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Vorwurf der Kindesmisshandlung in Reichenbach: Verfahren eingestellt
Ein Vorwurf, der jede Mutter und jeden Vater sofort alarmiert: Misshandlung eines zweijährigen Kindes im Kindergarten. Monatelang stand eine Kinderpflegerin in Reichenbach im Landkreis Kronach deswegen unter Verdacht. Jetzt ist klar: Die Staatsanwaltschaft Coburg hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Was war passiert – und warum reichte es am Ende nicht für eine Straftat?
Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell aus einer alltäglichen Situation im Kita-Betrieb ein Strafverfahren werden kann – und wie genau am Ende hingeschaut werden muss, bevor aus einem Verdacht eine Anklage wird. Auch für Eltern in der Region Bayreuth und Oberfranken, die ihre Kinder täglich in fremde Obhut geben, ist das ein Fall, der Fragen aufwirft.
Was der Kinderpflegerin vorgeworfen wurde
Mitte Juli erstattete die Mutter eines zweijährigen Kindes bei der Polizei Ludwigsstadt Anzeige gegen eine Kinderpflegerin eines Kindergartens in Reichenbach. Der Vorwurf: Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Konkret ging es um einen Vorfall vom 2. Juli. Gegen Mittag hatte das Kind seine Windel eingekotet und sich diese anschließend selbst ausgezogen. Die Kinderpflegerin soll das Kind daraufhin in einem nicht einsehbaren Teil des Gartens mit einem Gartenschlauch gereinigt haben.
Warum die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte
Die Staatsanwaltschaft Coburg übernahm die Ermittlungen von der Polizei und kam zu einem klaren Ergebnis: Das Verhalten der Kinderpflegerin erfüllt keinen Straftatbestand. Für eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung des Kindes fanden die Ermittler keinerlei Anhaltspunkte.
Entscheidend für die Bewertung: Die Reinigung diente laut Staatsanwaltschaft allein dem Zweck, das Kind sauber zu machen. Zudem herrschten an dem Tag sommerliche Temperaturen – ein Aspekt, den die Behörde ausdrücklich in ihre Einschätzung einbezog, da so auch keine gesundheitliche Gefährdung durch Kälte oder Unterkühlung bestand.
Häufige Fragen
Was ist der Kinderpflegerin in Reichenbach vorgeworfen worden?
Ihr wurde vorgeworfen, ein zweijähriges Kind, das sich eingekotet hatte, mit einem Gartenschlauch gereinigt zu haben. Die Mutter des Kindes erstattete deswegen Anzeige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Warum wurde das Verfahren gegen die Kinderpflegerin eingestellt?
Die Staatsanwaltschaft Coburg fand keine Anhaltspunkte für eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung. Die Reinigung diente demnach allein der Hygiene des Kindes, zudem war es an dem Tag sommerlich warm.
Wer ermittelt in solchen Fällen?
Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Coburg, die für den Landkreis Kronach zuständig ist. Die erste Anzeige ging bei der Polizei Ludwigsstadt ein, die Staatsanwaltschaft übernahm die weiteren Ermittlungen.
Gab es in der Region schon ähnliche Fälle?
Ja. 2024 ermittelte die Staatsanwaltschaft Coburg bereits gegen eine Mitarbeiterin einer Kita in Küps, ebenfalls im Landkreis Kronach – dort ging es allerdings um deutlich schwerere Verletzungen eines Kleinkindes.
Bleibt die Kinderpflegerin weiter im Kindergarten tätig?
Dazu liegen keine öffentlichen Angaben vor. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bedeutet rechtlich, dass ihr kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden konnte.












Symbolbild: Pixabay
Das Bayreuther Rathaus am Luitpoldplatz ©Neele Boderius