Zuletzt aktualisiert am

Coronavirus

Was ist an Silvester 2020 in Bayern erlaubt? Ausgangssperre, Feuerwerksverbot und Kontaktbeschränkung

Böllerverbot, Ausgangssperre, Treffen mit Freunden: Mit den geltenden Corona-Regeln in Bayern fragen sich viele Menschen: Was ist an Silvester 2020 erlaubt?

Das neue Jahr steht nun unmittelbar bevor. Doch in diesem Jahr wird das neue Jahr anders gefeiert als gewohnt. Wegen der Corona-Pandemie gibt es in Bayern harte Einschränkungen: Feuerwerksverbote, Kontaktbeschränkungen und eine Ausgangssperre. Was darf man also an Silvester in Bayern – was ist erlaubt und was ist verboten?

In Bayreuth gibt es beispielsweise eine Verbotszone für das Abbrennen von Feuerwerk.

Corona-Regeln Silvester 2020 in Bayern: Was ist erlaubt?

An Silvester gibt es keine Ausnahmen der Corona-Regeln, wie sie noch an Weihnachten galten. Hier werden die wichtigsten Fragen rund um den Jahreswechsel geklärt:

Darf ich an Silvester in Bayern Böllern?

Mit Einschränkungen darf auch in Bayern Feuerwerk abgebrannt werden: Auf privaten Grundstücken darf Feuerwerk abgebrannt werden, insofern die zuständige Kommune kein Feuerwerksverbot verordnet hat. Dies hat beispielsweise die Stadt Nürnberg erlassen.

Ansonsten darf Feuerwerk nicht auf zentralen Plätzen oder anderen Orten, an denen sich Ansammlungen bilden könnten gezündet werden. Welche das sind, legen die Städte und Kommunen fest.

Kann ich Feuerwerk zu Silvester kaufen?

Nein. Es gilt ein Feuerwerksverkaufsverbot in Deutschland. Konkret verboten wurde bundesweit der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2, also Raketen, Knaller oder Batterien.

Darf ich Kinderfeuerwerk kaufen?

Ja. Knallerbsen oder Wunderkerzen dürfen zum Verkauf angeboten werden. Diese sind Feuerwerk der Kategorie F1, die nicht von dem Verkaufsverbot betroffen sind.

Darf ich während der Ausgangssperre in den Garten?

Ja: Garten, Balkone und Terrassen gehören zur Wohnung. Auch während der Ausgangssperre darf man sich dort an Silvester aufhalten.

Gilt die Ausgangssperre auch an Silvester?

Ja: Die Bayerische Regierung hat explizit darauf hingewiesen, dass die Ausgangssperre auch an Silvester gilt. Zwischen 21 und 5 Uhr darf die eigene Wohnung nicht verlassen werden.

Darf ich während der Ausgangssperre noch nach Hause gehen?

Es wird von der Regierung darauf hingewiesen, dass das Haus nur aus einem triftigen Grund während der Ausgangssperre verlassen werden darf. Es wird hier explizit erklärt: Der Heimweg von einem Besuch an Silvester ist kein triftiger Grund. Arztbesuche, Heimwege von der Arbeit sind natürlich erlaubt.

Darf man bei Verwandten oder Freunden übernachten?

Ja: Hier sind jedoch die Kontaktbeschränkungen zu beachten.

Wie hoch ist die Straße bei einem Verstoß gegen die Ausgangssperre?

500 Euro Bußgeld werden fällig, wenn man gegen die nächtliche Ausgangssperre verstößt.

Mit wie vielen Menschen darf ich mich an Silvester treffen?

Maximal zu fünft: Diese fünf Personen dürfen allerdings maximal aus zwei Hausständen stammen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu.

Darf ich an Silvester verreisen?

Ja: Es gibt kein Reiseverbot. Allerdings rät die bayerische Regierung dringend von Reisen ab. Außerdem gilt ein Beherbergungsverbot: Hotels oder Ferienwohnungen dürfen keine Gäste aufnehmen, die aus einem touristischen Grund anreisen.

Bayreuther Tagblatt - Christoph Wiedemann

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Christoph Wiedemann