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Was soll das? Grönemeyer-Imitation sorgt für Polizeieinsatz in St. Georgen
Mitten in der Nacht tut es in Bayreuths Stadtteil St. Georgen gleichmäßig weh – Ein Mensch fühlt sich gestört und ruft die Polizei.
Männer können alles – außer schlafen
Am Montag gegen 01:00 Uhr wurde die Polizei in den Bayreuther Stadtteil St. Georgen gerufen. Ein 60-jähriger Anwohner beschwerte sich über einen Mann, der über längere Zeit hinweg lautstark Lieder des bekannten Sängers Herbert Grönemeyer gesungen haben soll.
Gesang bereits beendet
Als die Beamten der Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt eintrafen, war von dem Gesang allerdings nichts mehr zu hören. Eine aktuelle Lärmbelästigung konnten die Einsatzkräfte vor Ort nicht feststellen.
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Ermahnung für den Sänger
Die Polizei befragte sowohl den 60-jährigen Beschwerdeführer als auch den 41-jährigen Mann, der zuvor gesungen haben soll. Der mutmaßliche „Grönemeyer-Imitator“ wurde belehrt und zur Ruhe ermahnt.
Verdruss nicht ins Gegenteil verkehrt
Trotz der bereits eingekehrten Ruhe fühlte sich der Anwohner weiterhin in seiner Nachtruhe gestört und bestand auf einer Anzeige. Die Polizei nahm daraufhin eine Ordnungswidrigkeitenanzeige auf, die an die Stadt Bayreuth weitergeleitet wurde.
FAQ
Was gilt als Ruhestörung in der Nacht?
In der Regel zählt lauter Lärm zwischen 22:00 und 6:00 Uhr als Ruhestörung, wenn sich Anwohner dadurch gestört fühlen.
Muss die Polizei eine Anzeige aufnehmen?
Wenn ein Betroffener darauf besteht, kann eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgenommen und weitergeleitet werden.
Welche Folgen drohen bei Ruhestörung?
Je nach Fall kann ein Bußgeld verhängt werden, insbesondere wenn die Störung wiederholt auftritt.
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Polizist steht an einer Straße Symbolbild © stock.adobe | wellphoto 











Ab Montag wird hier alles ein bisschen anders. Symbolbild: Katharina Müller-Sanke
Symbolbild, mit KI erstellt.