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Weniger Stellplätze, geringere Baukosten? Wedlich stellt Antrag zur Satzungsänderung – Zippel hält dagegen
Stadtrat Christian Wedlich (CSU) hat einen Antrag zur Weiterentwicklung der Bayreuther Stellplatzsatzung vorgelegt. Ziel ist es, Baukosten zu senken, Flächen zu sparen und nachhaltige Mobilitätsangebote stärker zu berücksichtigen. Zweiter Bürgermeister Zippel hält diesen Antrag für fragwürdig.
Antrag aus dem Stadtrat
Stadtrat Christian Wedlich hat einen Prüfauftrag zur Weiterentwicklung der bestehenden Stellplatzsatzung in Bayreuth vorgelegt. Hintergrund sind steigende Baukosten im Wohn- und Gewerbebau, anhaltender Wohnraummangel sowie veränderte Anforderungen an Mobilität und Stadtentwicklung. Die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen gilt dabei als wesentlicher Kostenfaktor und beeinflusst zugleich das Mobilitätsverhalten und die Flächennutzung im Stadtgebiet.
Blick auf andere Städte
In dem Antrag wird auf Beispiele aus anderen Städten wie Leipzig verwiesen, die ihre Stellplatzsatzungen bereits angepasst haben. Ziel dieser Reformen ist es, Bauherren mehr Flexibilität zu ermöglichen, unnötige Stellplätze zu vermeiden und umweltfreundliche Mobilitätsformen zu fördern.
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Reduzierung der Stellplatzpflicht
Künftig soll bei nachweislich guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr eine Reduzierung der Stellplatzpflicht möglich sein. Dies betrifft sowohl Wohngebäude als auch gewerbliche und öffentliche Nutzungen und soll den tatsächlichen Bedarf besser abbilden.
Alternative Mobilitätsangebote
Der Antrag sieht vor, alternative Mobilitätsangebote stärker zu berücksichtigen. Dazu zählen Carsharing, Job- und Mietertickets für den öffentlichen Nahverkehr, sichere Fahrradabstellanlagen sowie Lastenfahrräder und weitere nachhaltige Mobilitätslösungen. Diese sollen stellplatzmindernd angerechnet werden können.
Tiefgaragen und Baukosten
Durch flexiblere Regelungen könnte nach Auffassung des Antragstellers auf den Bau kostenintensiver Tiefgaragen verzichtet werden, sofern der tatsächliche Stellplatzbedarf geringer ist. Dies könnte insbesondere im Wohnungsbau zu einer spürbaren Entlastung führen.
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Parkraumsituation im Fokus
Gleichzeitig wird auf mögliche Auswirkungen auf den Parkdruck in einzelnen Stadtteilen hingewiesen. Vor allem in Quartieren mit bereits angespannter Parksituation soll dies bei einer möglichen Prüfung besonders berücksichtigt werden.
Entscheidung im Stadtrat
Der Stadtrat soll nun darüber beraten, ob die Stadtverwaltung mit einer Prüfung der bestehenden Stellplatzsatzung beauftragt wird. Dabei sollen die Auswirkungen auf Baukosten, Wohnungsbau, Stadtentwicklung und die Parkraumsituation untersucht und dem Gremium berichtet werden.
Andreas Zippel hinterfragt den Antrag kritisch
Der zweite Bürgermeister Andreas Zippel kritisiert den Antrag zur Überprüfung der Stellplatzpflicht in der Innenstadt, da die bestehende Stellplatzsatzung erst 2022 nach intensiver interfraktioneller Abstimmung einstimmig beschlossen wurde und bereits bewusst flexible Regelungen für den Innenstadtbereich enthält. Gerade mit § 8 der Satzung sei dem Bauordnungsamt ein Instrument an die Hand gegeben worden, um bei beengten Verhältnissen großzügige Abweichungen zuzulassen und Investitionshemmnisse durch hohe Ablösezahlungen zu vermeiden. Aus seiner Sicht ist es daher verfrüht und sachlich nicht notwendig, die Innenstadt nun erneut als eigene Zone mit möglicherweise geringerer oder ganz entfallender Stellplatzpflicht zu definieren, da die geltende Regelung ausreichend Spielraum bietet und sich bislang als praktikabel erwiesen habe.











Andreas Zippel beim Redaktionsbesuch beim bt. ©Katharina Müller-Sanke
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