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Coronavirus

Bierbrauer in Not: Finanzielle Hilfe für Brauereigaststätten in der Corona-Krise

Brauer leiden in der Corona-Pandemie: Jetzt soll ihnen geholfen werden. Auch Brauereigaststätten können nun einfacher die November- und Dezemberhilfe beantragen.

Hürden gesenkt: Antragskriterien für November- und Dezemberhilfe für Brauereigaststätten werden nachgebessert. Vor Kurzem ging ein Video eines oberfränkischen Brauers viral. Dabei schimpfte dieser über die Corona-Politik der Regierung.

Brauereigaststätten in der Corona-Krise: Finanzielle Hilfen jetzt leichter möglich

Endlich: Auch Brauereigaststätten können nun einfacher die November- und Dezemberhilfe beantragen. Die Antragsvoraussetzungen für bayerische Brauereigaststätten für die November- und Dezemberhilfe werden verbessert, der Zugang deutlich erleichtert. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Darauf macht die Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert aufmerksam.

Dies betrifft Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften. Gaststätten, die an eine Brauerei angeschlossen sind, werden bei der Antragsberechtigung künftig so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Ihre finanzielle Situation wird damit deutlich verbessert.

Deshalb waren Brauereigaststätten bislang schlechter gestellt

Bisher waren Brauereigaststätten schlechter gestellt als andere Gastronomiebetriebe. Sie konnten zwar die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen, sind aber weitgehend aus der November- und Dezemberhilfe gefallen. Antragsberechtigt war nur, wer mindestens 80 Prozent des Umsatzes als direkt, indirekt oder mittelbar vom Lockdown Betroffener erzielt. Brauereien, die eine eigene Brauereigaststätte betreiben, wurden nach den Vorgaben des Programms als sogenannte „Mischbetriebe“ eingestuft. Für sie galten damit erhöhte Anforderungen. Das ändert sich nun mit der Aktualisierung der Antragskriterien für die November- und Dezemberhilfe.

Bayreuther Politikerinnen setzten sich für Brauereigasthöfe ein

Die Bundestagsabgeordnete Silke Launert (CSU) hatte sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die hohen Hürden abgeschafft werden, das Thema in der Fraktion und der Landesgruppe angesprochen sowie an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier geschrieben. Zuletzt nahm sie persönlich mit Ministerpräsident Markus Söder Kontakt auf und forderte ihn auf, sich für die Brauereigaststätten einzusetzen.

Auch Anette Kramme (SPD) hatte sich diesem Thema angenommen. „Diese Einigung freut mich sehr. Mit den erneuten Verbesserungen bei den Corona-Hilfen wird vielen weiteren Brauereigaststätten in der Region geholfen. Brauereigaststätten sind ein wichtiges Kulturgut Frankens“, erklärt Kramme. „Seit November wird an einer, für alle betroffenen Betriebe zielführenden Lösung gearbeitet. Mit dieser Regelung ist ein großer Schritt in die richtige Richtung gelungen“, so die Parlamentarische Staatssekretärin weiter.

Nun ist der Durchbruch geschafft: Die Bundesregierung hat in Absprache mit dem Freistaat Bayern diesen Forderungen Rechnung getragen und die Antragskriterien aktualisiert.
Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist noch bis zum 30.4.2021 möglich. Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.

„Das ist ein wichtiger Erfolg für die bayerischen Brauereigaststätten! Gemeinsam mit dem Bund haben wir diese Lösung auf den Weg gebracht. Dafür Dank an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier! Die Brauereigaststätten stehen für unser Lebensgefühl und prägen Bayerns Kulturlandschaft! Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe wird ihnen helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern.“

(Bayerns Ministerpräsident Markus Söder)

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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