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Mobilitätstage 2026: Bayreuth plant verkaufsoffenen Sonntag
Ob zum Bummeln, gezielten Shopping oder als Familienausflug: Verkaufsoffene Sonntage versprechen Leben in der Bayreuther Innenstadt. Doch während die einen die neue Freiheit genießen, sehen andere darin eine Gefahr für die Sonntagsruhe. Mit dem neuen Bayerischen Ladenschlussgesetz seit August 2025 haben sich die Spielregeln geändert. Wir werfen einen Blick auf die Termine 2026, die rechtlichen Hintergründe und die Debatte um Sinn und Unsinn der Ladenöffnung.
Die Stadt Bayreuth plant auch 2026 wieder verkaufsoffene Sonntage – gekoppelt an große Veranstaltungen. Traditionell gehören dazu der Martinimarkt, der lange Adventssamstag und ein weiterer Tag im Rahmen der Mobilitätstage im Frühjahr. Am 11. und 12. April werden in der Innenstadt wieder verschiedene Fortbewegungsmittel ausgestellt. Damit parallel dazu am Sonntag auch die Geschäfte öffnen dürfen, muss der Stadtrat eine entsprechende Verordnung erlassen.
Verkaufsoffener Sonntag zu den Mobilitätstagen soll stattfinden
Mit dem verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen der Mobilitätstage am 12. April beschäftigte sich der Haupt- und Finanzausschuss am 18. März. Nicht alle Stadtratsmitglieder unterstützen das Vorhaben. Rechtsreferentin Ruth Fichtner erläuterte, dass die Bayreuth Marketing & Tourismus GmbH (BMTG) die Öffnung beantragt hat. Grundsätzlich seien nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz wie bisher bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr möglich, die Stadt habe sich gemeinsam mit den Gewerbetreibenden auf zwei geeinigt.
Kritisch äußerte sich Grünen-Stadtrat Klaus Wührl-Struller. „Wir können den verkaufsoffenen Sonntag nicht gutheißen“, sagte er. Nach Rückmeldung von einigen Einzelhändlern sei dieser wirtschaftlich nicht erforderlich. Auch zu den Mobilitätstagen fand er kritische Worte. „Die Mobilitätstage sind eine PS-lastige Schau mit ein paar verhuschten Fahrradständen, aber keine Idee für eine zukunftsorientierte urbane Mobilität“, sagte er. Insgesamt stimmten vier Stadträte gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 12. April. Der Antrag wurde dennoch angenommen. Wenn der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung die Verordnung erlässt, kann der verkaufsoffene Sonntag stattfinden.
Zum Hintergrund: Das neue Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG): Was ist neu?
Lange Zeit galt in Bayern das strikte Bundesgesetz von 1956. Doch seit dem 1. August 2025 geht der Freistaat eigene Wege. Das Ziel: Den stationären Handel gegenüber dem Online–Shopping zu stärken und den Kommunen mehr Autonomie zu geben.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- Anlasslose Einkaufsnächte: Gemeinden können nun bis zu acht Werktage (Montag bis Samstag) pro Jahr festlegen, an denen Geschäfte bis 24:00 Uhr öffnen dürfen. Ein spezieller Grund, wie ein Stadtfest, ist hierfür nicht mehr zwingend erforderlich.
- Individuelle Freiheit für Händler: Einzelhändler dürfen an bis zu vier Tagen pro Jahr eigenständig bis Mitternacht öffnen. Hierzu reicht eine einfache Anzeige bei der Stadt Bayreuth zwei Wochen im Voraus aus.
- Digitale Kleinstsupermärkte: Personallose Läden bis 150 m² dürfen an Werktagen rund um die Uhr (24/7) öffnen. Auch an Sonn– und Feiertagen ist der Betrieb grundsätzlich möglich, sofern die Kommune keine individuellen Lärmschutzauflagen macht.
- Touristische Privilegien: In anerkannten Kur– oder Erholungsorten sind nun bis zu 40 offene Sonntage pro Jahr, beispielsweise für Souvenirgeschäfte, möglich.
Sonderfall Bayreuth: Kurort oder Ausflugsziel?
Oft wird diskutiert, ob Bayreuth als Festspielstadt nicht öfter öffnen dürfte. Klar ist: Bayreuth ist kein staatlich anerkannter Kur– oder Erholungsort im Sinne der Bayerischen Anerkennungsverordnung (BayAnerkV) und kann daher die speziellen Kurort-Regelungen nicht nutzen. Dennoch gilt Bayreuth aufgrund der Wagner–Festspiele und des UNESCO–Weltkulturerbes als Ausflugsort. Das ermöglicht zwar gewisse Freiheiten im Warenverkauf, für die allgemeine Ladenöffnung am Sonntag bleibt jedoch die Kopplung an Veranstaltungen wie die Mobilitätstage die sicherste Rechtsgrundlage.
Zwischen Profit und Ruhebedürfnis
Die Diskussion um die Sonntagsöffnung wird in Bayreuth, wie in ganz Deutschland, hochemotional geführt. Sie bewegt sich im Spannungsfeld zwischen ökonomischem Vorteil und Arbeitnehmerschutz.
Die Perspektive der Beschäftigten
Für die Angestellten im Einzelhandel kann ein verkaufsoffener Sonntag eine zusätzliche Belastung bedeuten. Zwar sieht das Gesetz einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen vor, und Betriebe zahlen zum Teil Zuschläge von 50 % bis 100 %. Doch der soziale Wert eines gemeinsamen freien Tages mit der Familie lässt sich durch Geld nur schwer ersetzen. Gewerkschaften und Kirchen mahnen daher regelmäßig an, den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung nicht dem Konsum zu opfern.
Die Sicht des Einzelhandels
Für die Bayreuther Händler können diese Tage hingegen wichtiges Marketing sein. Es geht nicht nur um den nackten Umsatz an diesem einen Nachmittag – Kritiker sprechen hier oft von einer bloßen „Kaufverschiebung“ vom Samstag auf den Sonntag. Vielmehr geht es um die Sichtbarkeit. Ein belebtes Stadtzentrum zieht Menschen an, die sonst vielleicht online bestellt hätten. Es ist eine Chance, die Beratungskompetenz und das „Erlebnis Shopping“ gegen die Anonymität des Internets auszuspielen.
Ein Mittel gegen den Leerstand?
Kann das neue Gesetz den Leerstand in Städten wie Bayreuth stoppen? Experten sind geteilter Meinung. Verkaufsoffene Sonntage und Einkaufsnächte sind ein wirkungsvolles Instrument des Stadtmarketings. Sie zeigen: Die Stadt lebt. Sie machen Lagen attraktiv, die im Alltag vielleicht übersehen werden, und können so potenziellen neuen Mietern signalisieren, dass sich ein Investment lohnen kann.
Allerdings können fünf Stunden Sonntagsöffnung im Halbjahr strukturellen Wandel wohl nur schwer aufhalten. Hohe Mieten und die Konkurrenz durch Großkonzerne im Netz bleiben bestehen. Die verkaufsoffenen Tage sind also kein Allheilmittel, können aber ein „ergänzender Baustein“ sein.
Balance finden
Das neue Bayerische Ladenschlussgesetz bietet Bayreuth die Chance, flexibler auf die Bedürfnisse der Bürger und des Handels zu reagieren. Ob die Stadt die vollen Möglichkeiten (wie die acht Einkaufsnächte) ausschöpfen wird, bleibt abzuwarten.
In der Stadtratsitzung im Herbst 2025 informierte Rechtsreferentin Ruth Fichtner über die neue Möglichkeit zur Durchführung von bis zu acht zusätzlichen langen Verkaufsnächten. Grundsätzlich gebe es gegen die Durchführung solcher Einkaufsnächte keine rechtlichen Bedenken. Rechtsreferentin Ruth Fichtner erläutert, dass die Entscheidung über die konkreten Termine jedoch beim Handel liegen sollte.
Das Rotmain–Center, als Vertreter einer großen Anzahl von Einzelhandelsgeschäften, hält lediglich zwei lange Werktage im Jahr für sinnvoll. Der lange Adventssamstag soll wie bisher durchgeführt werden. Interessant wäre aus Sicht des Rotmain–Centers ein weiterer Termin während der Festspielzeit.
Eine Umfrage unter anderen Einzelhandelsgeschäften habe ergeben, so Fichtner, dass viele Geschäfte maximal zwei lange Werktage wünschen. Ein zweiter Termin würde ebenfalls vorzugsweise während der Festspielzeit stattfinden. Einige kleinere Geschäfte möchten gar keine zusätzlichen Öffnungstage.
Noch Fragen?
Bayreuth Marketing & Tourismus GmbH Opernstraße 22, 95444 Bayreuth
Tel.: +49 921 885 – 758
E–Mail: innenstadt@bayreuth–tourismus.de












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Polizist steht an einer Straße Symbolbild © stock.adobe | wellphoto