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Coronavirus

Bayern setzt Bundes-Notbremse härter um: Diese Regeln gelten ab Mittwoch

In Bayern gelten wegen der Bundes-Notbremse nun andere Corona-Regeln. Ministerpräsident Söder erklärte die neuen Maßnahmen für Bayern.

  • Notbremse in Bayern
  • Härtere Corona-Regeln als in Deutschland
  • Bayern mit strengeren Corona-Maßnahmen
  • Ab Mittwoch, 28. April 2021, gelten neue Regeln

Notbremse in Bayern: Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärte am Dienstagnachmittag (27. April 2021), wie die Bundes-Notbremse in Bayern ausgelegt wird. Die Einschränkungen sind härter, als der Bund beschlossen hatte.

Diese Corona-Regeln gelten in Bayern

Die Bundes-Notbremse sei die Maßnahme, die das Coronavirus „bremsen“ solle. Diese sieht ab einer Inzidenz von 100 härtere Corona-Beschränkungen vor. So wird die Bundes-Notbremse nun in Bayern ab Mittwoch (28. April 2021) umgesetzt:

Ausgangssperre: Die Ausgangssperre bleibt in Bayern. Dabei werden die Lockerungen der Bundes-Notbremse nicht übernommen: Spazierengehen oder Joggen zwischen 22 und 24 Uhr ist in Bayern weiterhin verboten. Das Verlassen des Hauses ist demnach nur wegen triftiger Gründe erlaubt. Hier gibt es eine Übersicht über die betroffenen Regionen in Bayern.

Schule: Auch die Inzidenz bei Schulöffnungen bleibt in Bayern weiter deutlich härter: 100 ist der Grenzwert in Bayern. Sollte also eine Region in Bayern eine Sieben-Tage-Inzidenz über 100 haben, müssen Schüler in den Distanzunterricht – ausgenommen Abschlussklassen und vierte Klassen. In der Bundesnotbremse steht ein Grenzwert für Distanzunterricht von 165.

Bei den anderen Punkten schließt sich Bayern der Bundesnotbremse an. Hierzu teilt die Bayerische Staatsregierung mit:

Einkaufen, Zoos und Sport: Das ist in Bayern möglich

Einkaufen: Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen auch inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben (Abstand, FFP2-Maske, Test) öffnen.

Zoos und Botanische Gärten: Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Schutz- und Hygienekonzepte, höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdaten.

Sport: Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können.

Bayreuther Tagblatt - Christoph Wiedemann

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Christoph Wiedemann