Zuletzt aktualisiert am

Coronavirus

Lockerung der Kontaktbeschränkung: Mit wem darf ich momentan in Bayern Geburtstag feiern?

Aufgrund des Coronavirus gelten in Bayern Kontaktbeschränkungen und ein Abstandsgebot. Feiern und große Veranstaltungen sind verboten. Doch wie sieht es mit privaten Geburtstagen aus? Wen darf ich zu mir zum feiern einladen?

Die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote in Bayern werden schrittweise gelockert. Dennoch gelten derzeit noch klare Regeln.

Freunde und Familie: Mit wem darf ich gemeinsam feiern?

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie gelten in Bayern strikte Regeln. Kontaktbeschränkungen und ein Abstandsgebot sind seit Wochen in Kraft. Diese gelten auch für kleinere Feiern, wie zum Beispiel Geburtstage.

In Bayern ist es derzeit erlaubt, dass sich Familienmitglieder gerader Linie miteinander treffen. Daneben sind auch Treffen zweier Haushalte miteinander erlaubt. Dabei spielt es an sich keine Rolle wie viele Leute es sind. Zwei vierköpfige Familien dürfen sich dabei ebenso gegenseitig besuchen wie zwei Single-Haushalte. Hierbei sind sowohl private Treffen zuhause möglich als auch gemeinsame Besuche eines Biergartens oder Restaurants. Seit Dienstag (16.6.2020) gelten hier sogar längere Öffnungszeiten.

Nun dürfen sich in Bayern auch Gruppen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum miteinander treffen. Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gibt es sogar überhaupt keine Beschränkungen auf einen festen Personenkreis oder eine Anzahl an Gästen. Wichtig dabei ist es nur, dass die anwesenden Personen immer noch den Mindestabstand einhalten können. Die Anzahl der Gäste richtet sich demnach dann nach der Größe der Wohnung bzw. des Grundstücks.

Bei diesen Besuchen gilt: Abstand halten!

Bei allen Treffen, egal ob Geburtstagen, Grillpartys oder Besuchen im Biergarten, ist es wichtig, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Die Regierung empfiehlt, Kontakte auf ein vernünftiges Maß zu beschränken. Theoretisch ist es erlaubt, dass man, zum Beispiel an seinem Geburtstag, mehrere Gruppen zum Feiern empfängt. Dabei wichtig ist, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht überschritten werden. Besonders verzwickt ist die Situation in Autos. Ein bt-Leser hat gefragt: Wer darf bei mir in meinem Auto mitfahren?

Bayreuther Tagblatt - Frederik Eichstädt

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Frederik Eichstädt