Lockdown

Alkoholverbot wegen Corona in Bayern: Was ist erlaubt und was ist verboten?

Alkoholverbot wegen Corona-Lockdown in Bayern. Das ist zu beachten.

Corona-Lockdown in Bayern: Was bedeutet eigentlich Alkoholverbot wegen des Coronavirus?

Alkoholverbot im Corona-Lockdown in Bayern: Das müssen Sie wissen

Wo Alkoholverbot herrscht, muss von der jeweiligen Kommune ausgegeben werden. Wann und für wen der Verkauf von  Alkohol gilt, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (STMGP) festgelegt.

  • Von 22 Uhr bis 6 Uhr ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und  sonstigen Verkaufsstellen sowie durch Lieferdienste verboten.
  • In dem gleichen Zeitraum darf zudem kein Alkohol auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen konsumiert werden. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel.
  • In begründeten Einzelfällen kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde Ausnahmen zulassen. Zumindest, wenn es aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

Hier gibt es eine Übersicht, welche Plätze in der Stadt Bayreuth als stark frequentiert gelten. Im Landkreis gelten diese Örtlichkeiten als stark frequentiert.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

 Redaktion