzen:

„Die Stadt sollte nicht vorschreiben, was ich zu essen habe oder was ich zum Essen anbiete“, sagte er im Stadtrat.

Zustimmung erhielt er dabei auch von Tina Seyffert-Reinhold (AfD). Parzen wies zugleich darauf hin, dass sein Betrieb ebenfalls vegane Produkte anbietet.

Oberbürgermeister Thomas Ebersberger widersprach dem Vorwurf.

„Wir schreiben nichts vor, es handelt sich hier um einen SOLL-Satz.“

Der Beschluss lautet ja, dass die Vergaberichtlinien, sofern sie im Einflussbereich der Stadt Bayreuth liegen, um entsprechende SOLL-Richtlinien erweitert werden.

Was bedeutet „im Einflussbereich der Stadt“?

Auf Nachfrage erläuterte die Stadt Bayreuth die Reichweite des Beschlusses. Entscheidend sei die rechtliche Ausgestaltung der Veranstaltung:

  • Bei Veranstaltungen mit reiner Sondernutzungserlaubnis wie dem Winterdorf oder der Festa Italica könne die Stadt keinen Einfluss auf das Essensangebot nehmen.
  • Beim Bürgerfest sehen die Regeln der Stadt vor, dass es auch Imbissstände mit vegetarischem und veganem Essen geben soll. Das ist der Wunsch der Stadt. Meldet sich jedoch kein Anbieter mit einem solchen Angebot, gibt es beim Bürgerfest am Ende auch kein vegetarisches oder veganes Essen.

Das bedeutet: Die Stadt kann niemanden zu einem bestimmten Essensangebot zwingen. Die neue Richtlinie greift nur bei Veranstaltungen, die sie selbst organisiert. Auch dann entscheidet die Stadt zwar über das Essen, doch wenn sich kein Anbieter bewirbt, gibt es am Ende kein veganes Angebot.

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