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Zuletzt aktualisiert am 17. Juli 2026 | 16:25

Mehr zu: Stadtpolitik Bayreuth

Walküre-Areal in Bayreuth: Neuer Abrissantrag – Wohnprojekt wartet weiter auf den nächsten Schritt

von Stefanie Schweinstetter

Die Abrisspläne für das Walküre-Areal haben sich geändert. Trotzdem kommt das geplante Wohnquartier derzeit nicht voran – zuvor hatte sich das Verfahren zum Denkmalschutz fast ein Jahr hingezogen.

Der Blick von der Wilhelm-Pitz-Straße in Richtung Festspielhaus könnte in Zukunft anders aussehen. Auch das Ofenhaus, das schon von weitem zu sehen ist, steht zur Debatte. © Stefanie Schweinstetter
Der Blick von der Wilhelm-Pitz-Straße in Richtung Festspielhaus könnte in Zukunft anders aussehen. Das Ofenhaus, das schon von weitem zu sehen ist, steht zur Debatte. © Stefanie Schweinstetter

Wohnen direkt am Festspielpark, das ist die Idee: Auf dem Gelände der ehemaligen Porzellanfabrik Walküre sollen rund 180 Wohnungen entstehen. Ein erster Entwurf sah zudem ein Hotel vor. Doch bevor das Bebauungsplanverfahren weitergehen kann, muss zunächst geklärt werden, welche denkmalgeschützten Gebäude erhalten bleiben und welche möglicherweise abgerissen werden dürfen. Jetzt gibt es dazu eine neue Entwicklung: Die Projektseite hat ihre Abrisspläne offenbar eingegrenzt.

Neuer Antrag auf Abriss

Wie die Stadt Bayreuth auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt, ging am 12. Juni 2026 ein neuer Antrag auf Abbruch ein. Er betrifft nur noch das von weitem sichtbare Rundofenhaus sowie den südlich anschließenden Erweiterungsbau.

Das ist eine Änderung gegenüber den ursprünglichen Planungen, die auch den Abriss des Malereigebäudes vorsahen.

Nach Angaben von Clemens Ulbrich, Geschäftsführer des Investors Nova Wohnbau GmbH, ist die Änderung keine direkte Reaktion auf die zwischenzeitliche Einstufung der Gebäude als denkmalwürdig. Der neue Antrag sei unabhängig davon im Rahmen des Verfahrens entstanden.

Der Antrag befindet sich derzeit bei der Stadt in der fachlichen Prüfung. Erst danach wird sich der Stadtrat mit dem Thema befassen.

Eine wichtige Rolle spielt dabei ein Gutachten, das die Projektseite bereits im letzten Jahr angekündigt hatte. Es soll belegen, dass der Erhalt des Gebäudes für den Eigentümer wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Ob dieses Gutachten inzwischen vorliegt, beantwortete die Stadt mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.

Sechs Gebäude haben Denkmalstatus

Parallel dazu hat der Stadtentwicklungsausschuss am Dienstag das sogenannte Benehmen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege hergestellt. Das Landesamt hatte die Stadt bereits im August 2025 darüber informiert, dass sechs Gebäude und bauliche Anlagen auf dem Walküre-Areal die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Denkmalliste erfüllen. Dazu gehören das ehemalige Produktionsgebäude, der südliche Verwaltungsbau, das Rundofenhaus mit Brennerei und Weißbetrieb, dessen Erweiterungsbau, die Fabrikantenvilla sowie die Einfriedung mit Sandsteinpfosten, Lattenzaun und Tor. Zum Eintrag im Bayerischen Denkmalatlas mit Übersicht über die Gebäude geht es hier.

Mit der Einschätzung des Landesamtes gelten diese Gebäude als Baudenkmäler. Dadurch wird es schwieriger, Änderungen an ihnen vorzunehmen oder sie abzureißen. Solche Eingriffe sind genehmigungspflichtig und unterliegen den Vorgaben des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes.

Dass das Benehmen nun hergestellt ist, bedeutet, dass die Stadt Gelegenheit hatte, Einwände oder Ergänzungen zur Einschätzung des Landesamts einzubringen. Wirklich mitentscheiden, ob ein Gebäude denkmalwürdig ist, kann die Stadt aber nicht. Auch wenn sie das Benehmen nicht hergestellt hätte, hätte das am Denkmalstatus der Gebäude nichts geändert.

Da die Verwaltung keine Ergänzungen zur Einschätzung des Landesamts hatte, stellte der Ausschuss das Benehmen her. Allerdings nicht einstimmig: Die CSU beantragte eine getrennte Abstimmung über das Rundofenhaus und dessen Erweiterungsbau und stimmte in diesem Punkt gegen die Herstellung des Benehmens.

Warum dauerte das Verfahren fast ein Jahr?

Zwischen der Einleitung des Benehmensverfahrens im August 2025 und dem Beschluss im Juli 2026 sind fast elf Monate vergangen. Zweimal hat die Stadt beim Landesamt für Denkmalpflege eine Fristverlängerung beantragt und das Benehmen nun zur letztmöglichen Frist hergestellt.

Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte die Stadt, die Fristverlängerungen seien „auf expliziten Wunsch des Investors“ beantragt worden. Taktische Gründe habe das nicht gehabt, sagt Clemens Ulbrich. „Wir wollten einfach im Vorlauf bestimmte Vorgänge und Gutachten bearbeiten.“

Projekt im Schwebezustand

Auf das Bebauungsplanverfahren hat die Herstellung des Benehmens nach Angaben der Stadt zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Für die weitere Planung ist vielmehr die Frage, welche Gebäude erhalten bleiben müssen und welche möglicherweise abgerissen werden dürfen, eine wichtige Grundlage.

Zudem liegen der Stadt mehrere für das Bebauungsplanverfahren erforderliche Fachgutachten – unter anderem zu Lärm-, Arten- und Bodenschutz – bislang noch nicht vor. Außerdem gebe es derzeit noch keine abgestimmten Planungen, auf deren Grundlage das Bauleitplanverfahren weitergeführt werden könnte.

Auch aus Sicht des Investors befindet sich das Projekt derzeit in einer Phase der Neuorientierung. „Wir müssen jetzt neu denken. Da sind wir gerade dabei“, sagt Ulbrich. Wie es konkret weitergehe, sei derzeit noch offen. Man befinde sich dazu in enger Abstimmung mit der Stadt. Dass sich Planungen im Laufe eines Bebauungsplanverfahrens veränderten, sei allerdings nicht ungewöhnlich. „Es gibt Hindernisse, aber das ist normal in einem solchen Verfahren“, so Ulbrich.

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FAQ: Das Wichtigste zum Walküre-Areal

Warum geht das Bebauungsplanverfahren derzeit nicht weiter?

Nach Angaben der Stadt fehlt bislang die Grundlage für die weitere Planung. Zunächst muss geklärt werden, welche denkmalgeschützten Gebäude erhalten bleiben und welche möglicherweise abgerissen werden dürfen.

Welche Gebäude stehen unter Denkmalschutz?

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat sechs Gebäude und bauliche Anlagen als denkmalwürdig eingestuft: das ehemalige Produktionsgebäude, den südlichen Verwaltungsbau, das Rundofenhaus mit Brennerei und Weißbetrieb, dessen Erweiterungsbau, die Fabrikantenvilla sowie die historische Einfriedung mit Sandsteinpfosten, Lattenzaun und Tor.

Was bedeutet das „Benehmen“ mit dem Landesamt für Denkmalpflege?

Dabei handelt es sich nicht um eine Zustimmung oder Ablehnung des Denkmalschutzes. Die Stadt kann lediglich fachliche Ergänzungen oder Einwände zur Denkmaleigenschaft vorbringen. Ob sie das Benehmen herstellt oder nicht, ändert nichts daran, dass die Gebäude nach Einschätzung des Landesamts als Denkmäler gelten.

Welche Gebäude sollen jetzt noch abgerissen werden?

Nach dem aktuellen Abbruchantrag sollen nur noch das Rundofenhaus mit Brennerei und Weißbetrieb sowie der südlich anschließende Erweiterungsbau abgerissen werden. Ob der Antrag genehmigt wird, ist noch offen.

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