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Coronavirus

Neue Corona-Lockerungen in Bayern? Söder erklärt weiteres Vorgehen – Das ist aktuell erlaubt

In Bayern gilt nach wie vor ein Kontaktverbot. Die entsprechende Verordnung wurde von der Regierung bis zum 2. August 2020 verlängert. Söder erklärt in einer Pressekonferenz am Montag (27. Juli) das weitere Vorgehen.

Aktuelle Corona-Lockerungen in Bayern. Die Kontaktbeschränkungen in Bayern wurden weiter verlängert: Diese werden jedoch schrittweise vom Bayerischen Kabinett unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gelockert. In einer vergangenen Pressekonferenz wurden weitere Details zu den Lockerungen erklärt. Die Maskenpflicht soll jedoch bestehen bleiben. Söder äußerte sich so zur Maskenpflicht: Solange es Corona gibt, werde diese in Kraft bleiben.

Update vom 26. Juli 2020: Söder erklärt weiteres Vorgehen in der Corona-Krise

Ministerpräsident Dr. Markus Söder wird gemeinsam mit dem Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann, und Gesundheitsministerin Melanie Huml zum aktuellen Corona-Geschehen berichten und einen Ausblick auf das weitere Vorgehen geben. Das teilt die Bayerische Staatsregierung mit. Die Pressekonferenz wird am 27. Juli 2020 um 10 Uhr beginnen.

Update vom 15. Juli 2020: Diese neuen Corona-Lockerungen gelten in Bayern

In einer Sitzung am Dienstag (14.7.2020) hat das Bayerische Kabinett neue Corona-Lockerungen beschlossen. Sie gelten ab Mittwoch (15.7.2020) und betreffen verschiedene Bereiche.

Kulturelle Veranstaltungen und Kinos

  • Kulturelle Veranstaltungen und Kinos: Hier wird die bislang geltende Personenbeschränkung angepasst.
  • Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen wird die Beschränkung auf 400 Personen im Freien bzw. 200 Personen in geschlossenen Räumen geändert.
  • Ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze wird die Kapazität auf 200 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen angehoben.

Sport

  • Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen wird die bislang geltende Personenbeschränkung ebenfalls erhöht.
  • Bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen wird die Kapazität auf 200 Personen angehoben.
  • Im Übrigen wird die Beschränkung auf 100 Personen geändert.
  • Zuschauer bleiben allerdings ausgeschlossen.

Tagungen und Kongresse

  • Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen (z.B. Tagungen oder Kongresse) werden ab sofort unter den gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen.

Märkte ohne Volksfestcharakter

  • Märkte ohne Volksfestcharakter werden im Freien wieder zugelassen.
  • Dazu gehören etwa kleine, traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte oder Flohmärkte, die keine großen Besucherströme anziehen und bei denen kein Feiercharakter besteht.
  • Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen.
  • Wahrung eines Mindestabstands von 1,5 Metern durch organisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel Abstände zwischen den Ständen sowie eine Besucherlenkung.
  • Es gilt die Maskenpflicht.
  • Nicht zugelassen sind Festzelte und Partymusik.
  • Veranstalter müssen ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept erstellen

Änderungen ab dem 15. Juli

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die sich notwendigen Änderungen mit Inkrafttreten am 15. Juli 2020 in der geltenden infektionsschutzrechtlichen Verordnung umsetzen.

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ein Rahmenhygienekonzept für Märkte ohne Volksfestcharakter veröffentlichen sowie die weiteren jeweiligen Schutz- und Hygienekonzepte entsprechend ändern.

Update vom 8. Juli 2020: Ab heute Fußballtraining mit Kontakt in Bayern möglich

Nach der gestrigen Sitzung des Ministerrats in der Bayerischen Staatskanzlei hatte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) gute Nachrichten für die bayerischen Amateurfußballklubs parat. Ab Mittwoch darf reguläres Training stattfinden:

  • Kontaktsport, also reguläres Mannschaftstraining, wird ab dem 8. Juli wieder erlaubt
  • das gilt für Mannschaftstrainings-Einheiten
  • Wettkämpfe bleiben verboten
  • Hygieneregeln bleiben bestehen
  • Außerdem dürfen nach den Lockerungen wieder Vereinsveranstaltungen wie Jahreshauptversammlungen ab dem 8. Juli im Innenbereich wieder mit maximal 100 Teilnehmern stattfinden, im Freien – also im Außenbereich – mit jetzt maximal 200 Teilnehmern

Update vom 7. Juli 2020: Kontaktbeschränkungen weiter gelockert

Am Dienstag (7.7.2020) hat die Regierung Bayerns die Corona-Beschränkungen weiter gelockert.

  • Veranstaltungen wie Geburtstage, Konferenzen oder Hochzeiten dürfen nun mit 100 Personen im Innenbereich und 200 im Außenbereich abgehalten werden.
  • Freizeiteinrichtungen dürfen wieder ihre Innenbereiche öffnen. Das gilt für Spielplätze, Zoos, Escape Rooms und Co.
  • Flusskreuzfahrtsschiffe dürfen ebenfalls wieder fahren.
  • Wettkämpfe in kontaktfreien Sportarten können unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden.
  • Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird.
  • Beim Kampfsport darf die Gruppe maximal fünf Personen umfassen.
  • Die Einreise-Quarantäneverordnung wird über den 13. Juli 2020 hinaus um weitere zwei Wochen verlängert.

Update vom 1. Juli 2020: Kitas in Bayern wieder geöffnet

Seit dem 1. Juli dürfen wieder alle Kinder in Bayern Kitas.

Vor etwa zwei Wochen wurde die Notbetreuung für Kinder in Bayern weiter ausgeweitet. Kinder, die im kommenden Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden oder vor dem Übergang von der Krippe in die Kita stehen, durften bereits in Kindergärten und Krippen zurückkehren.

Zuletzt gab es häufiger Kritik am weiter anhaltenden Betreuungsverbot trotz positiver Entwicklung der Infektionszahlen in Bayern. So hatte beispielsweise auch das Verwaltungsgericht Regensburg das Betreuungsverbot zuletzt gerügt und für “unverhältnismäßig” erklärt.

Update vom 1. Juli 2020 um 9:11 Uhr: Discos und Clubs bleiben zu, Maskenpflicht gelockert

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat am Dienstag (30.6.2020) die Maskenpflicht für Kulturveranstaltungen gelockert. Daneben gab es keine Öffnungen. Die Corona-Tests in Bayern sollen allerdings stark ausgebaut werden. In einem Interview sagte Söder, dass Discos und Clubs noch länger geschlossen bleiben würden.

Update vom 30. Juni 2020 um 9:20 Uhr: Söder mit Pressekonferenz zur Corona-Krise in Bayern

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gibt am heutigen Dienstag eine Pressekonferenz nach des Sitzung des Ministerrates. Schwerpunkt der Sitzung soll erneut die Corona-Pandemie sein. Die Erkenntnisse der Pressekonferenz gibt’s hier.

Update vom 28. Juni 2020 um 19:45 Uhr: Corona-Lockerungen ab Montag im Überblick

Am Montag (29. Juni 2020) gelten in Bayern weitere Corona-Lockerungen. Hier gibt es die neuen Regeln im Überblick:

  • Alten- und Pflegeheime in Bayern: Ab Montag gibt es neue Corona-Regeln in Alten- und Pflegeheimen, oder Krankenhäusern: Die Besuchergrenzen werden aufgehoben
  • Kitas in Bayern: Ab Mittwoch (1. Juli 2020) dürfen alle Kinder in Bayern wieder zurück in die Kindertagesstätten oder die Krippen

Weiterhin gelten in Bayern die Abstandsregeln von 1,50 sowie das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in verschiedenen Einrichtungen, bei Einkaufen oder dem öffentlichen Nahverkehr.

Update vom 28. Juni 2020: Details zu Corona-Lockerung in Pflegeeinrichtungen

Ab Montag (29. Juni) gelten neue Besuchsregeln in den bayerischen Pflege- und Altenheimen sowie in den Krankenhäusern. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hingewiesen.

Die Ministerin erläuterte: “Die Besuchsbeschränkungen werden durch individuelle und passgenaue Schutz- und Hygienekonzepte der Einrichtungen ersetzt. Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium unterstützt dabei mit einem entsprechenden Hygiene-Rahmenkonzept, das konkrete Handlungsempfehlungen beinhaltet. In jedem Fall müssen die Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern nach Möglichkeit durchgängig eingehalten werden.”

Huml fügte hinzu: “Zusätzlich gelten für Besuche die Regelungen der jeweiligen Einrichtung. Klar ist: Der Schutz der Bewohner und Patienten hat oberste Priorität.”

Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hatte in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales ein Konzept für Erleichterungen bei den Besuchsregelungen vorgelegt, das der Ministerrat in seiner Sitzung am 23. Juni gebilligt hat. Demzufolge gilt auch zukünftig der Grundsatz der Verantwortung der Träger und Einrichtungen vor Ort. Jede Einrichtung muss ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept ausarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Für Schutz- und Hygienekonzepte, die nach dem 28. Juni fertiggestellt werden, ist das Benehmen mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde herzustellen.

Wesentliche Eckpunkte des Hygiene-Rahmenkonzepts sind u.a. das Einhalten von Mindestabständen und Hygieneregeln sowie die Berücksichtigung von Belangen der Bewohnerinnen und Bewohner bei Terminen. Hinzu kommen die Registrierung und Aufklärung beim Betreten, mögliche Zutrittsbeschränkungen in bestimmten Bereichen für Besucher sowie ein Betretungsverbot beim Vorliegen von Krankheitssymptomen.

Huml unterstrich: “Insbesondere bei den Erleichterungen in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen müssen wir sehr behutsam vorgehen, denn gerade die kranken und pflegebedürftigen Menschen sind durch die Corona-Pandemie besonders gefährdet und bedürfen unseres ganz besonderen Schutzes. Wir bewegen uns hier auf einer schwierigen Gratwanderung zwischen einem wirksamen Infektionsschutz durch Kontaktbeschränkungen und der Teilhabe am sozialen Leben. Deshalb werden die Einrichtungen mit ihrem Spielraum verantwortungsbewusst umgehen.”

Die Ministerin ergänzte: “Ich bin mir bewusst, dass das bisherige Besuchsverbot in den Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen sehr belastend für die kranken und pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen war. Wir mussten Wege finden, die dem Infektionsschutz dienen und gleichzeitig Vereinsamung verhindern. Durch die Maßnahmen der Staatsregierung konnte das Ausbruchsgeschehen in diesen Einrichtungen deutlich zurückgedrängt werden. Umso mehr freue ich mich, dass wir die Besuchsregelungen nun erleichtern können. Dies bedeutet für Patienten und Bewohner, ihre Angehörigen und Freunde einen weiteren Schritt zu mehr Normalität.”

Update vom 27. Juni um 15 Uhr: Lockerung der Maskenpflicht für Restaurants und Partys

Das bayerische Gesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass Gäste bei Feiern, wie Geburtstagen oder Hochzeiten, keinen Mundschutz mehr tragen müssen.

Das bedeutet: Feierlichkeiten können von nun an in Restaurants oder Gasthäusern wieder ohne Mundschutz gefeiert werden. Dabei gilt eine Obergrenze von 50 Personen im Inneren und 100 im Freien. Der Mindestabstand entfällt.

Die Lockerungen gelten für private Feiern in geschlossenen Gesellschaften, wenn keine anderen Gäste mit im selben Raum sind. Außerhalb des Raumes müssen die Gäste Mundschutz tragen, beispielsweise beim Gang auf die Toilette.

Update vom 26. Juni um 13 Uhr: Neue Corona-Lockerungen ab nächster Woche

Am Montag (29.6.2020) und Mittwoch (1.7.2020) gibt es in Bayern neue Corona-Lockerungen. Diese betreffen Pflegeheime und Kinderpflegeeinrichtungen wie Kitas oder Krippen.

Für Alten- und Pflegeheime gilt ab Montag (29.6.2020) keine personelle Deckelung der Besucherzahlen mehr. Auch die Regeln in Krankenhäusern werden immer sanfter. Das Klinikum Bayreuth hat kürzlich weitere Lockerungen bekannt gegeben.  Dennoch gelten weiterhin strenge Hygienemaßnahmen und -bestimmungen. Im Klinikum Bayreuth ist es zum Beispiel verboten, Lebensmittel mitzubringen: aus diesen Gründen.

Bei Kindertagesstätten und Kinderkrippen gibt es ab Mittwoch (1.7.2020) eine Änderung. Ab diesem Tag dürfen wieder alle Kinder in Bayern zurück in ihre Kitas oder Krippen. Damit sind schrittweise alle Kinder wieder in Betreuung. An Schulen sind bereits jetzt alle Kinder wieder im Unterricht. Hier wird wochenweise unterrichtet. Für die Zeit nach den Sommerferien gibt es für Schulen auch schon einen Plan.

Update vom 23. Juni 2020 um 13:30 Uhr: Beschränkung für Reisende in Bayern und Schule nach Sommerferien

In einer Pressekonferenz hat der Leiter des Staatsministerium, Florian Herrmann, erklärt, dass es für Menschen, die aus einem Landkreis stammen, bei dem die 7-Tage-Inzidenz die Zahl 50 überschritten hat, nicht in Bayern einreisen dürfen, um dort in einem Hotel oder einer Herberge Urlaub zu machen.

Grund sei der Corona-Ausbruch in NRW. Die Dortige Landesregierung hat nach Herrmanns Angaben keine Ausreisebeschränkung erlassen. Deshalb will die Bayerische Regierung mit dieser Beschränkung die Verbreitung des Coronavirus verhindern.

Schulen in Bayern

Kultusminister Michael Piazolo erklärt weiter, dass Schulen ab dem 8. September 2020 wieder in den Regelbetrieb übergehen sollen, wenn es die Corona-Krise zulässt. Dabei sollen allerdings Hygienekonzepte erarbeitet werden. Weiter gibt es drei Alternativszenarien für nach den Sommerferien an:

  • Alternativsszenario 1: Wechselunterricht wie aktuell
  • Alternativsszenario 2: Distanzunterricht, bei lokalem Ausbruch
  • Alternativsszenario 3: Bei zweiter Corona-Welle bayernweiter Distanzunterricht

Update vom 23. Juni 2020: Pressekonferenz zur Corona-Krise Bayern

Die bayerische Staatsregierung teilt mit, dass der Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister Florian Herrmann, und Kultusminister Michael Piazolo heute gegen 13 Uhr eine Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage gibt. Die Pressekonferenz erfolgt nach der Sitzung des Ministerrates in der Bayerischen Staatskanzlei, die von Ministerpräsident Markus Söder geleitet wird. Aller Ergebnisse gibt es hier live.

Update vom 22. Juni 2020: Diese Corona-Lockerungen gelten ab heute in Bayern

  • Veranstaltungen: Ab Montag (22.6.2020) dürfen Veranstaltungen mit 50 Personen im Inneren und 100 Personen im Freien stattfinden können. Sollten die Zahlen stabil bleiben, werden Mitte Juli weitere Lockerungen diesbezüglich kommen, erklärte Markus Söder.
  • Kulturelle Veranstaltungen sind ab heute, Montag (22.6.2020), mit 100 Personen im Inneren und 200 Personen im Außenbereich möglich.
  • Gottesdienste: Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie für die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ab 22. Juni 2020 ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern.
  • Hallenbäder, Thermen und Hotelschwimmbäder: Ab Montag (22.6.2020) können Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden.
  • Sport: Ab dem 22. Juni 2020 kann die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs erfolgen. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) werden aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung).

Update vom 19. Juni 2020: Sperrstunde für Restaurants und Biergärten in Bayern aufgehoben

Am Freitag (19.6.2020) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die in Bayern geltende Sperrstunde für Gastronomen gekippt. Davon betroffen sind sowohl Biergärten als auch Restaurants. Ab sofort dürfen Gastronomen wieder länger öffnen. Die Richter erachteten die zeitliche Beschränkung als nicht mehr angemessen. Mehr Infos zur gekippten Sperrstunde für Restaurants und Biergärten in der Gastronomie gibt’s hier.

Update vom 16. Juni 2020: Kontaktbeschränkungen in Bayern werden gelockert – diese Beschränkungen werden aufgehoben

  1. Der Katastrophenfall wird am Mittwoch (17.6.2020) aufgehoben.
  2. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen werden beibehalten. Dazu zählt das Abstandsgebot, die Hygieneregeln und Maskenpflicht.
  3. Ab morgen dürfen sich wieder zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Das gilt für Angehörige von der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder einer Gruppe. Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gibt es keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung. Allerdings soll dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt werden.
  4. Veranstaltungen sollen schrittweise erlaubt werden. Ab nächsten Montag (22.6.2020) dürfen Veranstaltungen mit 50 Personen im Inneren und 100 Personen im Freien stattfinden können. Sollten die Zahlen stabil bleiben, werden Mitte Juli weitere Lockerungen diesbezüglich kommen. Hochzeiten sollen im Juli wieder möglich werden, solange sie in einem normalen Rahmen bleiben. 500 bis 600 Mann auf der Hochzeit wären wohl schwierig, laut Söder.
  5. Kulturelle Veranstaltungen sind ab nächsten Montag (22.6.2020) mit 100 Personen im Inneren und 200 Personen außen möglich.
  6. Großveranstaltungen werden auch über den 31.8.2020 hinaus nicht erlaubt sein. Dass soll morgen genauer beschlossen werden.
  7. Gastronomie: Für die bisher zulässige Gastronomie wird ab 22. Juni 2020 die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert.
  8. Gottesdienste: Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie für die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ab 22. Juni 2020 ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern.
  9. Kitas und Schulen: Es soll Serien-/Reihentests für Lehrer und Erzieher geben. (Das soll auch für Polizisten angeboten werden.) Ab 1. Juli 2020 sollen alle Kinder wieder die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nutzen können. Insgesamt gilt für die Kindertagesbetreuung und die Schule das Ziel, ab September wieder den Regelbetrieb aufzunehmen.
  10. Altenheime: Besuchszeit auf dem Zimmer soll wieder erlaubt werden. Die Einrichtungen beschließen ein eigenes Hygiene- und Regelkonzept zusammen mit den Gesundheitsämtern vor Ort.
  11. Hallenbädern, Thermen und Hotelschwimmbäder: Ab Montag (22.6.2020) können Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden. Das Wirtschaftsministerium wird zusammen mit dem Gesundheitsministerium entsprechende Hygienekonzepte ausarbeiten und veröffentlichen.
  12. Reisebusunternehmen: Hier sollen künftig dieselben Regelungen gelten, wie sie auch für den Öffentlichen Personennah- und -fernverkehr gelten. Das Wirtschaftsministerium sowie das Verkehrsministerium werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium dementsprechend das geltende Rahmenkonzept für touristische Dienstleister in Bayern anpassen.
  13. Sport: Ab dem 22. Juni 2020 kann die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs erfolgen. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) werden aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung).
  14. Handel und Tierparks: Statt 20 Quadratmetern sollen jetzt nur noch zehn Quadratmetern gelten, um mehr Menschen in die jeweilige Örtlichkeit zu lassen. Die Maskenpflicht gelte dennoch weiterhin. Söder lehnt Face-Shields weiter ab. Weil die Maske für Verkäufer und Empfängern an Hotels im Sommer eine große Belastung ist, dürfen sie ihre Arbeit ohne Maske verrichten, insofern eine Plexiglasscheibe zwischen ihnen und dem Kunden ist.
  15. Das Konjunkturprogramm vom Bund ist das größte von Europa. Söder will das Pulver trocken halten und das Bundesland Bayern nicht überschulden. Geld, dass nicht gebraucht wird, wird dem Bund sofort zurückgezahlt.

Update vom 15. Juni 2020: Kontaktbeschränkungen werden verlängert

Die Kontaktbeschränkungen in Bayern werden um eine Woche bis einschließlich Sonntag (21.6.2020) verlängert. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat sich bislang aber noch nicht offiziell zur Verlängerung geäußert. Die Regelungen der deutschen Bundesregierung sind derzeit bis Montag (26.6.2020) in Kraft.

Update vom 15. Juni 2020: Lockerung der Corona-Beschränkungen in Bayern

Ab Montag (15.6.2020) sind in Bayern neue Corona-Lockerungen in Kraft getreten. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte diese in Pressekonferenzen angekündigt.

  • Kinos in Bayern dürfen wieder öffnen. Hier gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Zuschauern. Während des Films gilt Maskenpflicht.
  • Theater und Konzertsäle in Bayern öffnen wieder. Dabei dürfen in geschlossenen Räumen bis zu 50 Personen und im Freien bis zu 100 Personen an den Veranstaltungen teilnehmen. Auch hier gelten die Abstandsregelungen zwischen den Zuschauern. Ausgenommen sind Personen, die im selben Haushalt leben. Während der gesamten Vorstellung gilt die Maskenpflicht.
  • Alle Kinder, die im September 2021 eingeschult werden, dürfen wieder ihre Kitas besuchen.
  • Kinder, vor dem Wechsel in den Kindergarten, dürfen wieder in die Kinderkrippe.
  • Schulen öffnen wieder für alle Klassen. Dabei findet der Unterricht wochenweise statt. Viele Klassen wechseln dabei zwischen Präsenzunterricht in den Schulen und Homeschooling. In den Gängen und auf dem Pausenhof gilt die Maskenpflicht, im Unterricht müssen die Kinder keine Masken tragen.
  • An Universitäten und Hochschulen sind besondere Lehrveranstaltungen wieder möglich. Beispielsweise dürfen Arbeiten im Labor, unter Einhaltung des Mindestabstands, wieder stattfinden. Maximal 30 Teilnehmer sind zugelassen.

Seit 8. Juni 2020 gelten diese Corona-Lockerungen in Bayern

  • Freibäder öffnen in Bayern wieder: Ab dem 8. Juni dürfen Freibäder in Bayern wieder öffnen. Dabei dürfen auch Außenbereiche von Thermen, Schwimmbäder oder Wellness-Anlagen wieder öffnen. Bei der Öffnung der Bäder gelten besondere Regelungen.
  • Fitnessstudios dürfen in Bayern wieder öffnen: Ab Montag (8. Juni 2020) dürfen im Freistaat Fitnessstudios wieder öffnen. Auch hier gelten besondere Regelungen.
  • Mannschaftssport ab Montag mit Einschränkungen erlaubt: In Bayern dürfen Mannschaftssportarten mit bis zu 20 Personen stattfinden (im Freien, mit Mindestabstand).
  • Indoor-Sport in Bayern wieder erlaubt: Auch Indoor-Sporthallen dürfen ab Montag in Bayern wieder öffnen. Darunter zählen beispielsweise Kletter- oder Boulderhallen.

Update vom 6. Juni 2020: Diese Regeln gelten in Freibädern in Bayern

Freibäder in Bayern können ab Montag (8. Juni 2020) wieder öffnen. Für diese Freizeit-Einrichtungen gelten allerdings besondere Corona-Einschränkungen. In der fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stehen folgende Regeln:

  • Es darf nicht mehr als ein Besucher je 20 m2 zugänglicher Fläche zugelassen werden.
  • 1,50 Mindestabstand

Weiter gibt es für die Öffnung der Freibäder in Bayern im “Rahmenhygienekonzept Sport” des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege folgende Regelungen:

  • Es wird eine Höchstgrenze für Besucher geben, die in einem “standortspezifischem Schutz- und Hygienekonzept zu bestimmen” ist
  • Kindern unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen ins Freibad

Zusätzlich müssen Freibäder ein Hygieneschutzkonzept entwickeln, wie beispielsweise von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. Außerdem setzen einige Freibäder auf eine Maskenpflicht – beispielsweise beim Betreten des Freibades. Im Wasser oder auf den Liegewiesen werde aber auf eine Maskenpflicht verpflichtet. Die Hygieneregeln und Corona-Beschränkungen sollten vor einem Besuch auf der Homepage des zu besuchenden Freibads nachgelesen werden.

Bayerns Freibäder öffnen wieder

Ab Montag (8.6.2020) dürfen Freibäder in Bayern wieder öffnen. Viele Betreiber können den knappen Zeitplan zwischen der Verkündung durch den Ministerpräsidenten und dem Termin der möglichen Wiedereröffnung nicht einhalten. Auch das Bayreuther Kreuzsteinbad wird erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder Badegäste empfangen können. In jedem Fall gelten beim Freibadbesuch 2020 strikte Hygieneregeln.

Die Betreiber der Bäder haben bereits Pläne und Maßnahmen ausgearbeitet. Diese werden Ende der Woche, wenn nötig, noch einmal überarbeitet, sobald die Weisungen der Bayerischen Staatsregierung kommen. In jedem Fall wird die Zahl der Gäste im Bad und den Schwimmbecken reguliert. Zudem ist es möglich, dass in verschiedenen Schichten gebadet werden muss. Mehr Infos dazu gibt’s hier.

Coronavirus in Bayern: Biergärten dürfen länger öffnen

Ab Freitag (29.5.2020) dürfen in Bayern Biergärten länger öffnen. Das Personal darf dort nun bis 22 Uhr Gäste bewirten. Nach einem Eilverfahren vor Gericht in Augsburg wurde die eigentlich für Dienstag (2.6.2020) geplante Verlängerung der Öffnungszeiten auf Freitag (29.5.2020) vorgezogen.

Coronavirus in Bayern: Freibäder, Kinos, Theater und Fitnessstudios öffnen wieder

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärte auf der Pressekonferenz nach der Sitzung des Kabinetts der Bayerischen Staatsregierung, dass verschiedene Freizeit- und Sportangebote wieder öffnen dürfen. Am Freitag wurden dann neue Öffnungszeiten für Biergärten eingeführt. Diese dürfen ab sofort länger öffnen. Insgesamt sehen die neuen Regeln so aus:

  • Ab 29. Mai: Außenbereich der Gastronomie darf bis 22 geöffnet bleiben
  • Ab 8. Juni: Schwimmbäder im Freien (Freibäder, Außenbereiche von Thermen, Hotels, etc.) dürfen in Bayern wieder öffnen
  • Ab 8. Juni: Fitnessstudios oder Kletterhallen in Bayern dürfen wieder öffnen
  • Ab 15. Juni dürfen Kinos, Theater mit Einschränkungen in Bayern wieder öffnen

Freibäder in Bayern sollen ab 8. Juni wieder geöffnet werden

Ab der zweiten Pfingstwoche, also dem 8. Juni 2020, kann sich Markus Söder vorstellen, Freibäder und Außenanlagen von Schwimmbädern oder Thermen wieder zu öffnen. „Alles mit Hygiene, alles mit einer begrenzten Anzahl an Personen“, erläutert er weiter. Diesen Vorschlag müssten dann noch die Freien Wähler zustimmen, damit die Bäder in Bayern wieder öffnen können.

Söder betont allerdings, dass eine solche Öffnung immer mit den aktuellen Corona-Zahlen zusammenhängt. Die Entwicklungen der jeweiligen Öffnungen müssen nach Söders Angaben beobachtet werden.

Übersicht über die Corona-Lockerungen ab dem 25. Mai 2020: Das ist in Bayern erlaubt

Obergrenze

  • Die Obergrenze für Neuinfektionen binnen sieben Tagen, auf 100.000 Einwohner gerechnet, wurde in Bayern auf 35 gesetzt.
  • Überschreitet eine Region diesen Wert können Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen lokal wieder in Kraft gesetzt werden

Notbetreuung, Kindergärten und Kitas

  • Ab Montag (25.5.2020) will Bayern die Notbetreuung schrittweise ausweiten
  • Vorschulkinder und deren Geschwister dürfen dann wieder in den Kindergarten
  • Auch Tagespflegeeinrichtungen dürfen öffnen
  • Dabei dürfen maximal zehn Kinder von bis zu drei Pflegern betreut werden
  • Am Montag (25.5.2020) dürfen Waldkindergärten und ähnliche Einrichtungen wieder öffnen
  • Ab Montag (15.6.2020) dürfen Kinder, die im übernächsten Schuljahr (2021/22) eingeschult werden, wieder in den Kindergarten
  • In den Sommermonaten soll eine eingeschränkte Kinderbetreuung möglich sein
  • Krippenkinder, die bald in den Kindergarten kommen, dürfen bald wieder in den Kindergarten

Senioren- und Pflegeheime

  • Der Aufnahmestopp für Senioren- und Pflegeheime soll ab Montag (25.5.2020) aufgehoben werden. Betreiber müssen ein individuelles Schutz-Konzept anwenden

Hotels, Zeltplätze und Ferienwohnungen

  • Ab Freitag (30.5.2020) dürfen Hotels, Zeltplätze und Ferienwohnungen wieder öffnen. Dort sollen strenge Hygienekonzepte gelten
  • Ab Freitag (30.5.2020) soll der touristische Bus und Bahnverkehr soll wieder starten
  • Die Bayerische Schlösseverwaltung darf ab Freitag (30.5.2020) ihre Parks oder Schlösser wieder öffnen

Sport und Freizeitparks

Übersicht über die Corona-Lockerungen: Das ist ab dem 18. Mai in Bayern erlaubt

Ab Montag (18.5.2020) gibt es in Bayern weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen. Hier gibt’s einen Überblick über die Bereiche Schulen und Gastronomie. Am Donnerstag (14.5.2020) sprach Ministerpräsident Söder über Lockerungen für die Kultur.

Gastronomie

  • Ab Montag (18.5.2020) dürfen Gastronomie-Außenbereiche (wie z.B. Biergärten) wieder öffnen, allerdings nur bis 20 Uhr
  • An einem Tisch dürfen dort die Angehörige zweier Hausstände beisammen sitzen
  • Am Tisch gilt keine Maskenpflicht, beim Betreten, Gehen und Verlassen des Tisches schon
  • Da Betreiber nur eine bestimmte Anzahl von Gästen aufnehmen dürfen, sind Reservierungen sinnvoll
  • Es gilt der Mindestabstand

Mehr Infos zur Gastronomie gibt’s hier. 

Schulen

  • Am Montag (18.5.2020) beginnt die Schule für weitere Klassen wieder
  • Dazu zählen Erstklässler und die fünften Klassen der Mittelschulen
  • An Gymnasien und Realschulen dürfen Fünft- und Sechstklässler wieder in die Schule
  • Für Wirtschaftsschulen gibt es spezielle Regelungen
  • Auf den Gängen und Pausenhöfen gilt Maskenpflicht, im Unterricht nicht
  • Die Stundenpläne sind reduziert und die Klassen häufig in verschiedene Gruppen aufgeteilt

Weitere Details zu den Regelungen an Schulen gibt’s hier.

Übersicht über die Corona-Lockerungen: Das ist ab dem 11. Mai 2020 in Bayern erlaubt

  • Ab Montag (11.5.2020) dürfen alle Geschäfte, ungeachtet ihrer Größe, wieder öffnen.
  • Die neue Regel gilt auch für Einkaufszentren
  • Daneben ist ab Montag (11.5.2020) kontaktloser Einzelsport wieder zugelassen (Tennis, Golf usw.)
  • Auch Freizeiteinrichtungen wie Museen, Zoos oder Fahrschulen dürfen ab Montag (11.5.2020) wieder öffnen
  • Fitnessstudios und Sportstätten bleiben bis auf Weiteres geschlossen
  • Ab Montag (11.5.2020) dürfen Viertklässler und alle Schüler, die 2021 einen Abschluss machen, wieder in die Schule
  • Die Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr bleibt bestehen
  • Für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen gelten besondere Regelungen

Die weiteren Regelungen gibt’s im folgenden Artikel.

Das bt hat die Fragen geklärt, ob Handwerker derzeit Hausbesuche machen dürfen und ob sie dabei eine Maske tragen müssen. 

Update vom 9. Mai 2020: Überblick über die Lockerungen – Das ist aktuell erlaubt

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat am Dienstag (5.5.2020) in einer Pressekonferenz verkündet, dass nun der richtige Zeitpunkt gekommen sei, um die Ausgangsbeschränkungen vorsichtig zu lockern. 
Im Folgenden gibt es einen Überblick, was aktuell erlaubt ist.

Große Menschenansammlungen in Bayern weiterhin verboten

Die Ausgangsbeschränkungen werden zu Kontaktbeschränkungen umgewandelt. Trotzdem sind weiterhin große Menschenansammlungen verboten. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin sowohl im öffentlichen Nahverkehr, als auch beim Einkaufen.

Familienbesuche mit Einschränkungen

Seit Mittwoch (6.5.2020) ist es wieder erlaubt, Familienmitglieder gerader Linie und Geschwister zu besuchen. Zu Familienmitgliedern gerader Linie zählen beispielsweise Eltern und Großeltern, jedoch nicht Cousins und Cousinen. Komplette Familienzusammenkünfte sind also weiterhin nicht erlaubt. Seit Freitag (8.5.2020) dürfen sich auch wieder Angehörige zweier Haushalte treffen.

Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen sind wieder erlaubt

Seit Samstag (9.5.2020) darf eine Kontaktperson jemanden in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim besuchen. Jedoch gilt bei diesen Besuchen vor allem eines: Die Mundschutzpflicht. Sowohl im Klinikum Bayreuth als auch in der Hohen Warte in Bayreuth gilt folgendes: Besucher bzw. feste Kontaktpersonen müssen sich einem kurzen medizinischen Check unterziehen und dürfen nicht länger als eine Stunde bleiben. Besuche sind täglich nur in der Zeit von 11 – 17 Uhr möglich. Im Klinikum dürfen sich nicht mehr als 60 Besucher gleichzeitig aufhalten. In der Hohen Warte sind es maximal 30 Kontaktpersonen gleichzeitig. Das teilt das Klinikum Bayreuth auf seiner Website mit. 

Geschäfte, Sport und Freizeiteinrichtungen in Bayern

Ab Montag (11.5.2020) dürfen alle Geschäfte wieder öffnen, ebenso wie Einkaufszentren. Ebenso ist ab dann wieder kontaktloser Einzelsport möglich, wie Tennis, Golf oder ähnliches. Auch Freizeiteinrichtungen wie Museen, Zoos oder Fahrschulen dürfen dann wieder öffnen. Allerdings müssen Fitnessstudios und Sportstätten weiterhin geschlossen bleiben.

Gastronomie und Hotels in Bayern

Ab Montag (18.5.2020) dürfen die Außenbereiche von Gaststätten und Bierkeller wieder öffnen. Ein Woche später, also am Montag den 25.5.2020,  darf auch der Innenbereich von Speiselokalen wieder geöffnet werden. Allerdings müssen hier gewisse Regeln beachtet werden: So gilt beim Betreten und Verlassen des Restaurants die Maskenpflicht. Auch die Anzahl des Gäste wird begrenzt sein. Schließlich dürfen auch Hotels ab Samstag (30.5.2020) wieder öffnen.

Schulen in Bayern – Maskenpflicht auf dem Pausenhof

Bis Pfingsten sollen die Hälfte aller Kinder in Schulen, Kindertagesstätten und Kindergärten wieder ihre Einrichtungen besuchen. Ab Montag (11.5.2020) dürfen Viertklässler und alle Schüler, die 2021 einen Abschluss machen, wieder in die Schule. Ein Woche später, also ab Montag den 18.5.2020, beginnt dann der Blockunterricht für fünfte und sechste Klassen. Dabei werden die Jahrgangsstufen wochenweise im Wechsel unterrichtet. Schließlich sollen Mitte Juni, (ab Montag 15.6.2020) die anderen Jahrgangsstufen folgen. Dabei gilt: Im Unterricht besteht keine Maskenpflicht, auf den Gängen und im Pausenhof hingegen schon.

Update vom 7. Mai 2020: Überblick über weitere Lockerungen und Öffnungen

Am Dienstag (5.5.2020) hat Bayerns Ministerpräsident nun angekündigt, die Maßnahmen zum Infektionsschutz weiter zurückzufahren. Dabei wurden die Ausgangsbeschränkungen zu Kontaktbeschränkungen. Daneben wurden weitere Öffnungen angekündigt. Die Infos dazu gibt’s hier.

Friseure ab Montag in Bayern wieder geöffnet

Friseur- und Fußpflegebetriebe dürfen ab dem 4. Mai 2020 wieder öffnen. Das teilte die Bayerische Staatsregierung mit. Ebenso uneingeschränkt dürfen Physiotherapeuten tätig werden. Die Regierung teilt weiterhin mit, dass auch für diese Berufsgruppen künftig die Maskenpflicht gilt.

Lockerung der Ausgangsbeschränkung: Gottesdienste wieder erlaubt

Unter einigen Voraussetzungen sind Gottesdiente verschiedener Religionen ab dem 4. Mai wieder erlaubt. Das teilt die Bayerische Staatsregierung mit:

  • Maximale Teilnehmerzahl: im Freien 50 sowie in Gebäuden so viele Personen, wie Plätze vorhanden sind, die einen Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Plätzen aufweisen
  • Grundsätzlicher Mindestabstand: Im Freien 1,5 m, in Gebäuden 2 m
  • Höchstdauer: 60 Minuten
  • Mund-Nasen-Bedeckungspflicht, Ausnahme für liturgisches Sprechen und Predigen
  • Kirchen und Glaubensgemeinschaften erstellen Infektionsschutzkonzepte

Demonstrationen in Bayern wieder erlaubt

Auch Versammlungen sind in Bayern ab dem 4. Mai 2020 wieder erlaubt. Dazu hat die Bayerische Regierung folgende Regelungen festgelegt:

  • Maximale Teilnehmerzahl: 50
  • Nur im Freien und ortsfest, bei grundsätzlichem Mindestabstand von 1,5 Metern und ohne Verteilung von Flyern
  • Höchstdauer: 60 Minuten
  • Maximal eine Versammlung je Kalendertag mit gleichem Veranstalter bzw. gleichen Teilnehmern

Innenminister Joachim Herrmann erklärte auf einer Pressekonferenz, dass es sich bei diesen Versammlungen um Demonstrationen handelt.

Ausgangsbeschränkungen wegen Coronavirus in Bayern

Seit dem 21. März 2020 um 0:00 Uhr gelten in Bayern Ausgangsbeschränkungen, die Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verkündet hatte. Dem liegt eine Allgemeinverfügung der bayerischen Staatsregierung zugrund, die aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen wurde.

Bei diesen Corona-Einschränkungen wurde festgelegt, dass Menschen das Haus verlassen dürfen, um spazieren zu gehen oder Sport zu machen. Allerdings nur alleine oder mit Menschen des eigenen Hausstandes – also Menschen, mit denen man zusammen wohnt.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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