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Verkaufsoffener Sonntag am 23. März 2025 in Bindlach darf nicht stattfinden

Entgegen der ursprünglichen Planung wird es am 23. März 2025 keinen verkaufsoffenen Sonntag in Bindlach geben. Die Gewerkschaft ver.di ist erneut erfolgreich gegen die Sonntagsöffnung vorgegangen. Bereits im Jahr 2024 hatte ver.di alle geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Bindlach verhindert.

Die Hintergründe: Warum der verkaufsoffene Sonntag abgesagt wurde

Ende Februar 2025 wandte sich die Gemeinde Bindlach an ver.di, um eine Stellungnahme zum geplanten verkaufsoffenen Sonntag einzuholen. Nach eingehender Prüfung der Anhörungsunterlagen stellte ver.di fest, dass die geplante Verordnung nicht mit der aktuellen Rechtsprechung vereinbar war. Daraufhin reichte die Gewerkschaft eine Aufsichtsbeschwerde beim Landratsamt Bayreuth ein – mit Erfolg.

Die Gemeinde Bindlach verzichtete darauf, eine Verordnung zur Marktfestsetzung zu erlassen. Ohne diese Verordnung ist ein verkaufsoffener Sonntag rechtlich nicht möglich.

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Statement von ver.di: Ein wichtiger Sieg für den Einzelhandel

„Erneut konnten wir einen offensichtlich rechtswidrigen verkaufsoffenen Sonntag in Bindlach verhindern. Dies ist ein großer Erfolg, insbesondere da wir keine Klage einreichen mussten“, erklärt Paul Lehmann, ver.di Gewerkschaftssekretär für den Fachbereich Handel im Bezirk Oberfranken Ost.

Und was sagt der Bürgermeister?

Bürgermeister Brunner bedauert, dass der Wunsch der Unternehmen und ihrer Beschäftigten nicht umgesetzt werden kann. Er wundert sich, dass es keine wichtigeren Themen für die Gewerkschaft gibt.