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Coronavirus

Kontaktbeschränkungen: Wer darf gemeinsam in einem Auto mitfahren?

Die Ausgangsbeschränkungen und das Kontaktverbot werden in Bayern immer weiter gelockert. Inzwischen ist es im Freistaat wieder erlaubt, dass sich bis zu zehn Personen in einer Gruppe miteinander treffen. Dennoch gelten die Abstandsregelungen weiter.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lockert die in Bayern geltenden Kontaktbeschränkungen. In der Öffentlichkeit gelten Abstandsgebote. In Geschäften oder im öffentlichen Nahverkehr gilt die Maskenpflicht. Diese werde noch lange in Kraft bleiben, erklärte Ministerpräsident Söder vor kurzem.  Außerdem dürfen sich in der Öffentlichkeit bis zu zehn Personen miteinander treffen.

Kontaktbeschränkungen in Bayern: Mit wem darf ich gemeinsam im Auto fahren?

Für Fahrten im Auto gelten in Bayern dieselben Regeln wie im öffentlichen Leben. Es ist dabei also theoretisch erlaubt, sich mit Personen eines weiteren Haushalts gemeinsam aufzuhalten. Inzwischen sind sogar Treffen von Gruppen bis zu zehn Personen erlaubt.  Allerdings gilt dann, ebenso wie in Bus und Bahn, die Maskenpflicht. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass das Gesicht trotz Maske erkennbar bleibt. Sonst drohen Bußgelder. Dies erklärt der Bayerische Katastrophenschutz.

Coronavirus: Sicherheitsabstand gilt im Auto

Zudem soll auch im Auto der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten eingehalten werden. ADAC Juristen weisen darauf hin, dass es “nahezu unmöglich” ist, diesen Abstand im Fahrzeug einzuhalten. Daher sollten Menschen in der Praxis weiterhin nur mit Personen desselben Hausstands gemeinsam im privaten Auto fahren. Auch für Hochzeiten und andere große Anlässe gelten spezielle Hygienebestimmungen.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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