Zuletzt aktualisiert am

Coronavirus

Doch keine Öffnung von Fitnessstudios in Bayern: Regierung verbietet Indoor-Sport

Bayern schließt Indoor-Sport: Am Donnerstag (12.11.2020) hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof die vollständige Schließung von Fitnessstudios im Zuge des Lockdowns gekippt. Nun hat die Regierung reagiert.

Der bayerische Gerichtshof hatte am gestrigen Donnerstag (12. November 2020) die vollständige Schließung von Fitnessstudios in Bayern gekippt. Bereits vergangene Woche konnten in Bayreuth spezielle Fitnessstudios wieder öffnen. Ab heutigen Freitag hat die Bayerische Staatsregierung deshalb eine neue Verordnung erlassen: Sämtlicher Indoor-Sport ist verboten.

Update vom 13. November 2020: Auch EMS- und Yoga-Studios müssen wieder schließen

Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (STMGP) hat seine FAQs für Fitnessstudios überarbeitet. Nach diesen war bis gestern (12.11.2020) die Öffnung von Yoga- und EMS-Studios erlaubt, da diese nicht als Fitnessstudio zählen.

“Yoga-Studios und EMS-Studios werden zwar nicht unter den Begriff der Fitnessstudios gefasst, jedoch handelt es sich hierbei um Sportstätten i. S. d. § 10 Abs. 3 der 8. BayIfSMV”, erklärt das STMGP.  Yoga- und EMS-Studios, die nur Einzeltraining anbieten, seien daher als Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr anzusehen.

Somit wird dort Individualsport ausgeübt. “Jedoch gilt § 10 Abs. 3 der 8. BayIfSMV, der diesen in Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios und anderen Sportstätten (indoor) untersagt”, erläutert das STMGP weiter.

Update vom 13. November 2020: Indoor-Sport in Bayern verboten

Die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020 wurde nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes geändert:

„Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt.” Damit ist in Bayern sämtlicher Indoor-Sport verboten. Deshalb können Fitnessstudios doch nicht öffnen.

Diese Änderung tritt ab sofort, 13. November, in Kraft.

Erstmeldung vom 12. November 2020: Gericht kippt vollständige Schließung von Fitnessstudios in Bayern

Im Beschluss, der am Donnerstag (12.11.2020) in München am bayerischen Gerichtshof veröffentlicht wurde, heißt es, die vollständige Schließung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die entsprechende Regel in der bayerischen Landesverordnung werde außer Vollzug gesetzt. Rechtsmittel sind nicht möglich.

In der Begründung des Urteils heißt es: Nach den Corona-Beschränkungen des aktuellen Lockdowns sei Individualsport alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. In Fitnessstudios sei dies nicht möglich und sie müssten vollständig schließen.

Sport im Corona-Lockdown: Fitnessstudios benachteiligt?

Nun geht der 20. Senat in seiner Entscheidung davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios durch diese Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei: Die vollständige Schließung aller Fitnessstudios sei nicht verhältnismäßig. Daher verstoße die Regelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es müsse auch für Fitnessstudios möglich sein, Individualsport anzubieten. Im Übrigen hat der Senat den Antrag auf Außervollzugsetzung der restlichen Beschränkungen des Freizeitindividualsports im Rahmen einer Folgenabwägung abgelehnt.

Welche Folgen der Beschluss nun im Einzelnen haben wird, ist noch nicht final geklärt. In Bayreuth haben einige bestimmte Fitnessstudios bereits seit letzter Woche wieder geöffnet. Dafür gab es nicht von allen Kollegen Verständnis. Ein gewöhnlicher Trainingsbetrieb in großen Fitnesszentren scheint aktuell weiterhin ausgeschlossen.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

 Redaktion