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Coronavirus

Besuchsverbot wird aufgehoben: Diese Regeln gelten im Klinikum Bayreuth und der Hohen Warte

Im Klinkum Bayreuth und der Hohen Warte sind Besuche bald wieder eingeschränkt möglich. Nachdem das Klinikum Bayreuth aufgrund von “unschönen Diskussionen” ein Besuchsverbot erlassen hatte, können jetzt bald wieder Besuche stattfinden.

Das Klinikum und die Klinik Hohe Warte öffnen ihre Türe für Besucher wieder. Eine vollständige Öffnung ist es allerdings auch diesmal nicht. „Wir kehren genau zu der Lockerung zurück, die wir bereits einmal praktiziert hatten“, sagt Prof. Dr. Thomas Rupprecht, Ärztlicher Direktor der Klinikum Bayreuth GmbH. „Die sogenannte 1-1-1 Regel gilt ab Dienstag, 2. Juni 2020.“

Update vom 28. Mai 2020 um 21:45 Uhr: Diese Besuchsregeln gelten ab Dienstag (2.6.2020) am Klinikum Bayreuth und der Hohen Warte

1-1-1 heißt konkret: Ein Besucher pro Patient, einmal täglich, für eine Stunde.  Im Klinikum dürfen sich nicht mehr als 60 Besucher, sogenannte feste Kontaktpersonen, gleichzeitig aufhalten.  Für die Klinik Hohe Warte liegt die Obergrenze bei 30 festen Kontaktpersonen. Besucher bzw. feste Kontaktpersonen müssen sich einem kurzen medizinischen Check unterziehen. Deshalb kann es zu Wartezeiten kommen. Besuche sind am Klinikum und an der Klinik Hohe Warte von 11 bis 17 Uhr möglich. Das gilt auch an Wochenenden und Feiertagen – nur innerhalb dieses Zeitraums werden Besucher eingelassen.

Ein Besucher innerhalb von 14 Tagen

Auch das Vorgehen an den Haupteingängen der beiden Betriebsstätten lebt wieder auf: Kontaktpersonen, die ihren Angehörigen besuchen möchten, brauchen eine „Besuchsberechtigung Feste Kontaktperson“. Diese Karte wird bei der Eingangskontrolle ausgestellt, sie ist 14 Tage lang gültig. Bitte beachten: Pro Patient wird nur eine Besuchsberechtigung ausgestellt. Die Person, die als Besucher auf der Berechtigung steht, ist die einzige, die den Patienten innerhalb der darauffolgenden 14 Tage besuchen darf. Besuchsberechtigungen, die während der ersten Lockerung ausgestellt wurden, sind abgelaufen und daher nicht mehr gültig.

Hilfe im Internet

Die Besuchsberechtigung ist nicht übertragbar und nur in Kombination mit einem Ausweis des Besuchers gültig. Die Klinikum Bayreuth GmbH veröffentlicht während der Besuchszeiten auf ihrer Internetseite (www.klinikum-bayreuth.de) die Zahl der an den Betriebsstätten aktuell anwesenden Besucher. Dies soll ein Anhaltspunkt bei der Frage sein, ob die Zeit für einen Besuch gerade im Augenblick günstig ist.

Update vom 18. Mai 2020: Besuchsverbot im Klinikum

Die Klinikum Bayreuth GmbH steht angesichts der Entwicklung der vergangenen Tage vor der Aufgabe, Regelungen wieder zu verschärfen. Eine Rückkehr zum Regelbetrieb ist zudem bis nach den Pfingstferien nicht möglich. Das teilt das Bayreuther Klinikum am Montag (18. Mai 2020) in einer Pressemitteilung mit.

Klinikum Bayreuth: “maximale Versorgungsstufe”

„Wir waren in den vergangenen Wochen als Haus der maximalen Versorgungsstufe stark gefordert, um die medizinische Versorgung in der Region aufrecht zu erhalten“, sagt der Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH, Dr. Thomas Jendges. Dies beziehe sich keineswegs nur auf Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind oder bei denen Verdacht auf eine Infektion besteht. Auch zahlreiche Fälle, die keinen Corona-Bezug haben, wurden behandelt, weil es medizinisch notwendig war.

„Wir wissen, dass sich in diesen Tagen viele Menschen eine Rückkehr zur Normalität wünschen“, sagt Jendges. „Aber wir müssen die Priorität auf die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen.“ Deshalb wird es zumindest bis nach den Pfingstferien an der Klinikum Bayreuth GmbH keine Ausweitung der geplanten Behandlungen, Eingriffe und Operationen geben.

Wieder Besuchsverbot am Klinikum Bayreuth

Auf Empfehlung des Staatlichen Gesundheitsamtes nimmt die Klinikum Bayreuth GmbH ab Dienstag, 19. Mai 2020,  auch die Besuchsregelung für Kontaktpersonen von Patientinnen und Patienten wieder zurück, heißt es in einer Pressemitteilung des Klinikums. „Leider haben wir nach der Lockerung der Besucherregelung auch schlechte Erfahrungen machen und eine ganze Reihe von unschönen Diskussionen führen müssen“, erklärt Klinikum-Geschäftsführer Jendges. Damit gilt erneut das grundsätzliche Besuchsverbot, den bisher registrierten Kontaktpersonen kann kein Zugang mehr gewährt werden.

Von dem grundsätzlichen Besuchsverbot sind nach Angaben des Klinikums Bayreuth folgende Bereiche ausgenommen:

·         Angehörige schwerstkranken und sterbender Patienten

·         Eltern/gesetzliche Vertreter von Kindern

·         Väter während der Geburt im Kreißsaal

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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