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Coronavirus

Corona-Testpflicht bei der Arbeit beschlossen: Das kommt auf Unternehmen zu

Arbeitgeber müssen Corona-Selbsttests zur Verfügung zu stellen. Das wurde am Dienstag (13. April 2021) im Bundeskabinett beschlossen. Was nun auf Unternehmen zukommt:

  • Neue Corona-Testpflicht für Arbeitgeber im Kabinett beschlossen
  • Bis zu zwei Corona-Tests pro Woche auf der Arbeit

Im Bundeskabinett wurde am Dienstag (13. April 2021) eine Corona-Testpflicht in Unternehmen beschlossen. Demnach müssen Unternehmen den Arbeitnehmern einen Test pro Woche anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten.

Update vom 13. April 2021: Corona-Test-Angebot in Betrieben beschlossen

Unternehmen müssen den Angestellten mindestens einen Corona-Test pro Woche anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten. Das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag (13. April 2021) eine Verordnung auf den Weg gebracht.

“Im Grundsatz müssen Betriebe ihren Beschäftigten einmal pro Woche ein Testangebot machen. Nur ausnahmsweise darf die Verpflichtung zwei Tests pro Woche umfassen”, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Eine Testpflicht in Betrieben ist das damit nicht, sondern eine Angebotspflicht von Unternehmen. Eine Dokumentationspflicht soll es ebenfalls nicht geben.

Nach Angaben des Ministeriums bieten inzwischen rund 70 Prozent der Unternehmen ihren Beschäftigten wöchentliche Testmöglichkeiten an.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte im ARD-Morgenmagazin diesen Schritt, weil die Pandemie-Zahlen besorgniserregend seien. Das Angebot müsse flächendeckend sein. “Das ist Aufwand, aber das ist nicht unverhältnismäßig.” Nach seinen Aussagen wollten 84 Prozent der Arbeitnehmer ein solches Angebot wahrnehmen.

Die Tests sollen die Firmen selbst zahlen, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Da sei nun eine nationale Kraftanstrengung der Firmen nötig. “Da müssen alle mitmachen”, sagte der SPD-Kanzlerkandidat im “Deutschlandfunk”.  Weiter erklärte er, dass diese Pflicht auch für Behörden gelte.

Im Entwurf der Ministerverordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil hieß es, von der Corona-Krise schwer gebeutelte Unternehmen könnten die Ausgaben für die Tests als Kostenpunkt bei der Überbrückungshilfe anrechnen.

Erstmeldung vom 11. April 2021: Corona-Testpflicht am Arbeitsplatz in Deutschland

“Alle müssen jetzt ihren Beitrag im Kampf gegen Corona leisten, auch die Arbeitswelt. Um die zu schützen, die nicht von zu Hause arbeiten können, brauchen wir flächendeckend Tests in den Betrieben”, sagte Heil der Bild am Sonntag. “Ich will, dass wir das am Dienstag in der Bundesregierung beschließen.”

“40 Prozent der Beschäftigten bekommen keine Testangebote vom Arbeitgeber. Deshalb müssen wir die Wirtschaft verpflichten, den Beschäftigten einfach und unbürokratisch Testangebote zu machen. Denn Testen schützt die Beschäftigten und hält die Betriebe offen”, sagt Heil der Bild.

Neue Test-Regel soll am Dienstag beschlossen werden

Nach Informationen der Bild am Sonntag sollen alle Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice sind, das Recht auf einen Corona-Test pro Woche bekommen. Bei Arbeitenden, die viel Kundenkontakt hätten oder mit Lebensmitteln arbeiten, sollten zwei Tests pro Woche möglich sein. Nach Angaben der Bild genüge es dabei, wenn die Selbsttest gestellt würden.

Über diese geplante Änderung soll bereits am kommenden Dienstag (13. April 2021) abgestimmt werden. Dabei soll auch die Homeoffice-Regel verlängert werden, die am 30. April ausläuft.

Außerdem soll am Dienstag darüber beraten werden, ob die Bundesregierung einheitliche Corona-Regeln in den Bundesländern erlassen darf: Das sind Merkels Lockdown-Pläne.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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