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Coronavirus

Amtsgericht verbietet Maskenpflicht und Schnelltests an Schule: Das sind die Folgen

Maskenpflicht und Schnelltests an Schule verboten: In Thüringen hat ein Amtsgericht Verbote an zwei Schulen ausgesprochen. Das Urteil ist umstritten. 

Das Amtsgericht in Weimar hat verfügt, dass die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen nicht angeordnet werden darf. Das sind die Folgen des Beschlusses. In Bayern gibt es neue Corona-Regeln an Schulen. Hier gibt es eine Übersicht der neuen Maßnahmen im Freistaat. 

Amtsgericht verbietet Maskenpflicht und Schnelltests an Schule in Weimar: Die Folgen

Der Beschluss werfe gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf und habe demzufolge keine Auswirkungen auf die Corona-Regeln an den Schulen in Thüringen, teilt das Bildungsministerium mit. Unter anderem sei der Beschluss vom 8. April 2021 nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben, heißt es in einem Bericht von MDR Thüringen.

Per einstweiliger Verfügung hatte das Amtsgericht angeordnet, dass die Maskenpflicht und Schnelltests an zwei Schulen (laut Infos von MDR Thüringen: Staatliche Grundschule Pestalozzi und Staatliche Regelschule Pestalozzi) nicht angeordnet werden dürfen.

“Fehlender Nutzen des Maskentragens” – Kritik am Urteil

Die Entscheidung begründete der Richter unter anderem mit dem „fehlenden Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens von Abstandsvorschriften für die Kinder selbst und Dritte“. Außerdem seien PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens ungeeignet.

Am Urteil gibt es einige Kritik. Nach Angaben von Steffen Dittes, stellvertretender Vorsitzender der Linken in Thüringen, prüfen sowohl das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als auch das Justizministerium „Rechtsmittel zur schnellen Überprüfung der einstweiligen Anordnung im weiteren gerichtlichen Verfahren“.

Mutter klagt gegen Maskenpflicht in Thüringen

Der Hintergrund des Verfahrens: Eine Mutter von zwei Jungen (8, 14 Jahre) sah das Kindeswohl durch die Maskenpflicht gefährdet. Das Amtsgericht hat seinen Beschluss auf alle Schüler der jeweiligen Schulen bezogen. Laut Bildungsministerium könne der Beschluss nur für die beiden Schüler gelten, die am Verfahren beteiligt waren.

Der Beschluss verbreitete sich rasch im Internet. Nachdem zunächst einige Zweifel an der Echtheit geäußert wurden, bestätigte Steffen Dittes die Echtheit, berichtet u.a. der Berliner Kurier.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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