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Coronavirus

Ende aller Corona-Regeln in Deutschland: Neue Regierung nennt Datum – und Neuerungen

Die pandemische Lage in Deutschland wird im November beendet. Ein Freedom Day sei das allerdings noch nicht. Ein Datum für das Ende aller Corona-Beschränkungen wurde aber genannt.

  • Kein Freedom Day im November in Deutschland
  • Ende aller Corona-Regeln im März 2022
  • Neue Corona-Regeln in Bundesländern

Die epidemische Lage nationaler Tragweite wird in Deutschland nicht verlängert. Das haben die Parteien der möglichen neuen Regierung bereits entschieden. Eine klare Absage an die Forderungen aus Bayern: Söder, Herrmann und Holetscheck forderten, die epidemische Lage beizubehalten.

Einen “Freedom Day” wird es allerdings nicht geben. Stattdessen wollen SPD, Grüne und FDP eine Übergangslösung. Denn ein Ende aller Corona-Maßnahmen haben sie auch genannt.

Ende aller Corona-Beschränkungen

“Es gibt ein absolutes Ende” der Corona-Maßnahmen, sagt Marco Buschmann (FDP). Alle Corona-Regeln enden am 20. März 2022, sagt er auf einer Pressekonferenz.

Die sich gerade bildende Regierung hat damit einen ersten Beschluss vorgestellt – noch bevor sie überhaupt regiert. Der erste Beschluss solle Ende November mit dem Auslaufen der “pandemischen Lage von nationaler Tragweite” sein. Doch Dirk Wiese (SPD) stellte klar: “Der 25. November wird kein Freedom Day sein.”

Corona-Regeln bis 2022 in Deutschland

In der Zeit zwischen November 2021 und März 2022 soll es eine “Übergangsregelung” geben, betont Karin Göring-Eckardt (Grüne).

Denn es brauche weiter Schutz für die Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Ihr geht es dabei besonders um Kinder. Hier gebe es aktuell hohe Infektionszahlen.

Eine Voraussetzung für die epidemische Lage nationaler Tragweite sei allerdings nicht mehr vorhanden: Lockdown, Ausgangssperre und pauschale Schließungen werde es nicht mehr geben.

Corona-Regeln der neuen Regierung

Marco Buschmann (FDP) erklärt: „Wir werden einen überschaubaren Katalog weniger eingriffsintensiver Maßnahmen“ einstellen. Diese sollen dann in den Bundesländern angewendet werden, “wo sie notwendig sind”.

Göring-Eckardt stellt allerdings klar: In der Rechtsgrundlage gibt es Möglichkeiten der Beschränkung. 2G- und 3G-Regeln sind “in unserem Katalog nicht vorgesehen”, sagt sie weiter.

Buschmann führt weiter aus: “Wir halten 2G für falsch.” Deshalb gibt es von der Bundesregierung keine Vorgabe zu einer 2G- oder 3G-Regel. Allerdings: Die Bundesländer können weiterhin auf die 2G- oder 3G-Regel bestehen. Die Länder wollten diese Möglichkeit, erklärt Buschmann weiter.