Bayreuther Taxi-Tarif: Fahrgäste mit Rollstuhl zahlen weiterhin Zuschlag

Zuletzt aktualisiert am

Da vor etwa einem Jahr die Taxipreise erhöht wurden, sollte die Stadtverwaltung prüfen, ob der Sonderzuschlag für die Beförderung von Menschen mit Rollstuhl abgeschafft werden kann. Laut Preisliste vom Dezember 2018 müssen Personen mit Rollstuhl einen Zuschlag von 7,50 Euro pro Fahrt zahlen. Doch der Bezirk Oberfranken sieht keinen Handlungsbedarf.

Betroffene unterstützen

Den Antrag dazu stellte Stadtrat Dr. Wolfgang Gruber (FDP/DU): Er befürchtete, dass sich Taxiunternehmen so zusätzlichen Gewinn erwirtschaften und die betroffenen Fahrgäste unter den Kosten leiden. Denn nicht jede Fahrt, sei eine Krankenfahrt, deren Kosten durch die Krankenkasse zurückerstattet werden können, äußerte er.

Seine Alternative: Stattdessen solle die Stadt besser die Neuanschaffung von Fahrzeugen mit Rampe mit einem Kostenzuschuss im fünfstelligen Bereich pro Fahrzeug unterstützen.

Die Lösung: Fahrtkosten-Vergütung

Im Gespräch mit dem Bezirk Oberfranken hat die Verwaltung die aktuellen Fahrdienst-Richtlinien geprüft und sie mit dem Konzept des Bezirks Mittelfranken verglichen. Trotzdem sieht der Bezirk Oberfranken letztlich keinen Bedarf zur Änderung der Richtlinie. Es bleibt also bei dem Sonderzuschlag für die Beförderung von Rollstuhlfahrern. Ein finanzieller Nachteil entstehe den Betroffenen allerdings nicht, so Tyll. Denn es bestehen zwei Varianten zur Fahrkosten-Vergütung:

Entweder können monatlich 40 Euro ohne Nachweis vergütet werden. Oder ein Pauschalbetrag von 200 Euro monatlich – wobei dann zwingend ein Nachweis vorgelegt werden muss. In Einzelfällen sei auch eine Erhöhung der Pauschale möglich, wie Ludolf Tyll angab.

Gefahr: Beförderung mit Mietwagen statt mit Taxis

Würde man den Sonderzuschlag streichen, bestehe zudem die Gefahr, dass der Rollstuhl-Transport auf Mietwagen ausgelagert wird: In diesem Fall könnte die Stadt Bayreuth keinerlei Einfluss auf die Preisestaltung mehr nehmen.