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Corona

Bayern und Sachsen schließen Covid-19-Allianz: “Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser”

Die Bundesländer Bayern und Sachsen wollen künftig in der Corona-Krise enger zusammen arbeiten. Das haben die Ministerpräsidenten am Montag (1.3.2021) beschlossen.

Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer haben heute die COVID-19-Allianz Bayern-Sachsen geschlossen und als Maßnahmenpaket dazu folgenden gemeinsamen 10-Punkte-Plan beschlossen:

Bayern und Sachsen schließen Covid-19-Allianz: 10-Punkte-Plan beschlossen

Hier gibt es den 10-Punkte-Plan zwischen Bayern und Sachsen im original Wortlaut.

1. Grenzkontrollen

  • Lückenlose Grenzkontrollen des Bundes sichern die Einhaltung der Einreisevoraussetzungen (Negativtest) und schützen vor dem Eintrag gefährlicher Virusvarianten.
  • Der Bund bleibt aufgefordert, bis zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lage das Grenzregime aufrechtzuerhalten.
  • Klar ist: Einreise nur mit negativem Testergebnis.

2. Testkonzepte

  • Wir wissen, wer wo getestet wird: Einheitliche Testkonzepte zwischen Bayern und Sachsen sichern ausreichende wohnortnahe Testmöglichkeiten.
  • Bedarfsorientierter und zielgerichteter Einsatz der Tests wo nötig.
  • Wir unterstützen Betriebe und Kommunen beim Angebot flächendeckender Schnelltests. Bürgerinnen und Bürger können sich so „schnell testen“.
  • Wir unterstützen Tschechien beim Aufbau von Teststationen und dem Ausbau der Testkapazitäten im Rahmen der rechtlichen und logistischen Rahmenbedingungen.

3. „Pendlerquarantäne“ für Grenzgänger und -pendler

  • Wir stimmen uns ab bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten.
  • In Hot-Spots ordnen die örtlichen Behörden für Grenzgänger und -pendler sog. Pendlerquarantäne an. D. h. kein Verlassen des Arbeits-/Schul-/Ausbildungswegs für Grenzgänger. Grenzpendler nach Tschechien verlassen in Deutschland die Wohnung nur aus triftigen Gründen.
  • Stichprobenartige Kontrollen unterstützen dies.

4. Sequenzierung – Virusvarianten

  • Wir brauchen ein einheitliches Lagebild zu Mutationen. Hierzu dient die Sequenzierung aller positiven PCR-Tests.
  • Wir weiten das grenzüberschreitende Sequenzierungs-Projekt der Uniklinik Dresden (SN, Polen, Tschechien) auf das Dreiländereck Bayern-Sachsen-Tschechien aus. Dabei kann das bestehende bayerische Verbundprojekt Bay-VOC (Zusammenschluss LGL und 6 Uniklinika zum gemeinsamen Datenaustausch) unterstützen. Der Bund ist aufgerufen, hier finanziell zu unterstützen.
  • Gemeinsames „Virusvarianten-Monitoring“: Austausch aller Untersuchungsergebnisse, regelmäßige Erstellung eines grenzüberschreitenden Lagebilds, Maßnahmenkonzepte für „Ausbruchs-Cluster“.

5. Sicheres Arbeiten

  • In den Betrieben wird einheitlich vorgegangen: Möglichst umfassende und flächendeckende, branchenspezifische Home-Office-Lösungen, Mindestanforderungen an Hygiene- und Testkonzepte im gesamten deutsch-tschechischen Grenzraum.
  • Betriebe kontrollieren auf örtliche Anordnung die erforderlichen Testnachweise der Pendler.
  • Schnelltests am Arbeitsplatz: Wir ermöglichen kleinen mittelständischen Unternehmen und Behörden mit Bürgerkontakt Schnelltests, z.B. durch Finanzierung entsprechender Schulungsmaßnahmen.
  • Arbeitgeber werden aufgefordert, ihrer Belegschaft Testmöglichkeiten anzubieten.
  • „Pakt für sichere Unterbringung“: Wir unterstützen Betriebe bei der Bereitstellung von Wohnraum für Pendler aus Tschechien. Wir achten dabei auf strenge Schutz- und Hygienepflichten, Testkonzepte und behördliche Kontrollen.
    Entwicklung von branchenspezifischen Muster-Hygienekonzepten für Betriebe mit Grenzgängern. Zentral: Mindestabstand, FFP2-Pflicht, feste Gruppen, Testkonzept.
  • Initiierung eines Austausches der Gesundheitsämter und Gewerbeaufsichten in Bayern und Sachsen: Einrichtung eines länderübergreifenden „Pandemie-Boards“ als Musterbeispiel grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

6. Hot-Spot Regelungen

  • Wir sind uns einig, in Hot-Spots (Städte oder Landkreise mit hoher Inzidenz über 100) sind andere Regeln nötig. Diese sind in enger Abstimmung mit den Landesbehörden von den örtlichen Behörden anzuordnen.
  • Hierzu zählen: Fortsetzung von Schließungen (Geschäfte, Kitas etc.), Distanzunterricht im Schulbereich, Ausgangsbeschränkungen.
  • Betroffene Kommunen werden eng begleitet und bestmöglich unterstützt.

7. Kontaktnachverfolgung

  • Wir informieren Kontaktpersonen und Infizierte schnell und zuverlässig, insbesondere in Mutationsgebieten.
  • Wir begleiten die Betroffenen eng (z.B. häufige Kontaktaufnahme).
  • Quarantäneanordnungen werden kontrolliert und konsequent durchgesetzt.

8. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

  • Konsequente Isolation Infizierter und der Kontaktpersonen ist das effektivste Mittel der Pandemiebekämpfung. Wir kontrollieren die Einhaltung der Quarantäneanordnungen verstärkt.
  • In Hot-Spots wird der Kontrolldruck durch alle Behörden noch einmal erhöht. Gewerbeaufsichtsämter achten besonders auf die Einhaltung der betrieblichen Hygienevorschriften.

9. Krankenhausversorgung / Lagebild

  • Bayerische und sächsische Krankenhäuser nehmen tschechische COVID-19 Patienten auf.
  • Wir unterstützen uns im Bedarfsfall gegenseitig.
  • Ein gemeinsames regelmäßiges Lagebild (Infektionszahlen, Bettenbelegung, Mutationen), mindestens wöchentlich, im Grenzraum hilft, drohende Probleme frühzeitig zu erkennend und gemeinsam zu lösen.

10. Impfen

  • Wir tauschen uns bzgl. der Erfahrungen zur jeweiligen Impfstrategie aus.
  • Wir stellen sicher, dass vulnerable Personen schnellstmöglich geimpft werden.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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