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Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2020 | 17:26

Prozess

Wegen Vergewaltigung vor dem Bayreuther Landgericht: „Ich denke, dass es ihr gefallen hat“

Am Mittwoch (16.12.2020) wurde der Prozess vor dem Landgericht Bayreuth wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung gegen den Betreiber einer Shisha-Bar fortgesetzt. Dabei hat sich der Angeklagte wieder geäußert. 

Wegen Vergewaltigung in Bayreuth wurde Ali A. verurteilt. Die Revision ist gescheitert. Archivfoto: Raphael Weiß
Wegen Vergewaltigung in Bayreuth wurde Ali A. verurteilt. Die Revision ist gescheitert. Archivfoto: Raphael Weiß

Der Betreiber einer Shisha-Bar muss sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor dem Bayreuther Landgericht verantworten. Weil sich im Laufe der bisherigen Prozesstage neue Sachlagen ergeben haben, hat der Angeklagte am Mittwoch (16.12.2020) erneut gesprochen. Das bt berichtet aus dem Gerichtssaal. Am gestrigen Dienstag wurden Handy-Daten ausgewertet. 

Update vom 16. Dezember 2020 um 14:00 Uhr: Vergewaltigung in Bayreuth – „Ich denke, dass es ihr gefallen hat“

Vor Gericht geht es um die Aussagen, die der Angeklagten bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung gemacht hat. „Ich habe bis 1:30 Uhr in meiner Shisha-Bar gearbeitet.“ Dann ging es in die Disko. „Dann kam irgendwann das Mädchen.“ Die Rede ist vom Opfer. „Die hat mit jedem getanzt.“ Dann habe ihn die Frau an der Hand genommen. An dieser Stelle fragt der Richter den Angeklagten ob das soweit stimmt. Dieser stimmt zu.

„Das ist ihre neue Darstellung“

Im Protokoll der Aussagen des Angeklagten geht es dann um die Sprache. Beide hätten sich gegenseitig nicht verstanden. Über ein Übersetzungs-Handy sollen sie kommuniziert haben. „Komm, wir gehen zu Dir.“ Der Angeklagte setzt fort. Er berichtet davon, dass das Opfer im Auto Sex mit ihm haben wollte.

Der Richter stellt fest: „Das ist ihre neue Darstellung (…) die sie zunächst nicht gesagt haben“ und setzt mit dem Polizeiprotokoll fort. In der Wohnung des Angeklagten: „Sie hat ein Glas Schnaps getrunken.“ Dann habe das Opfer gesagt, dass sie Kokain brauche. „Ich habe kein Kokain.“

Keine Einladung zum Sex

Später habe ihn die Frau geküsst. „Sie hat sich dann hingelegt und hat den Rock hochgeschoben.“ Dann habe das Opfer gesagt, dass sie Analsex von ihm wollte. „Sie hat geschrien und mir in die Hand gebissen.“ Mehrere Anrufe seien eingegangen. Seine Freunde zum Beischlaf mit dem Opfer eingeladen haben, will der Angeklagte nicht. „Ich habe nur gesagt, dass ich ein Mädchen da habe.“

Zu den Schreien der Frau sagt er: „Ich denke, dass es ihr gefallen hat.“ Die anderen Männer hätten die Situation falsch verstanden. Eine Zeit lang sei er nicht im Wohnzimmer gewesen. Ob einer der anderen die Frau angefasst hat, wisse er nicht. „Ich habe nur Analsex gemacht. Sonst nichts.“

Unterschiedliche Angaben

Auf die Frage, ob seine Aussage richtig protokolliert wurde, sagt der Angeklagte: „Das, was sie vorgelesen haben, ist zu 95 Prozent richtig.“ Es könne sein, dass einige Worte falsch verstanden wurden. Der Richter stellt im Folgenden einige Unterschiede in den Angaben des Angeklagten im Vergleich zu dessen Einlassung fest. So hat der Angeklagte später Dinge hinzugefügt.

„Ich wollte den Polizisten nicht überfordern. Das war das erste Mal, dass ich Rechenschaft ablegen musste.“ Die Vernehmung sei durch die medizinische Untersuchung unterbrochen worden. „Ich habe vergessen, vieles zu erwähnen.“ Vor Gericht führt der Angeklagte die Stellungen vor, die er mit dem mutmaßlichen Opfer praktiziert haben will.

Erklärung der Verteidigung

Die Verteidigung weist darauf hin, dass der Angeklagte im Rahmen der Ermittlungen stets auf einen Anwalt verzichtet hatte. „Er wollte Angaben machen.“ Von widersprüchlichen Angaben könne nicht die Rede sein. „Das sind Details, wie ein Bild, das sich vervollständigt“, heißt es zum Schluss.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Meldung vom 16.12.2020 um 8 Uhr: Wegen Vergewaltigung vor dem Bayreuther Landgericht – Heute wird der Angeklagte erneut gehört

Nach dem Besuch einer Diskothek in Bayreuth soll der Angeklagte das Opfer in seiner Wohnung vergewaltigt haben, so der Vorwurf. Die Wohnung liegt über der Shisha-Bar, die der Angeklagte betreibt. Mehrere Männer sind im Laufe des Abends der mutmaßlichen Tat dazu gekommen, doch die Geschichten der Zeugen sind teilweise widersprüchlich.

Das Opfer ist wegen einer Erkrankung an Covid-19 in Quarantäne und kann deshalb derzeit nicht vor Gericht aussagen. Bisher wurden im Prozess zwei Videos von unterschiedlichen polizeilichen Vernehmungen der Frau den Prozessbeteiligten vorgeführt. Am Mittwoch (16.12.2020) soll nun der Angeklagte erneut gehört werden.

Bayreuther Tagblatt - Raphael Weiß

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Raphael Weiß

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