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Zwei Unfälle auf der A9 bei Gefrees: Ein Verletzter und Vollsperrung
von bt-Redaktion
Auf der A9 in Fahrtrichtung Berlin, kurz vor der Anschlussstelle Gefrees hat es bei starkem Regen und schlechter Sicht zwei Mal gekracht. Ein leicht verletzter Autofahrer und ein geschätzter Gesamtschaden von 108.000 Euro sind die Bilanz. Die Autobahn musste für rund eine Stunde voll gesperrt werden.
Rasante Fahrt bei Regen führt zu Kollision
Gegen 14:25 Uhr befuhr ein 36-jähriger Lübecker mit seinem Sportwagen die linke Spur der A9 mit etwa 160 km/h, als ein 25-jähriger Fahrer aus dem Landkreis Aue-Bad Schlema mit seinem Honda von der mittleren auf die linke Fahrspur wechselte. Trotz der widrigen Wetterbedingungen kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Beide Fahrer verloren die Kontrolle über ihre Wagen, schleuderten über die Fahrbahn und prallten in die linke Betonleitwand. Die schwer beschädigten Fahrzeuge kamen schließlich auf dem Standstreifen zum Stehen. Der Honda-Fahrer erlitt bei dem Unfall leichte Verletzungen.
Auffahrunfall aufgrund des ersten Crashs
Kurz nach dem ersten Unfall kam es zu einem Folgeunfall: Eine 35-jährige BMW-Fahrerin aus dem Landkreis Mittelsachsen musste auf der linken Spur abbremsen. Ein nachfolgender 20-jähriger VW-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren, was zu einem Auffahrunfall führte. Glücklicherweise blieben alle Insassen dieser Fahrzeuge unverletzt.
Autobahn gesperrt und Ermittlungen eingeleitet
Die Unfallfahrzeuge, Trümmerteile und auslaufende Betriebsstoffe blockierten und verschmutzten die Fahrbahn der A9 in Fahrtrichtung Berlin erheblich. Für die Bergung und Reinigung musste die Autobahn für etwa eine Stunde voll gesperrt werden, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führte.
Gegen den 36-jährigen Alpine-Fahrer wurde nicht nur ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, sondern auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, da er seine Geschwindigkeit offenbar nicht an die herrschenden Wetterverhältnisse angepasst hatte. Auch die anderen beiden Unfallverursacher müssen sich wegen begangener Verkehrsverstöße verantworten.