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Geflügelpest

Vogelgrippe: Beobachtungsgebiet in Bayreuth aufgehoben – andere Maßnahmen gelten weiter

Vogelgrippe: Das Beobachtungsgebiet in Bayreuth wird aufgehoben. Das teilt die Stadt am Freitag (9.4.2021) mit. Andere Maßnahmen gelten weiter.

Das aufgrund des Geflügelpestausbruchs in Neudrossenfeld Mitte März angeordnete Beobachtungsgebiet im Stadtgebiet Bayreuth wird ab Montag, 12. April, aufgehoben. Dies teilt das Veterinäramt der Stadt Bayreuth mit. Damit dürfen auch wieder Eier aus diesen Gebieten abgegeben werden.

Vogelgrippe: Beobachtungsgebiet in Bayreuth aufgehoben

Aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des Geflügelpestgeschehens sowohl bei Wildvögeln als auch bei gehaltenem Geflügel gilt jedoch weiterhin die Aufstallpflicht in der Stadt Bayreuth. Die Aufstallpflicht bedeutet allerdings nicht, dass alle Tiere in einem festen Stall eingesperrt werden müssen. Auch eine vor Wildvögeln geschützte Unterbringung im Außenbereich ist möglich, sodass die Tiere weiterhin in den Genuss von Tageslicht und Freiluft kommen können.

Eine solche Schutzvorrichtung muss seitlich etwa durch einen engmaschigen Draht gegen ein Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Nach oben hin muss etwa durch die Abdeckung mit einer Plane verhindert werden, dass Vogelkot hereinfallen kann.

Vogelgrippe in Bayreuth: Strenge Hygienemaßnahmen weiter in Kraft

Wichtig sind auch weitere strenge Hygienemaßnahmen wie Schuhwerk und Schutzkleidung, die nur im geschützten Geflügelbereich getragen werden, und regelmäßiges Händewaschen. Dazu gehören auch Futter- und Einstreulager, die für Wildvögel nicht erreichbar sind, und das Tränken mit Leitungswasser. Auf keinen Fall ist hier Oberflächen- oder Bachwasser zu verwenden.

Die Stadt hat zur Aufhebung des Beobachtungsgebietes eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie steht auf der Website der Stadt zur Verfügung.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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