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Corona-Virus

Dieses Bundesland mit 2G-Regel schafft die Maskenpflicht in Clubs, Bars und Restaurants ab

In der Hansestadt Hamburg gilt seit Samstag (25.09.2021) 0:00 Uhr nicht mehr die Maskenpflicht. Aber nur unter einer Voraussetzung.

Seit Samstag (25. September) um Mitternacht gilt in der Hansestadt Hamburg in Freizeiteinrichtungen keine Maskenpflicht mehr.

Voraussetzung dafür ist, dass die Einrichtungen am 2G-Modell teilnehmen.

Hamburg schafft Maskenpflicht bei 2G-Modell ab

Sport- und Kulturstätten, Restaurants, Bars und Clubs in Hamburg können seit Samstag um Mitternacht ohne Maske betreten werden. Auch die Zahl der Besucher ist nicht mehr beschränkt. Allerdings gilt diese Neuerung in der Freien Hansestadt nur in jenen Betrieben, die bereits beim 2G-Modell mitmachen. Nur Geimpfte oder Genesene erhalten dort Zutritt. Ein negativer Corona-Test reicht dort nicht aus. Laut einem Medienbericht soll bald eine bundesweite Maskenpflicht in Autos gelten.

Damit sind auch wieder volle Clubs und Tanzflächen ohne Masken in Hamburg möglich. Umgeimpfte Erwachsene profitieren nicht von den jüngsten Corona-Lockerungen in Hamburg. Auch die Abstandsregeln müssen in diesen Einrichtungen nicht mehr beachtet werden. Restaurants dürfen wieder jeden Sitzplatz an Gäste vergeben, Clubs sind volle Dancefloors gestattet.

2G oder 3G in Hamburg: Unternehmen durften frei entscheiden

Was bleibt, ist die Verpflichtung, Kontaktdaten von Besuchern oder Teilnehmern zu erheben. In Bayern wurde vor einigen Tagen die Quarantäneregel und die Kontaktnachverfolgung geändert. Hamburg hat als erstes Bundesland Ende August das 2G-Modell eingeführt. Die umstrittene Regel bevorzugt Geimpfte und Genesene gegenüber Ungeimpften, auch wenn die einen negativen Corona-Test nachweisen können.

Den Betrieben in Hamburg stand seitdem offen, ob sie die 3G- oder sogar die 2G-Regel fahren wollen. Für die Clubs, Restaurants und Freizeiteinrichtungen, die sich für die 3G-Regel entschieden haben, gibt es somit derzeit keine Lockerungen in Hamburg.