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Coronavirus

3G-Regel in Bayreuth kommt zurück: Ab wann sie gilt und was beachten werden muss

Bayreuth Stadt hat den Corona-Grenzwert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Seit Montag (30. August 2021) gelten strengere Corona-Regeln.

Neue Corona-Regeln in Bayreuth: Der Grenzwert von 35 ist an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden.

Die Stadt Bayreuth hat in einer Pressemitteilung verkündet, dass seit heute (30. August 2021) die 3G-Regel gelten werde.

3G-Regel in der Stadt Bayreuth seit heute

Die Stadt gibt einen detaillierten Einblick, wo überall die neuen Corona-Regeln beachtet werden müssen.

Zunächst müssen Teilnehmer von öffentlichen und privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen einen aktuellen, negativen Corona-Test vorzeigen. Schnelltests dürfen maximal 24 Stunden alt sein, PCR-Tests dagegen 48 Stunden. Unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests sind ebenfalls 24 Stunden gültig.

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Strenge Corona-Regel seit 30. August 2021 in Bayreuth

Andere Einrichtungen, bei denen negative Tests beziehungsweise Impf- und Genesungsnachweise notwendig sind: Krankenhäuser, Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation, Sport und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Gleiches gilt für Freizeitparks, Indoor-Spielplätze und vergleichbare ortsfeste Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbäder, Thermen, Wellnesszentren, Saunen sowie Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, teilt die Stadt Bayreuth mit.

Betroffen sind auch körpernahe Dienstleistungen (Friseur- und Kosmetikerbesuche) und die Innengastronomie. Gäste von Hotels, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und alle sonstigen gewerblichen Unterkünfte brauchen bei der Ankunft und nach jeweils 72 Stunden einen negativen Testnachweis, heißt es weiter in der Mitteilung.

Testpflicht in Hochschulen, Tagungen und kulturellen Veranstaltungen

Für Teilnehmer von Präsenzveranstaltungen an Hochschulen, Besucher von Tagungen, Kongressen und vergleichbaren Veranstaltungen sowie von kulturellen Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und sonstigen derartigen Örtlichkeiten in geschlossenen Räumen gilt die Testpflicht ebenfalls.

Ausgenommen von der Testpflicht sind: Vollständig Geimpfte und Genesene, Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schüler und Schülerinnen, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden.

Eine Übersicht der Teststationen in der Stadt Bayreuth hat das bt hier zusammengestellt.