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Frau stirbt bei Unfall in der Fußgängerzone WM-Public Viewing in und um Bayreuth Jean Paul Platz soll aufgehübscht werden

Zuletzt aktualisiert am 10. März 2026 | 11:29

Digitalisierung

Wie digital ist Bayreuth – und was gibt es noch zu tun?

von Michael Christensen

Die Digitalisierung der Verwaltung bleibt ein wichtiges Thema in Bayreuth. Die Stadträtin Luisa Funke-Barjak (FDP) hat im Februar 2026 erneut nach dem Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) gefragt. Die Stadtverwaltung berichtet von deutlichen Fortschritten – sieht aber auch weitere Schritte.

Bayreuth meldet Fortschritte bei der Verwaltungsdigitalisierung, betont aber weiteren Handlungsbedarf. Karte von openstreetmap.org/copyright, Auflage © Pixabay
Bayreuth meldet Fortschritte bei der Verwaltungsdigitalisierung, betont aber weiteren Handlungsbedarf. Karte von openstreetmap.org/copyright, Auflage © Pixabay

Am 17. Februar 2026 stellte Funke-Barjak eine Anfrage zum Stand der OZG-Umsetzung in Bayreuth. Bereits im November 2022 hatte sie sich mit einer ähnlichen Anfrage an die Stadtverwaltung gewandt.

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern Behördengänge zu erleichtern und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.

„Ich sehe nach wie vor in der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ein großes Potential“, erklärt Funke-Barjak.

Digitale Verfahren könnten Wege zum Amt verkürzen, Bürokratie abbauen und Kosten sparen.

Onlinezugangsgesetz: Das Stufenmodell

Die Umsetzung des OZG wird anhand eines Reifegradmodells bewertet. Dieses Modell umfasst mehrere Stufen, von rein analogen Angeboten bis hin zu vollständig digitalisierten Verwaltungsprozessen.

Stufe 0 beschreibt den Zustand, in dem auf der Behörden-Webseite keinerlei Informationen zu einer Leistung verfügbar sind.

In Bayreuth liegen laut Stadtverwaltung derzeit alle Verwaltungsleistungen mindestens auf Stufe 3. Das bedeutet: Bürger können Anträge einschließlich der notwendigen Nachweise bereits vollständig online einreichen.

Der nächste Entwicklungsschritt ist Stufe 4. Hier geht es darum, die Voraussetzungen zu schaffen, um den gesamten Verwaltungsprozess vollständig digital abzubilden und Ressourcen effizienter einzusetzen.

Deutlich mehr digitale Verwaltungsleistungen

Seit der Anfrage im Jahr 2022 ist das Angebot deutlich gewachsen. Zum Stichtag 25. November 2022 bot die Stadt Bayreuth 223 Verwaltungsleistungen in OZG-konformer Form an.

Bis zum 18. Februar 2026 ist diese Zahl auf 2.157 Leistungen gestiegen. Dabei werden mehrere Leistungen oft in einem gemeinsamen Online-Dienst gebündelt.

Auch die Zahl der Online-Dienste ist deutlich gewachsen. Während es im Juni 2022 noch 63 digitale Angebote gab, sind es inzwischen 329.

Mit diesem Ausbau erreicht Bayreuth laut Verwaltung auch im bundesweiten Vergleich eine Spitzenposition: Die Stadt belegt derzeit Platz drei unter den Kommunen.

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Einige Leistungen stehen noch aus

Einige digitale Angebote befinden sich noch in Vorbereitung oder Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen. Dazu gehören unter anderem mehrere Verfahren aus dem Waffenrecht sowie bestimmte Bescheinigungen und Meldepflichten.

Weitere Leistungen werden derzeit als sogenannte Eigenentwicklungen umgesetzt. Dazu zählen etwa die digitale Meldung von Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder der Online-Antrag für einen Leichenpass.

Zusätzlich hat die Stadt mehrere sogenannte „Einer-für-Alle“-Dienste bestellt. Diese zentral entwickelten Anwendungen sollen künftig von mehreren Kommunen gemeinsam genutzt werden. Beispiele sind die elektronische Wohnsitzanmeldung oder der Online-Antrag auf Unterhaltsvorschuss.

Nach Angaben der Verwaltung sollen mehrere dieser Dienste innerhalb der kommenden zwei bis drei Monate eingeführt werden.

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Stadt erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem OZG

Auf die Frage, bis wann alle Verpflichtungen aus dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt werden, antwortet die Stadtverwaltung eindeutig: Bayreuth erfülle derzeit alle bestehenden gesetzlichen Anforderungen.

Allerdings ändern sich die bundesweit festgelegten Leistungen regelmäßig, etwa durch neue Angebote oder Umstrukturierungen. Dadurch bleibt die Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung ein laufender Prozess.

Fördermittel für digitale Angebote

Für einzelne Projekte erhielt die Stadt auch Fördermittel. Aus dem Programm „Digitales Rathaus“ wurden knapp 7.000 Euro bewilligt. Das Geld floss in digitale Dienste rund um Meldedaten und Wohnungsgeberbestätigungen.

Darüber hinaus nutzt die Stadt verschiedene Angebote des Freistaats Bayern, darunter Software aus dem BayernStore sowie Schulungen wie den Grundkurs „Digitallotse“.

Blick nach vorne: Digitalisierung der Prozesse

Nach Angaben des Digitalisierungsteams der Stadtverwaltung liegt der nächste wichtige Schritt in der weiteren Vertiefung der digitalen Abläufe. Nachdem die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes erfüllt sind, soll der Fokus stärker auf der digitalen Bearbeitung der Anträge liegen.

Ziel ist es, dass Anträge von Bürgerinnen und Bürgern vollständig digital eingehen, automatisch in die entsprechenden Fachanwendungen übertragen werden, dort digital bearbeitet werden und anschließend ebenfalls digital an die Antragstellenden zurückgehen. In diesem Bereich sieht die Verwaltung noch großes Potenzial.

Ein weiterer Schwerpunkt soll die Digitalisierung interner Prozesse innerhalb der Stadtverwaltung sein. Dadurch sollen papierbasierte Abläufe reduziert werden, etwa wenn Akten oder Vorgänge bislang noch in Papierform durch verschiedene Ämter weitergegeben werden.

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