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Corona-Regeln

Weihnachten in Bayern: Diese Corona-Regeln gelten

Der bayerische Ministerrat hat am 14. Dezember 2021 die Verlängerung der aktuell geltenden Infektionsschutzverordnung und außerdem neue Maßnahmen bis zum 12. Januar 2022 beschlossen. Diese Corona-Regeln gelten in Bayern an Weihnachten.

Corona-Regeln an Weihnachten: Das Weihnachtsfest steht vor der Tür – doch wie kann man dieses Jahr feiern? Am Dienstag, 14. Dezember 2021, wurden die Corona-Maßnahmen, die bis zum 12. Januar 2022 gelten sollen, festgelegt.

Damit steht nun auch fest, welche Corona-Regeln über die Feiertage gelten werden.

Corona an Weihnachten: Das gilt

Unter den “Häufigen Fragen” auf der Seite zum Coronavirus vom Corona-Katastrophenschutz Bayern listet der Freistaat die konkreten Kontaktbeschränkungen auf – Stand 16. Dezember 2021. Über Weihnachten dürfen sich Ungeimpfte und Nichtgenesene nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen. Auch interessant: Diese Corona-Regeln gelten in Bayern zu Silvester.

Unabhängig vom Ort des Treffens gelte hierbei der jeweils größere Hausstand als der “eigene” Hausstand. Dieser könne sich mit bis zu zwei ungeimpften und nicht genesenen Personen eines weiteren Hausstands treffen.

Kontaktbeschränkungen an Weihnachten

Aktuell bleiben Geimpfte und Genesene bei der Gesamtzahl der Teilnehmer einer Zusammenkunft außer Acht. Ab dem 20. Dezember 2021 jedoch zählen auch diese bei der Teilnehmerzahl und der Zahl der Hausstände mit, sobald mindestens eine nichtgeimpfte oder nichtgenesene Person an einem Treffen teilnimmt. Einzig Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten fallen dann weg.

Außerdem gibt es seit dem 20. Dezember eine weitere Einschränkung bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Geimpfte, Genesene oder Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten teilnehmen. Dort gilt dann eine Teilnehmerobergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 unter freiem Himmel. Finden solche Zusammenkünfte dagegen außerhalb privater Räumlichkeiten statt, greift die 2G-Plus-Regel. Auch interessant: So lange kann an Heiligabend eingekauft werden.