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Coronavirus

Regensburg führt massive Corona-Beschränkungen ein: Frühwarnwert überschritten

Die Stadt Regensburg hat den Corona-Frühwarnwert überschritten: Deshalb gelten dort nun weitreichende Corona-Beschränkungen: Das Kontaktverbot oder die Maskenpflicht wurden verschärft.

Die Stadt Regensburg hat wegen der Überschreitung des Corona-Frühwarnwertes von 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen massive Corona-Beschränkungen erlassen. Es dürfen sich beispielsweise im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen treffen.

Regensburg mit neuen Corona-Beschränkungen

Nach Überschreitung des Signalwertes für die 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am 21. September hat das Staatliche Gesundheitsamt entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege die Situation bewertet und Maßnahmen zur Eindämmung des lokalen Infektionsgeschehens der Stadt Regensburg vorgeschlagen.

Folgende Maßnahmen gelten nach Angaben der Stadt Regensburg ab 23. September bis einschließlich 29. September 2020, auch wenn der Infektionswert wieder unter den Signalwert 35 sinke:

  • Kontaktbeschränkung beim Aufenthalt im öffentlichen Raum: Es dürfen sich maximal 5 Personen anstelle von 10 Personen treffen. Diese Kontaktbeschränkung gilt auch für alle Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet. Mehrköpfige Familien, die in einem Haushalt leben, seien davon ausgenommen.
  • Für Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotenen oder nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden, gilt eine Teilnehmerbegrenzung von 50 (vorher 100) Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Zu den Veranstaltungen zählen insbesondere Privatveranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Abschlussfeiern oder Vereins- und Parteiveranstaltungen.
  • Maskenpflicht an allen weiterführenden Schulen (ab 5. Klasse) – wie vom Kultusministerium des Freistaates vorgeschrieben – aufrechterhalten.
  • Alkoholverbot: Zudem wird ein Verkaufsverbot alkoholischer To-go-Getränke ab 22 Uhr angeordnet. Der Ausschank auf genehmigten Freisitzflächen bleibt davon unberührt.
  • Schließlich müssen Reiserückkehrer aus Risikogebieten in eine 14-tägige Quarantäne, sofern sie nicht ein sogenanntes zweites, im Inland ausgestelltes Zeugnis über einen negativen Corona-Test vorlegen, der am 5. bis 7. Tag nach der Einreise vorgenommen wurde.

Regensburg: Oberbürgermeisterin äußert sich

„Die Stadt geht mit diesen Maßnahmen auf Nummer sicher“, so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. „Wir werden in enger Abstimmung mit unserem Gesundheitsamt nach einer Woche sehen, wie sich die Infektionszahlen entwickelt haben. Die gestiegene Zahl an Corona-Tests in den letzten Wochen hat sicher auch dazu geführt, dass mehr Infektionen entdeckt wurden.“

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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