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Politik

Wie das Steueränderungsgesetz das Ehrenamt unterstützen soll

Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt Neuerungen für Ehrenamtliche und gemeinnützige Vereine. Ziel ist es, das Engagement zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen. Aber wie genau?

Mit dem in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beginnt die Umsetzung erster Maßnahmen des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zukunftspakts Ehrenamt. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement spürbar zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen.

Erhöhung der Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale

Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Ehrenamtspauschale: Anhebung von 840 auf 960 Euro pro Jahr
  • Übungsleiterpauschale: Anhebung von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr
  • Haftungsprivilegierung für Ehrenamtliche: Vereinheitlichung und Anhebung auf 3.300 Euro

Diese Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Mehr Unterstützung für gemeinnützige Vereine

Das Gesetz soll zudem die Arbeit von gemeinnützigen Vereinen durch erleichtern:

  • Höhere Einnahmegrenzen: Von 45.000 auf 100.000 Euro pro Jahr
  • Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb: Von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr
  • Aufteilung der Aktivitäten: Einnahmegrenze ebenfalls von 45.000 auf 50.000 Euro

Durch diese Anpassungen zielt das Gesetz darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den Vereinen mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung zu geben.

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E-Sports-Vereine erhalten steuerliche Gleichstellung

Erstmals sollen E-Sports-Vereine steuerlich wie andere Sportvereine behandelt werden.

Weitere Schritte des Zukunftspakts Ehrenamt

Der Zukunftspakt Ehrenamt sieht noch weitere Maßnahmen vor, darunter:

  • Pflicht zur schnellen Mittelverwendung entfällt:
    Bisher mussten gemeinnützige Vereine Geld, das sie bekommen, schnell ausgeben.

    • Diese Regel gilt nur noch für sehr große Organisationen.
  • Höhere Freigrenzen:
    Vereine dürfen jetzt bis 50.000 Euro Umsatz machen, ohne viele Nachweise oder Steuern berechnen zu müssen. Das bedeutet weniger Papierkram für kleinere Vereine.
  • Verzicht auf Sphärenzuordnung:
    Bisher musste man genau unterscheiden, ob Einnahmen für gemeinnützige Zwecke oder für steuerpflichtige Aktivitäten verwendet werden. Für Einnahmen bis 50.000 Euro entfällt diese Unterscheidung.
  • Elektronische Verfahren für größere Vereine:
    Einführung der E-Rechnung erleichtert Abrechnungen und Belege.
    Vereine sparen Zeit und Aufwand bei Verwaltung und Buchhaltung.
  • Ausbau der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Ziel ist es, ehrenamtlich Engagierte spürbar zu entlasten und ihre Arbeit langfristig zu stärken. Auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen finden Interessierte genaue Informationen zu den Änderungen.

Wie geht es weiter?

Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Nun geht der Entwurf in das parlamentarische Verfahren.

Der nächste Schritt: Der Entwurf wird dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. Nach der Verabschiedung im Bundestag muss das Gesetz auch im Bundesrat behandelt und genehmigt werden.

Das Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, sodass die meisten Regelungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten können.