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Politik

Gründerzentrum in Bayreuth: Kritik an der Zwischenlösung

Die Fraktion der Bayreuther Gemeinschaft bemängelt die vermeintliche Nutzung der Zwischenlösung des Gründerzentrums. Das steckt dahinter.

Wie steht es um das geplante Gründerzentrum in Bayreuth? “Mit großer Sorge sieht die Bayreuther Gemeinschaft (BG) die Entwicklung in Bezug auf die Schaffung eines Gründerzentrums in Bayreuth”, schreibt BG-Fraktionsvorsitzender Stephan Müller in einer Mitteilung. Der Stadtrat hatte Ende des Jahres 2020 mehrheitlich für die Anmietung von Räumlichkeiten in der Mainstraße 5 gestimmt, um dort ein „Interimsgründerzentrum“ zu etablieren.

Gründerzentrum in Bayreuth

Die Bayreuther Gemeinschaft hat am 10. Januar den Antrag gestellt, dass sich der Stadtrat in seiner Sitzung im Januar erneut mit der Thematik befassen solle, da Oberbürgermeister Thomas Ebersberger (CSU) nach Angaben der BG mitgeteilt hatte, dass in der Mainstraße nur eine “Anlaufstelle für Gründer“ vorgesehen sei, also dort keine Gründer einziehen werden.

Nach Ansicht der Bayreuther Gemeinschaft hat der Stadtrat bei seiner Entscheidung im Dezember 2020 der Anmietung aber gerade deshalb zugestimmt, weil auf diese Weise kurzfristig Flächen für Gründer zur Verfügung gestellt werden können.

Die BG schreibt deshalb: “Wenn dies aber gar nicht beabsichtigt ist, fußt die Entscheidung des Stadtrates auf zum Teil unrichtigen Angaben im damaligen Sachbericht mit Beschlussvorschlag.”

Umgang mit Finanzen

Beratungen für Gründer und Vorträge für Gründer fanden und finden bereits zum einen durch verschiedene Institutionen statt, zum anderen sind Beratungen und Vorträge in städtischer Verantwortung für Gründer wie bisher auch in vorhandenen städtischen Räumlichkeiten möglich, erläutert die BG-Fraktion.

Weiter schreibt die Fraktion: “Die Bayreuther Gemeinschaft fordert daher den Oberbürgermeister zu einem sorgsameren Umgang mit den nicht beliebig vermehrbaren finanziellen Mittel der Stadt auf.”

Nur Beratung in Bayreuth sei nicht gerechtfertigt

Nach Ansicht der BG-Fraktion muss im Stadtrat zudem auch diskutiert werden, ob vor Einrichtung eines Gründerzentrums beziehungsweise Interimsgründerzentrums nicht zunächst ein entsprechendes Betreiberkonzept (städtische Dienststelle, eigenständige GmbH, Zweckverband mit Landkreis oder IHK etc.) verabschiedet werden müsse.

Neben dem bereits erwähnten Antrag hat die Fraktion der Bayreuther Gemeinschaft zu diesem Gesamtkomplex eine Anfrage an OB Ebersberger gestellt.

Die Fraktion der Bayreuther Gemeinschaft sieht in der Anmietung der Räumlichkeiten eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung, die nicht gerechtfertigt ist, wenn dort einzig „Gründerberatung“ und Vorträge stattfinden sollen

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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