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Polizei

Vom Diebstahl zum Urteil in weniger als 24 Stunden

Ein Fall so klar, dass er in weniger als einem Tag erledigt war. Vom Diebstahl zum Urteil. Am Mittwoch schlug ein Ladendieb in Untersteinach zu, jetzt sitzt er eine mehrmonatige Haftstrafe ab.

Ein beschleunigtes Verfahren ist im deutschen Strafrecht eine besondere Form der Hauptverhandlung für Fälle mit einfacher Beweislage und kurzer Zeit seit der Tat. Dieses Verfahren brachte einen 29-Jährigen in Untersteinach innerhalb von weniger als 24 Stunden hinter Gitter.

Ladendiebstahl und Fluchtversuch in Untersteinach

Am Mittwochabend gegen 19 Uhr entwendete laut Polizei der 29-jähriger Mann in einem Supermarkt in der Hauptstraße in Untersteinach eine Flasche Wodka, Chips sowie weitere Lebensmittel im Wert von rund 55 Euro. Anschließend versuchte der Mann, den Kassenbereich zu passieren, ohne zu bezahlen.

Mitarbeitende des Geschäfts sprachen ihn an und hielten ihn fest, als er seinen Weg unbeirrt fortsetzen wollte. Der 29-Jährige riss sich los und flüchtete zu Fuß.

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Festnahme durch die Polizei

Beamte der Polizeiinspektion Stadtsteinach nahmen den Tatverdächtigen kurze Zeit später mit Unterstützung der Polizeiinspektion Kulmbach noch im Ortsbereich Untersteinach fest. Der Mann stand deutlich unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln, teilt die Polizei mit.

Auf Anfrage dieser Redaktion teilte die Polizei mit: „Der Mann wurde in der Vergangenheit in über 40 Fällen als Beschuldigter in Strafverfahren geführt. Die Deliktsbereiche umfassten unter anderem Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzungen und Diebstähle.“

Beschleunigtes Verfahren nach Anordnung der Staatsanwaltschaft

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bayreuth wurde der 29-Jährige über Nacht in polizeilichem Gewahrsam gehalten. Die Polizei schloss die Ermittlungen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft im beschleunigten Verfahren ab. Für den Tatverdächtigen führte der Weg direkt von der Gewahrsamszelle in den Gerichtssaal.

Am Donnerstagnachmittag verurteilte ein Richter am Amtsgericht Kulmbach den Mann wegen Ladendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung. Der Verurteilte verzichtete auf Rechtsmittel.

Direkter Weg in die Justizvollzugsanstalt

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung brachten Justizbeamte den 29-Jährigen in eine umliegende Justizvollzugsanstalt. Damit war das Verfahren weniger als 24 Stunden nach der Tat vollständig abgeschlossen.