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Silvester

Bayreuther Discounter bietet trotz Verkaufsverbot Silvesterkracher in Prospekt an

Normalerweise beginnt ab Ende Dezember jedes Jahr der große Run auf Silvesterkracher. 2020 ist dies durch Corona anders. Feuerwerkskörper dürfen in diesem Jahr nicht verkauft werden. Ein Bayreuther Supermarkt bietet in seinem aktuellen Prospekt trotzdem Böller an. 

In Prospekten von Aldi, Lidl und Co. wird eigentlich das Silvesterfeuerwerk jedes Jahr groß beworben. 2020 ist jedoch nicht nur der Verkauf, sondern auch das Zünden und Mitführen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen verboten. Der Discounter Norma bietet aber trotzdem Silvesterkracher in seinem aktuellen Prospekt an. Was steckt dahinter?

Silvesterkracher bei Norma

Gut, mag dann ein mancher denken, dann kaufe ich die Raketen eben bei Norma und schieße sie auf der Straße oder auf einem Hügel in der Nähe ab. Denn im Gegensatz zu anderen Geschäften, bietet Norma Feuerwerkskörper in ihrem aktuellen Prospekt an.

Böllerverbot an Silvester

Aber das ist eigentlich verboten. Das bt hat in der Norma Zentrale in Röttenbach nachgefragt. “Der Prospekt konnte nicht mehr rechtzeitig gestoppt werden”, erklärt Verena Stirner vom Norma-Kundentelefon. “Die Prospekte waren schon gedruckt, bevor das Verbot kam.” Deswegen wurden nun also die Angebote mit den Feuerwerkskörpern verteilt.

Silvesterspaß ist trotzdem erlaubt

So ganz muss man übrigens trotzdem nicht auf den Silvesterspaß verzichten. Denn ab Mittwoch, 23. Dezember 2020, kann Jugendfeuerwerk bei der Norma erworben werden. Stirner erklärt auch genau, welche Produkte darunter fallen: “Dazu gehören Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Knallteufel, Knicklichter, Mini Popper und Luftschlangen.”

Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel 2020/21

Wer noch Restbestände von Böllern, Raketen und Batterien zuhause hat, kann diese prinzipiell schon abfeuern. Dabei gelten jedoch gewisse und vor allem sehr strenge Regeln. Einfach auf der Straße oder irgendwo in der Prärie die Kracher abschießen und sich freuen, kann ziemlich teuer werden.

Denn in Bayern gilt ab 21 Uhr eine Ausgangssperre. Weder für Weihnachten noch für Silvester gibt es da eine Ausnahme. Wer nach 21 Uhr außerhalb seines Grundstücks erwischt wird, muss eine hohe Strafe zahlen. Das Bußgeld geht in dem Fall ab 500 Euro los.

Auf dem eigenen Grundstück außerhalb der von der jeweiligen Kommune festgelegten Verbotszone, können trotzdem Raketen gezündet werden. So muss nicht jeder komplett auf den bunten Funkenregen zum Jahreswechsel verzichten.

Bayreuther Tagblatt - Katharina Adler

 bt-Redakteurin Online/Multimedia
Katharina Adler