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Trunkenheitsfahrt

Mutmaßlicher Fahrer bestreitet nach Unfall bei Weidenberg seine Schuld – trotz 1,2 Promille

In den späten Abendstunden des Samstags kam es in Neunkirchen am Main zu einem Verkehrsunfall, der die Polizeiinspektion Bayreuth-Land vor ein kleines Rätsel stellte: Ein Auto war von der Fahrbahn abgekommen, doch der Mann neben dem Auto behauptet gar nicht selbst am Steuer gesessen zu haben.

Zeugin alarmiert Polizei nach Unfall in Neunkirchen

Am späten Samstagabend bemerkte eine aufmerksame Verkehrsteilnehmerin ein verunglücktes Fahrzeug in Neunkirchen am Main. Ein Pkw war nach rechts von der Straße abgekommen und im Grünstreifen zum Stehen gekommen. Die Zeugin zögerte nicht und verständigte umgehend die Polizei.

Beim Eintreffen der Beamten der Polizeiinspektion Bayreuth-Land bot sich ein klares Bild: Das Unfallfahrzeug stand verlassen im Graben, und daneben befand sich lediglich ein Mann. Weitere Personen oder potenzielle Zeugen konnten vor Ort nicht festgestellt werden.

1,2 Promille im Blut – aber „ich war es nicht“

Schon bei der ersten Aufnahme des Sachverhalts stellten die Polizisten deutlichen Alkoholgeruch bei dem vermeintlichen Fahrer fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest vor Ort bestätigte den Verdacht: Der Wert lag bei beachtlichen 1,2 Promille.

Doch damit nahm der Fall eine kuriose Wendung: Der Mann gab gegenüber den Beamten an, nicht der Fahrzeugführer gewesen zu sein. Auf die logische Nachfrage der Polizei, wer denn stattdessen den Wagen gesteuert habe, konnte oder wollte der Mann jedoch keine Antwort geben.

Beweissicherung: Kleidung und Auto sichergestellt

Da die Fahrereigenschaft aufgrund der Aussage des Mannes strittig war, leiteten die Beamten umfangreiche Maßnahmen zur Beweissicherung ein. Um zweifelsfrei nachweisen zu können, wer zum Unfallzeitpunkt am Steuer saß, wurden folgende Schritte angeordnet:

  • Blutentnahme: Zur exakten Bestimmung des Alkoholwerts und als gerichtsfestes Beweismittel.
  • Sicherstellung der Oberbekleidung
  • Sicherstellung des Pkw: Für eine technische Untersuchung des Innenraums.
  • Einzug des Führerscheins: Dieser verblieb vorerst in polizeilicher Verwahrung.

Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet

Trotz der Schutzbehauptung des Mannes erwartet ihn nun ein empfindliches Nachspiel. Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Sollte die Fahrereigenschaft durch die Spurenauswertung bestätigt werden, drohen dem Mann neben einer hohen Geldstrafe auch ein langanhaltender Entzug der Fahrerlaubnis.