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Frauenhaus bekommt kein Geld mehr von Landkreis und Stadt Bayreuth
Stadt und Landkreis Bayreuth planen, sich ab 2027 aus der Finanzierung des Frauenhauses zurückzuziehen. Künftig soll der Freistaat Bayern übernehmen; wie genau die Finanzierung aussehen wird, ist bislang unklar.
Das neue Gewalthilfegesetz soll Frauen und Kinder besser vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schützen. Es schafft mit Frist zum Jahr 2032 erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und fachliche Beratung. In den nächsten Jahren soll ein entsprechendes System bundesweit aufgebaut werden. Damit setzt der Staat seine Schutzpflicht um und erfüllt Vorgaben der Istanbul-Konvention. Die Finanzierung soll dabei künftig von den Ländern geregelt werden – Stadt und Landkreis Bayreuth könnten dadurch entlastet werden, weil sie nicht mehr alleine in der Pflicht stehen.
Seit dem 28. Februar 2026 ist das bundesweite Gewalthilfegesetz (GewHG) in Kraft. Künftig werden die Länder verpflichtet, ein ausreichendes Hilfesystem sicherzustellen und auszubauen. Der Bund beteiligt sich bis 2036 mit rund 2,6 Milliarden Euro an den Kosten. Wie die Finanzierung zwischen Ländern und Kommunen konkret organisiert wird, regeln die Länder und ist noch nicht abschließend geklärt.
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Aktuelle Vereinbarung und gesetzliche Anpassung
Mit dem neuen Gesetz muss Bayern bis Ende 2026 eine Ausgangsanalyse durchführen und ein Landesausführungsgesetz erlassen, das konzeptionelle Ausrichtung, personelle und räumliche Ausstattung sowie angemessene Finanzierung regelt.
Im Landesausführungsgesetz müssen unter anderem folgende Sachverhalte geregelt werden:
- Regelung zur angemessenen Finanzierung der Einrichtungen
- Vorgaben für die konzeptionelle Ausrichtung sowie für die personelle und räumliche Ausstattung der Einrichtungen
- Bestimmung der für den Vollzug des GewHG zuständigen Landesbehörde sowie einer (ggf. bundeseinheitlichen) Vermittlungsstelle, die bei der Suche nach einem Schutzplatz herangezogen werden kann
- ggf. Einrichtung einer/mehrerer Erstanlaufstellen mit 24-stündiger Rufbereitschaft
Die bisherige gemeinsame Vereinbarung zwischen der Stadt Bayreuth, den Landkreisen Bayreuth und Kulmbach sowie dem Caritasverband Bayreuth e. V. zur Finanzierung der Grundkosten des Frauenhauses gilt seit dem 1. Januar 2024.
Durch eine Kündigung der Vereinbarung soll künftig der Freistaat Bayern die Finanzierung übernehmen, während die Kommunen entlastet werden.
Fristgerechte Kündigung notwendig
Andrea Weydenhammer, Fachbereichsleiterin für Soziale Hilfen im Landratsamt, erläuterte im Kultur- und Sozialausschuss, dass die Vereinbarung nur mit einer Frist von sechs Monaten kündbar ist. Eine Kündigung zum Ende 2026 müssten demnach bis 30. Juni erfolgen, um ab 2027 nicht weiter gebunden zu sein.
Auch im Sozialausschuss des Bayreuther Stadtrats am 16. März 2026 berichtete Sozialreferentin Manuela Brozat von den entsprechenden Besprechungen. Man habe gegenüber der Caritas deutlich gemacht, warum man den Vertrag kündige.
Weydenhammer betonte:
„Die Kündigung erfolgt nicht wegen mangelnder Wertschätzung oder Unzufriedenheit mit den Leistungen des Verbandes. Ganz im Gegenteil, das ist hervorragend gelaufen.“
Am 16. Januar wurde das Vorgehen mit Vertretern des Caritasverbands besprochen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Landrat Florian Wiedemann unterstrich die Ausführungen von Weydenhammer und betonte, dass der Landkreis dadurch Kosten sparen könne. Im Sozialausschuss der Stadt betonte Bürgermeister Andreas Zippel zudem die Caritas müsse die Sicherheit bekommen, dass falls es Anfang 2027 noch keine Lösung auf bayernweiter Ebene gebe, die Stadt natürlich an der Seite des Verbandes stehe.
Politische Reaktionen
Kreisrätinnen Sabine Habla (CSU) und Sandra Huber (Grüne) unterstützten die Maßnahme, betonten jedoch, dass weiterhin politischer Druck notwendig ist, um ausreichende Finanzierung und Gewaltschutz sicherzustellen. Karin Barwisch (FWG) betonte die Dringlichkeit der Entscheidung und hofft auf eine zeitnahe Vorlage des Landes, um die wichtige Arbeit des Frauenhauses finanziell abzusichern.
Beschlussfassung
Der Ausschuss für Kultur und Soziales beschloss einstimmig die Kündigung der Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreisen Bayreuth und Kulmbach sowie dem Caritasverband Bayreuth e. V. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Kündigungsschreiben zu erstellen. Der Sozialausschuss der Stadt empfahl dem Stadtrat einstimmig den Vertrag ebenfalls zu kündigen.












Einsatzkräfte aus Stadt und Landkreis Bayreuth helfen beim großflächigen Waldbrand in Thüringen. © KBM Stephanie Bleuse
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