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Bayern

LBV: Wolfsverordnung rechtswidrig in wesentlichen Teilen

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) hat mehrere Punkte in der Wolfsverordnung identifiziert, die eine Umsetzung unmöglich machen.

In einer Pressemitteilung des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz (LBV) heißt es, die Wolfsverordnung ist in mehreren Punkten nicht mit dem geltenden nationalen und europäischen Naturschutzrecht vereinbar.

Wolfsverordnung

Der LBV die Staatsregierung auf, umgehend die in Teilen rechtswidrige Wolfsverordnung, die am 1. Mai 2023 in Kraft gesetzt wurde, zurückzunehmen. So darf ein Wolf nach der Verordnung beispielsweise abgeschossen werden, wenn er sich mehrere Tage lang weniger als 200 Meter von geschlossenen Ortschaften oder Gebäuden und Stallungen entfernt aufhält. Nach Einschätzung des LBV ist dieses Verhalten typisch für neugierige, unerfahrene und harmlose Jungwölfe. Lesen Sie auch: Die Experten sind sich nicht einig, was – wenn überhaupt – gegen die wachsende Wolfspopulation im Fichtelgebirge getan werden soll.




Kritik an der Wolfsverordnung

Der LBV kritisiert die mögliche Entnahme von Wölfen auch auf Flächen der höchsten Schutzkategorien, zum Beispiel in Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten, insbesondere aber in Nationalparken.

„Wenn nicht einmal mehr Nationalparks von derartigen Eingriffen freigehalten werden, ist diese Verordnung fachlich und rechtlich nicht haltbar und muss entsprechend überprüft und geändert werden“, fordert der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.