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Coronavirus

Mehrere Festnahmen – Polizei löst große Anti-Corona-Demos in Berlin auf

Am Mittwoch (26.8.2020) hat Berlin Corona-Demos verboten. Am Freitag wurde nun bekannt, dass das Verwaltungsgericht dieses Verbot gekippt hat.

Die Versammlungsbehörde hat am Mittwoch (26.8.2020) mehrere Demonstrationen verboten, die am kommenden Wochenende in Berlin stattfinden sollten. Zwei Tage später erklärte ein Gericht in Berlin, dass die Veranstaltungen doch stattfinden könnten. Auch Bayreuther wollen zur Anti-Corona-Demo nach Berlin fahren.

Update vom 29. August 2020 um 14:36 Uhr: Mehrere Festnahmen – Polizei löst Demo in Berlin auf

Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat die Polizei die am heutigen Samstag (29.8.2020) stattfindenden Corona-Demos in Berlin aufgelöst. Die Demonstranten haben die Mindestabstände nicht eingehalten und trotz Aufforderung keine Schutzmasken getragen, hieß es von Seiten der Polizei. “Es bleibt uns leider keine andere Möglichkeit: Wir sind an den Versammlungsleiter der Demo herangetreten und haben ihm mitgeteilt, dass seine Versammlung polizeilich aufgelöst wird”, hat die Polizei auf Twitter mitgeteilt.

Livestream: Polizei löst Anti-Corona-Demo in Berlin auf

Die Bild-Zeitung berichtet zudem von Rangeleien und mehreren Festnahmen. Auch die Polizei selbst schreibt auf Twitter von Festnahmen. So habe es zum Beispiel in der Friedrichstraße eine Festnahme nach einem Flaschenwurf gegeben. Außerdem brannte dort ein Müllcontainer, schrieben die Beamten auf Twitter. Per Lautsprecherdurchsage wandte sich die Polizei an die Demonstranten:

Die nach der Infektionsschutzverordnung vorgesehen Mindestabstände werden von Ihnen flächendeckend trotz wiederholter Aufforderung nicht eingehalten. Der Versammlungsleiter hat keine Möglichkeit auf Sie einzuwirken. Aus diesem Grund besteht keine andere Möglichkeit, als die Versammlung aufzulösen. Ich wiederhole: Ihre Versammlung ist hiermit aufgelöst! Entfernen Sie sich aus dem Bereich der Versammlung!

(Durchsage der Polizei an die Demonstrierenden in Berlin)

Update vom 28. August 2020 um 14 Uhr: Gericht kippt Demo-Verbot in Berlin

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat am Freitag (28.8.2020) das Verbot der Polizei für eine geplante Demonstration gegen die Corona-Politik am Wochenende gekippt. Die Veranstaltung am Samstag (29.8.2020) könne jetzt doch unter Auflagen stattfinden. Dieser Beschluss ist bis jetzt noch nicht rechtskräftig.

Erstmeldung vom 26. August 2020: Berlin verbietet Demos gegen die Corona-Politik

Die Verbote werden maßgeblich damit begründet, dass es bei den zu erwartenden Teilnehmern zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen wird. Besondere Auflagen – wie zum Beispiel das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – als milderes Mittel seien bei den angemeldeten Versammlungen nicht ausreichend. Die Versammlungen vom 1. August 2020 hätten gezeigt, dass die Teilnehmenden sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen hinweggesetzt haben, heißt es aus Berlin.

“Keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit”

Berlins Innensenator Andreas Geisel begrüßte die Entscheidung: „Das ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz. Wir sind noch mitten in der Pandemie mit steigenden Infektionszahlen. Das kann man nicht leugnen. Wir müssen deshalb zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem der Unversehrtheit des Lebens abwägen. Wir haben uns für das Leben entschieden.“ Versammlungsfreiheit bedeute nicht, sich über geltendes Recht hinwegsetzen zu können, sagte Andreas Geisel.

„Die Anmelder der Versammlungen, die Anfang August in Berlin stattfanden, haben ganz bewusst die Regeln gebrochen, die sie vorher in Gesprächen mit der Polizei akzeptiert hatten – dazu gehörten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten des 1,5-Meter-Abstands. Ein solches Verhalten ist nicht akzeptabel. Der Staat lässt sich nicht an der Nase herumführen.“

Polizei soll konsequent vorgehen

Innensenator Geisel kündigte ein konsequentes Vorgehen der Polizei an, sollten sich dennoch große Menschenansammlungen bilden. „Ich bin nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen“, sagte Berlins Innensenator.

Berlin kein “großer Campingplatz für vermeintliche Querdenker und Verschwörungsideologen”

Andreas Geisel kündigte zudem an, dass die im Vorfeld angekündigten Zeltlager in Berlin nicht geduldet werden. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Berlin zu einem großen Campingplatz für vermeintliche Querdenker und Verschwörungsideologen gemacht wird.“

Die Versammlungseigenschaft eines Zeltlagers ist nach Auffassung der Versammlungsbehörde nicht gegeben, da anzunehmen ist, dass Zeltlager hauptsächlich für Übernachtungszwecke genutzt werden. Gestützt wird diese Rechtsaufassung von den am 21.8.2020 ergangenen Beschlüssen des VG Berlin und OVG Berlin-Brandenburg, die in Bezug auf ein Zeltlager von staatenlos.info die fehlende Versammlungseigenschaft bestätigten und den diesbezüglichen Feststellungsbescheid als rechtmäßig erachtet haben.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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