Veruntreuung bei Bayreuther Steuerkanzlei – Strafanzeigen gestellt
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Update vom 27. November 2019: Strafanzeige gestellt
Bei der Gewerbe-Treuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft mbH (GTO) wurden im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt Bayreuth Unregelmäßigkeiten bei der Umsatzsteuervoranmeldung für die Jahre 2013 bis 2015 festgestellt. Zudem haben Ergebnisse externer Ermittlungen den Verdacht von Straftatbeständen ergeben, so dass die Handwerkskammer für Oberfranken Strafanzeige gegen einen inzwischen gekündigten Mitarbeiter der GTO und mögliche weitere Personen gestellt hat. Das erklärt eine Pressesprecherin der GTO.
Strafanzeige gestellt
Sowohl die GTO selbst als auch die Handwerkskammer beauftragten sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine externe und unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei mit Ermittlungen, teilt eine Sprecherin mit. Diese hat ein Umsatzsteuerdelikt in mittlerer sechsstelliger Höhe ergeben und den Verdacht auf Veruntreuung und persönliche Bereicherung durch einen leitenden kaufmännischen Mitarbeiter der GTO aufgeworfen. Dem Mitarbeiter der GTO wurde daraufhin im Juli die fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Ergebnisse der weiteren externen Ermittlungen wurden der Handwerkskammer Ende der letzten Woche vorgelegt und haben den Verdacht auf Straftatbestände durch diesen früheren Mitarbeiter ergeben.
Daher haben der Präsident der Handwerkskammer für Oberfranken, Thomas Zimmer, und der Hauptgeschäftsführer der HWK, Thomas Koller, am gestrigen Dienstag, 26. November 2019, Strafanzeige gegen den ehemaligen leitenden Mitarbeiter der Gewerbe-Treuhand Oberfranken (GTO) gestellt. Aktuell sind die beauftragten Prüfer noch dabei, das komplette Ausmaß der Veruntreuung und den kompletten Umfang des entstandenen Schadens zu ermitteln.
Hintergrund: Die Meldungen von Oktober
Bei einer Betriebsprüfung der Steuerberatungsgesellschaft Gewerbetreuhand Oberfranken GmbH (GTO) im ersten Halbjahr 2019 hat das Finanzamt Bayreuth festgestellt, dass Umsatzsteuer-Voranmeldungen manipuliert wurden. Verantwortlich dafür war ein Mitarbeiter, von dem sich das Unternehmen bereits getrennt hat, bestätigt Erwin Weißflach, Geschäftsführer der GTO GmbH, auf Nachfrage des Bayreuther Tagblatts.
Der Mitarbeiter hat sich somit der Untreue schuldig gemacht.
(GTO-Geschäftsführer Erwin Weißflach)
Angelegenheiten geklärt
„Wir haben die Angelegenheit mit dem Finanzamt geklärt und unsere Mandanten über die Unregelmäßigkeiten mit einem Schreiben informiert“, sagt Weißflach. Welche Summe die Steuerkanzlei an das Finanzamt Bayreuth zahlen musste, verriet der Geschäftsführer nicht. „Das unterliegt dem Steuergeheimnis.“
Das Unternehmen habe einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer damit beauftragt, die Jahresabschlüsse der GTO zu prüfen. „Diese Prüfung dauert aber noch an“, sagt der Geschäftsführer.
Mandanten nicht direkt betroffen
Wie hoch die Schadensersatzansprüche sind, könne Weißflach noch nicht sagen. „Ich weiß nicht, um wie viel Geld unser ehemaliger Mitarbeiter sich bereichert hat. Die Ermittlungen dauern noch an.“ Aber: Die Mandanten der GTO seien nicht direkt betroffen, betont er.
Nicht verhandlungsfähig
Fest stehe, dass der Beschuldigte nicht verhandlungsfähig sei und momentan kein Verfahren wegen Veruntreuung gegen ihn eingeleitet werden könne, sagt Weißflach.