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Coronavirus

Coronavirus in Deutschland: Sperrstunde in der Gastronomie und verschärfte Maskenpflicht – das gilt jetzt

Am Mittwoch (14.10.2020) hat Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer über die aktuelle Corona-Lage diskutiert. 

In Deutschland steigen derzeit wieder vielerorts die Infektionszahlen. Deswegen haben sich die Ministerpräsidenten am Mittwoch (14.10.2020) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel getroffen und über die aktuelle Corona-Lage diskutiert. Folgende Beschlüsse wurden dabei gefasst. In Bayern hatte sich Ministerpräsident Söder vor Kurzem noch für eine erweiterte Maskenpflicht eingesetzt.

Treffen im privaten und öffentlichen Raum

Wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 50 überschreitet, dürfen sich künftig nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen, berichtet Focus Online. Steigen die Infektionen trotzdem weiter, sollen sich nur noch bis zu fünf Personen oder die maximal zwei Hausstände treffen dürfen.

Auch bei Feiern gelten strengere Regeln. Bereits ab 35 Neuinfektionen innerhalb einer Woche und pro 100.000 Einwohner wurde die Teilnehmergrenze auf 25 Menschen im öffentlichen und 15 im privaten Raum festgesetzt. Zudem sollen Bürger genau abwägen, ob eine solche Feier notwendig und vertretbar ist. Wird aber der Signalwert von 50 Neuinfektionen überschritten, werden diese Regeln weiter verschärft. In dem Fall dürfen höchstens noch zehn Menschen an Feiern im öffentlichen Raum teilnehmen. Für private Partys wird die Zahl auf zehn Personen aus maximal zwei Hausständen begrenzt, berichtet Focus Online weiter.

 Sperrstunde in der Gastronomie

Steigen in Städten und Regionen die Zahlen stark an, wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie verhängt. Dazu gehört auch ein “generelles Ausgabeverbot von Alkohol.” Diese Regel greife ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Wird der Signalwert von 35 überschritten, wird diese Maßnahme empfohlen, ist allerdings nicht verpflichtend.

Verschärfte Maskenpflicht

Zudem soll die Maskenpflicht ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 verschärft werden. Die Maskenpflicht gilt dann auch überall dort, wo Menschen dichter bzw. für eine längere Zeit beieinander sind.

Beherbergungsverbot

In den letzten Tagen wurde viel über das Beherbergungsverbot gestritten. Die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel konnten sich aber nicht auf eine einheitliche Regelung einigen. Deswegen wurde eine Entscheidung auf den 8. November vertagt. Bis dahin steht es den Ländern frei, die Verordnung abzuschaffen. In Bayern soll eine vorläufige Entscheidung am Donnerstag (15.10.2020) getroffen werden.

Reisen innerhalb des Bundesgebiets

Außerdem fordern Bund und Länder alle Bürger auf, alle innerdeutschen Reisen in und aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen zu vermeiden, insofern diese nicht notwendig sind. Des Weiteren wurde in der Konferenz beschlossen, dass Unternehmen mit erheblichen Einschränkungen innerhalb ihres Geschäftsbetriebes zusätzliche Hilfen bekommen sollen.

Schnelltests

Aus der Konferenz ging hervor, dass der Bund die Kosten für regelmäßige Schnelltests übernimmt. Im Speziellen betrifft das die Testungen von Patienten, Besuchern und Personal in Krankenhäusern. Auch betroffen sind die Tests bei Bewohnern, Besuchern und Beschäftigten in Pflege-, Senioren- und Behinderteneinrichtungen.

Reisen ins Ausland

Ab dem 8. November sollen neue Regeln für Einreisen aus Risikogebieten im Ausland gelten. Reisende ohne triftigen Reisegrund müssen dann zehn Tage lang in Quarantäne, können sich ab dem fünften Tag aber frei testen. Für notwendige Reisen und Pendler soll es jedoch Ausnahmen geben.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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