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Ab Donnerstag: Das Gasthaus Wolffenzacher kann wieder öffnen
Das Traditionsgasthaus Wolffenzacher in Bayreuth macht wieder auf: Ein Investor hat das Haus gekauft und übernimmt die Gaststätte. Schon am Donnerstag soll wieder geöffnet sein.
Ende Juni hieß es noch: Das Wirtshaus bleibt geschlossen. Es mangele an Personal, der Pächter hatte Insolvenz angemeldet. Nun hat sich ein Investor gefunden, der das Haus gekauft hat und die Gaststätte übernimmt. Kein Bayreuther, kein Gastronom, so viel verrät Andrea Werner. Sie wird weiterhin Geschäftsführerin sein.
Update vom 21. Juli: Gasthaus öffnet wieder
Andrea Werner freut sich. Am Donnerstag um 17 Uhr möchte sie öffnen. „Ich bin froh, dass wir für Bayreuth Baroque und die Festspiele geöffnet sein können“, so Werner. „Ich habe zwei gute Servicekräfte und ich koche.“ Nun kommt eine intensive Zeit auf sie zu. „Aber wir sind top-motiviert.“ Ob es in Zukunft Einschränkungen bei den Öffnungszeiten geben wird, ist aktuell noch nicht klar. „Das müssen wir jetzt in den nächsten Tagen sehen“, so Werner. Sie hofft auf Personal-Zuwachs.
Artikel vom 30. Juni 2025
Derzeit ist das beliebte Traditionswirtshaus Wolffenzacher geschlossen. Auf der Webseite hieß es am zunächst: „Vom 23. Juni 2025 bis voraussichtlich 02. Juli 2025 ist unser Restaurant geschlossen.“
Nun heißt es: „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Wolffenzacher aufgrund wirtschaftlicher Situation sowie aus Mangel an Mitarbeitern seine Türen schließen muss.“
Der Grund ist laut Insolvenzverwalter Rußwurm klar: „Es gibt keine Servicekräfte, keine Küchenunterstützung – das ist das eigentliche Problem, nicht die Gaststätte selbst.“ Ohne Personal könne man einen solchen Betrieb nicht aufrechterhalten:
„Ohne Mitarbeitende kann das Restaurant leider nicht fortgeführt werden.“
Ursachen: Corona, Krieg, Kostenexplosion
Auf die Frage nach den Gründen für die Insolvenz nennt Rußwurm mehrere Faktoren: „Die Gastronomie war über ein Jahr durch die Corona-Zeit stark gebeutelt. Danach kamen die Preissteigerungen durch den Ukrainekrieg – sowohl beim Wareneinkauf als auch beim Personal.“ Diese wirtschaftlichen Belastungen hätten sich zunehmend aufgestaut.
„Das alles musste der Betreiber erst einmal auffangen, was ihm jedoch nicht gelang.“
Insolvenz ist kein Betriebsverbot
„Wenn jemand ein Insolvenzverfahren eröffnet, heißt das nicht, dass er seine Selbstständigkeit aufgeben muss“, stellt Rußwurm klar. In den vergangenen zwei Monaten sei der Betrieb gemeinsam mit dem Pächter weitergeführt worden. „Ziel des Verfahrens ist es, vor Altverbindlichkeiten zu schützen und eine Fortführung unter geänderten Bedingungen zu ermöglichen.“
Zukunft offen – Verpächter gesprächsbereit
Wie es weitergeht, ist noch unklar. Derzeit laufen Gespräche mit dem Verpächter, auch mögliche neue Pächter sind ein Thema. „Die Verpächter sind grundsätzlich offen für jede Lösung“, so Rußwurm. Eine Fortführung mit Herrn Hofmann sei ebenso denkbar wie eine Übergabe an Dritte. „Ob das letztlich mit dem bisherigen Schuldner oder jemand anderem geschieht, ist noch offen.“












Fotonachweis: Redaktion (mithilfe von KI kreiert)