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Corona-Virus

2G und 2G-Plus in Bayern: Söder erklärt “Art Lockdown für Ungeimpfte” – Das gilt ab heute

Der Ministerrat hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Das hat Ministerpräsident Markus Söder am 15. November 2021 verkündet.

  • 2G und 2G-Plus in Bayern
  • Lockdown für Ungeimpfte beschlossen
  • Diese Corona-Regeln gelten

Der bayerische Ministerrat hat strengere Corona-Regeln. Die 14. Infektionsschutzverordnung wird am Dienstag (16. November 2021) in modifizierter Form Kraft treten.

Das hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder am Montag (15. November 2021) im erklärt.

Bayern: 2G-Regel in Gastronomie und Hotels

Von einer “Woche der Wahrheit” hat Söder im Hinblick auf die Corona-Pandemie gesprochen. Dies sei womöglich die letzte Chance, die vierte Corona-Welle zu brechen. Söder machte auch keinen Hehl daraus, dass es sich quasi um “eine Art Lockdown für Ungeimpfte” handle. Bereits am Sonntag hatte Söder diese Maßnahmen unter dem Stichwort “2G für fast alles” angekündigt.

In Gastronomie und bei Übernachtungen ist die 2G-Regel nun verpflichtend, so lange die Corona-Ampel auf Rot steht. Wo 3G-Plus oder 2G gilt, herrscht ab morgen Maskenpflicht, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann. Sie wird damit auch bei gelber und roter Ampel in Diskos und Clubs verpflichtend. Ausnahme: Die Betreiber entschließen sich zu 2G-Plus – genesen oder geimpft inklusive negativer Schnelltest.

PCR-Tests in Alten- und Pflegeheimen in Bayern

Bei gelber und roter Corona-Ampel gilt ferner eine Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen. Entweder als PCR-Test zweimal in der Woche oder als Schnelltest an jedem Arbeitstag.

Besucher von Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern müssen einen negativen Schnelltest unabhängig vom Impfstatus vorlegen. In Kindertagesstätten werden dreimal wöchentlich Corona-Tests verpflichtend angeboten. Ist die Corona-Ampel rot, gibt es feste Betreuungsgruppen. Ein Pfleger eines Krankenhauses aus München berichtet von einer dramatischen Lage und dass dort selbst 30-Jährige zwischen Leben und Tod schweben würden.

Booster-Impfung in Bayern nach fünf Monaten

Das bayerische Kabinett setzt weiter auf die Auffrischungsimpfung (“boostern”). Bereits fünf Monate nach der Zweitimpfung (falls doppelte Impfung) soll die Poster-Impfung möglich sein. Sollte der Bund dafür den Rechtsrahmen nicht umgehend anpassen, wird der Freistaat bestehende Rechtsrisiken eigenständig absichern. Die Wiederaufnahme der Impfzentren wurde bereits in der Vorwoche beschlossen.

Ein Professor der Universität Bayreuth sagte dem bt: “Die Ungeimpften treiben die Pandemie voran – das ist Fakt.”