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Coronavirus

Verwirrung um Corona-Regeln: RKI verlängert Genesenenstatus – mit Ausnahmen

Anfang des Jahres änderte das RKI unvermittelt die Definition des Genesenen-Status. Nun wird die Änderung teilweise zurück genommen. 

  • Robert-Koch-Institut verkürzte im Januar den Genesenenstatus auf 90 Tage
  • 2G-Status gilt nun doch wieder 180 Tage
  • Regelrücknahme gilt nur in Teilen

Am 19. Januar 2022 änderte das Robert-Koch-Institut die Definition des Genesenen-Status quasi über Nacht.

Zuvor galt der Genesenenstatus sechs Monate lang. Nach einer Verkürzung auf drei Monate, rudert das RKI nun zurück.

Verkürzter Genesenenstatus gilt für Ungeimpfte nach wie vor

Zahlreiche Menschen verloren von einem Tag auf den anderen die Berechtigung für die Teilnahme am öffentlichen Leben. Für die Änderung des Genesenenstatus Mitte Januar, erntete das RKI viel Kritik. Insbesondere für die mangelnde Kommunikation dieser Veränderung. Nach politischem und juristischem Gegenwind hat das RKI nun auf seiner Seite die Regelungen angepasst.

Damit gilt der Genesenenstatus künftig wieder sechs Monate – sprich 180 Tage. Jedoch sind nicht alle von dieser Regelung betroffen. Das RKI hält laut seiner Webseite nach wie vor an der Verkürzung auf drei Monate fest, jedoch gelte diese Regel ausschließlich für Personen, welche vor und nach ihrer durchlittenen Infektion nicht geimpft waren. Ungeimpfte haben laut RKI ein erhöhtes Risiko auf eine erneute Infektion.

Lesen Sie auch: Diese Lockerungen kündigte die bayerische Staatsregierung am Dienstag, 15. Februar 2022, für den Freistatt an.

Neue RKI-Regelung sorgt für neue Probleme

Genesene würden ohne eine zusätzliche Impfung bei erneuter Ansteckung eher zur Verbreitung des Coronavirus beitragen, erklärt das RKI auf seiner Webseite. Allerdings sorgt die Regeländerung auch für neue Probleme. Zum einen hatten Gerichte laut einem Bericht von infranken.de in der Vergangenheit bereits betont, dass das RKI alleine den Genesenen-Status nicht anpassen dürfe. Dafür bedarf es einer Entscheidung des Gesetzgebers.

Außerdem ergeben sich durch die neue Regelung weitere Proleme für ungeimpfte Genesene, wie aus einem Bericht der Pharmazeutischen Zeitung hervorgeht. Denn das EU-weit gültige Impf- und Genesenenzertifikat unterscheidet nicht zwischen geimpften und ungeimpften Genesenen.