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Corona-Impfung

Gibt es Impf-Drängler in Bayreuth? – Viele Anrufer fragen, wann sie endlich dran sind

Bei der Corona-Impfung haben alte Menschen und bestimmte Berufsgruppen Vorrang. Wieso werden manchmal dennoch andere Personen geimpft? Gibt es in Bayreuth Impf-Drängler?

Die Corona-Impfung soll dabei helfen, dass die Menschen in der Pandemie in kleinen Schritten wieder zur Normalität zurückkehren können. Bei der Verabreichung der Dosen haben bestimmte Bevölkerungsgruppen Vorrang. Inzwischen häufen sich jedoch die Berichte, dass Personen geimpft wurden, die eigentlich gar nicht an der Reihe sind. Die wichtigen Fragen zur Corona-Impfung im Landkreis Bayreuth werden in diesem Artikel geklärt.

Corona-Impfung: „Impf-Drängler“ in Bayreuth?

In den sozialen Medien ist vor kurzem ein Foto aus dem Landkreis Bayreuth aufgetaucht, auf dem sich ein junger Mann über seine erfolgte Corona-Impfung freute. Er erntete dafür viel Kritik. Nutzer fragten, wieso er bereits an der Reihe gewesen sei, wenn andererseits Sanitäter, Pflegekräfte oder auch alte Leute zum Teil noch nicht geimpft worden seien. 

Auf Nachfrage erklärt das Gesundheitsamt dass die Terminvergabe für Impfungen kontrolliert werde. Bestimmte Personen- und Berufsgruppen haben dabei Priorität. Diese Einteilung hat das Bundesministerium für Gesundheit vorgenommen und in der Coronavirus-Impfverordnung festgesetzt. Den Regeln folge auch der Landkreis Bayreuth bei den Impfungen. Aktuell gebe es dabei „Personen der höchsten Priorität“, „Personen der hohen Priorität“ und „Personen der erhöhten Priorität.“ Auch Vorerkrankungen spielen dabei eine Rolle. 

Corona-Impfung in Bayreuth: „Termine an Nichtberechtigte werden hier nicht vergeben“

In Bayreuth komme es immer wieder vor, dass Menschen telefonisch bei der Impf-Hotline anrufen, um zu fragen, wann sie endlich dran sind, sagt eine Sprecherin des Gesundheitsamts Bayreuth dem bt auf Nachfrage. Das beschleunigt deren Impf-Termin jedoch nicht, wenn sie nicht an der Reihe sind, denn „Termine an Nichtberechtigte werden hier nicht vergeben“, heißt es aus dem Landratsamt Bayreuth. 

Bei jeder Impfung muss daher ein Personalausweis oder auch – bei priorisierten Berufsgruppen – eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Das Vorgehen ist klar geregelt: auch bei Restimpfstoff. Dieser falle immer dann an, wenn Personen kurzfristig erkranken oder den Impftermin aus anderen Gründen nicht wahrnehmen. 

Für den Restimpfstoff gibt es eine Reserveliste

„Sollte es vorkommen, dass beispielsweise in einem Seniorenheim noch Restimpfdosen zur Verfügung stehen, kommt eine Reserveliste zum Einsatz, welche beispielsweise medizinisches Fachpersonal oder auch Einsatzkräfte listet. Auch hier wird bei der Listenverwaltung darauf geachtet, dass die Priorisierungsstufen eingehalten werden.“

(Sprecherin des Landratsamts Bayreuth)

Durch die Reserveliste könne die Maßgabe erfüllt werden, so wenig Impfstoff wie möglich zu verwerfen, heißt es weiter. Für alle Mitarbeiter der Impfzentren gelten zu jeder Zeit die Vorgaben der Coronaimpf-Verordnung. Ein konkreter Fall eines Impf-Dränglers sei im Landkreis Bayreuth nicht bekannt.

Bayreuther Tagblatt - Frederik Eichstädt

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Frederik Eichstädt