Zuletzt aktualisiert am

Nachrichten/Coronavirus-News/Nachrichten aus Bayreuth

Anmeldung, Temperaturmessung und mehr: Strikte Regeln für Besucher an Bayreuther Kliniken

Aufgrund des Coronavirus herrschten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen seit Wochen ein striktes Besuchsverbot. Das ändert sich jetzt. Ab Samstag (9.5.2020) sind Besuche wieder erlaubt – unter Auflagen.

Aufgrund des Coronavirus herrschten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen seit Wochen ein striktes Besuchsverbot. Das ändert sich jetzt. Ab Samstag (9.5.2020) sind Besuche wieder erlaubt – unter Auflagen. Mehr Infos zum schrittweise erfolgenden Abbau der Corona-Schutzmaßnahmen von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (5.5.2020) gibt’s hier.

Sobald weitere Einrichtungen ihre neuen Regelungen bekannt geben, wird der Artikel aktualisiert.

Update vom 8. Mai 2020 um 12:45 Uhr: GeBo gibt Besuchsregeln bekannt

Am Freitag (8.5.2020) haben die Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken ihre neuen Besuchsregeln bekannt gegeben.

  1. Pro Patient und pro Tag ist nur ein Besucher aus dem familiären Umfeld gestattet. Bei Minderjährigen auch beide Eltern oder Sorgeberechtigten.
  2. Der Patient muss den Namen des Besuchers vorab schriftlich beim Stationspersonal melden.
  3. Der Besucher muss sich wegen der Terminabsprache vor dem Besuch telefonisch anmelden.
  4. Das Stationspersonal wird dem Besucher ein paar kurze Fragen zum Gesundheitsstand stellen und eine Temperaturmessung vornehmen.
  5. Besucher müssen, wie in jedem öffentlichen Raum, einen Mundschutz tragen.
  6. Es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zur anderen Person gewahrt werden. Körperkontakt soll, auch wenn es schwerfällt, vermieden werden.
  7. Besuchern wird geraten, zur Händehygiene unsere Desinfektionsstationen an den Eingängen zu nutzen.
  8. Besuche sollten möglichst im Freigelände unseres Krankenhauses stattfinden. Besuche auf den Stationen finden ausschließlich in den vorgegebenen Besucherbereichen statt.
  9. Besuche auf den Stationen können zeitlich begrenzt sein, um jedem unserer Patienten die Möglichkeit zu geben, Kontakt zu seinen Angehörigen haben zu können.
  10. Wir behalten uns vor, den Besuch vorzeitig abzubrechen.
  11. Spaziergängern ist das Betreten des Geländes nach wie vor verboten.

Update vom 7. Mai 2020 um 16:30 Uhr: Neue Besuchsregelung im Klinikum Bayreuth Samstag

Nach Maßgabe der Staatsregierung darf jeder stationäre Patient ab Samstag und bis auf Weiteres Besuch von einer festen Kontaktperson empfangen. Für die Klinikum Bayreuth GmbH heißt das: Entsprechend der Anzahl der Patienten könnten im Extremfall mehr als 500 Besucher pro Tag in die beiden Betriebsstätten kommen.

„Wir verstehen, dass Angehörige und Patienten unter dem bislang geltenden grundsätzlichen Besuchsverbot leiden. Aber in erster Linie geht es um die Sicherheit unserer Patienten“, sagt Bollinger. „Wir müssen alles in unseren Möglichkeiten Stehende tun, um sie vor dem Virus zu schützen.“ Fakt ist auch, dass das Staatliche Gesundheitsamt konsequent Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Quarantäne schickt, die Kontakt zu infizierten Personen hatten.

Es muss demnach gar nicht zu einer wirklichen Ansteckung eines Patienten oder eines Mitarbeiters kommen, um die Patientenversorgung zu einer noch größeren Herausforderung, durch den entstandenen Personalmangel, als in den vergangenen Wochen schon zu machen.

Klinikum Bayreuth: Obergrenze und Besuchszeiten

Dass auch die Klinikum Bayreuth GmbH die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung umsetzen wird, steht außer Frage. Aber die Verantwortlichen in dem Krankenhaus der maximalen Versorgungsstufe nutzen den Gestaltungsspielraum, den das Kabinett den Einrichtungen des Gesundheitswesens zubilligt. „Für uns gibt es da zwei wesentliche Stellschrauben“, sagt Bollinger: die Obergrenze bei der Anzahl der Besucher und die Zeit. „Dazu haben wir Regelungen getroffen.“

Ab Samstag gilt im Bayreuther Klinikum

  • Im Klinikum dürfen sich nicht mehr als 60 Besucher, sogenannte feste Kontaktpersonen, gleichzeitig aufhalten.
  • Für die Klinik Hohe Warte liegt die Obergrenze bei 30 festen Kontaktpersonen.
  • Besucher / feste Kontaktpersonen müssen sich einem kurzen medizinischen Check unterziehen.
  • Besucher / feste Kontaktpersonen dürfen nicht länger als eine Stunde bleiben.
  • Besuche sind am Klinikum und an der Klinik Hohe Warte von 11 bis 17 Uhr möglich.
  • Auch an Wochenenden und Feiertagen – und nur innerhalb dieses Zeitraums.

So laufen die Besuche konkret

„Wir hatten nicht viel Zeit, um die Maßgabe der Staatsregierung umzusetzen“, sagt Pressesprecher Frank Schmälzle, der mit seinem Team und in enger Absprache mit der Ärztlichen Direktion, der Geschäftsführung und der Krankenhaushygiene die neuen Zugangsregelungen für die Klinikum Bayreuth GmbH umgesetzt hat. „Deshalb haben wir eine schnelle Lösung für das bevorstehende Wochenende gefunden. Und eine weitere, die ab nächster Woche für einen hoffentlich noch reibungsloseren Ablauf sorgt.“

Jetzt am Wochenende werden Besuchsberechtigungen für feste Kontaktpersonen direkt an den beiden Haupteingängen am Klinikum und an der Hohen Warte ausgestellt. Dies kann Wartezeiten bedingen. Ab nächster Woche werden die Besuchsberechtigungen, die 14 Tage lang gültig sind, anhand der Angaben der Patienten bei der Aufnahme bereits vorbereitet und liegen an den Haupteingängen zur Abholung bereit.

Besuchsberechtigung nicht übertragbar – Personalausweis wird einbehalten

Die Besuchsberechtigung ist nicht übertragbar und nur in Kombination mit dem Personalausweis des Besuchers gültig. Der Personalausweis wird während des Besuchs einbehalten. „Er dient als Pfand und dieses System hat unserer Meinung nach noch einen weiteren erheblichen Vorteil“, sagt Schmälzle. „Denn wir wollen und müssen sicherstellen, dass die Obergrenze bei den Besucherzahlen nicht überschritten wird und die Wartezeiten nach Möglichkeit im Rahmen bleiben.“

Die Idee ist einfach. Wer geht, wird seinen Ausweis nicht liegen lassen, sondern ihn abholen und sich damit abmelden. „Damit haben wir nicht nur eine belastbare Angabe über Besucher, die kommen, sondern auch über die, die gehen“, sagt Schmälzle. „Und damit wissen wir auch zu jeder Zeit, wie viele weitere Besucher die jeweilige Betriebsstätte betreten können, ohne die Obergrenze zu reißen.“

Informationen auf der Internetseite

Dass es zu Wartezeiten kommen kann, ist nicht zu vermeiden. „Aber weil wir jederzeit wissen, wie viele Kontaktpersonen vor Ort sind, veröffentlichen wir diese Information in nahezu Echtzeit auf unserer Internet-Seite www.klinikum- bayreuth.de“, sagt Schmälzle. Dies soll ein Anhaltspunkt bei der Frage sein, ob die Zeit für einen Besuch gerade im Augenblick günstig ist.

Erstmeldung vom 7. Mai 2020, 14 Uhr: Neue Besuchsregelungen im AWO-Zentrum ab Samstag (9.5.2020)

Am Donnerstag (7.5.2020) hat der AWO Kreisverband Bayreuth Stadt die neuen Besuchsregelungen für das AWO-Zentrum in Bayreuth verkündet. Sie basieren auf den Bestimmungen der vierten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dabei soll, trotz der Besuche, der höchstmögliche Schutz für die Bewohner bestehen.

  • Ein Besuch ist nur von einer vorher festgelegten Kontaktperson pro Bewohner möglich.
  • Maximal zwei Besuche pro Woche für höchstens 45 Minuten
  • Die Termine müssen vorher mit dem Sozialdienst unter 0921/590586-65 vereinbart werden

Termine müssen vereinbart werden:

Besuche können von Montag bis Freitag vereinbart werden. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit, die Besuchstermine auch auf Samstag oder Sonntag zwischen 10 und 16 Uhr zu legen – diese Option besteht nur im Rahmen einer Sterbe-Begleitung.

Diese Schutzmaßnahmen greifen:

  • Ein Besuch ist nur möglich, wenn die Kontaktperson gesund ist und keine Erkrankungssymptome zeigt
  • Der Besuch ist nur mit Mund- und Nasenschutz und einen Mindestabstand von 1,5 Metern möglich
  • Bei schönem Wetter finden die Besuch im Gartenpavillon statt
  • Bei schlechtem Wetter finden die Besuche am Fenster Ihrer Angehörigen statt
  • Kontakt am Fenster im Innenhof: Die Kontaktperson (Besucher) wird durch die Mitarbeiterin des Sozialdienstes durch die Hygiene-Schleuse begleitet, die in die Hausgemeinschaften führt. Der Besucher/die Besucherin führt unter Anleitung die hygienische Händedesinfektion durch. Danach wird er/sie zum Innenhof begleitet.
  • Alle Besucher, die Besuchstermine in unserem Gartenpavillon oder am Fenster im Innenhof haben, müssen sich in eine Besucherliste eintragen

Die AWO Bayreuth weist zudem darauf hin, dass bei einem positiven Test auf SARS-Covid-19, die hier erklärten Besuchsregeln eingestellt werden.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

 Redaktion